Stell dir vor, du organisierst ein grosses Festival und brauchst ganz schnell 50 Leute für den Aufbau und die Gastro. Genau hier kommt der L-GAV Personalverleih ins Spiel – er ist dein Regelwerk, das sicherstellt, dass dieser flexible Einsatz für alle fair abläuft. Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, wie du den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) korrekt anwendest und rechtlich immer auf der sicheren Seite bist.
Was der L-GAV Personalverleih für dich bedeutet
Sieh den L-GAV Personalverleih als das Fundament der gesamten Temporärbranche in der Schweiz. Er schafft klare Spielregeln und schützt sowohl dich als Verleiher als auch deine temporären Mitarbeitenden. Ohne dieses Regelwerk gäbe es einen Wildwuchs bei Löhnen und Arbeitsbedingungen, was einen fairen Wettbewerb praktisch unmöglich machen würde.
Für dich als Agentur, Event-Dienstleister oder Gastrounternehmen ist dieser Vertrag aus mehreren Gründen entscheidend:
- Er schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen: Alle Verleiher müssen sich an die gleichen Mindeststandards halten. Das verhindert, dass Konkurrenten dich mit Billiglöhnen unterbieten.
- Er bietet Rechtssicherheit: Wenn du dich an die Vorgaben hältst, bist du vor teuren Nachforderungen und Bussen geschützt. Du weisst genau, welche Löhne, Zuschläge und Sozialleistungen du zahlen musst.
- Er steigert deine Attraktivität als Arbeitgeber: Temporäre Mitarbeitende wissen, dass sie bei dir fair behandelt werden. Das hilft dir, qualifizierte und motivierte Leute für deinen Personalpool zu finden und zu halten.
Wer untersteht dem L-GAV?
Ganz einfach: Grundsätzlich sind alle Personalverleiher in der Schweiz dem L-GAV unterstellt, sobald sie eine Bewilligung für den Personalverleih brauchen. Er gilt für alle temporären Mitarbeitenden, die du an Einsatzbetriebe ausleihst – egal, in welcher Branche oder für wie lange.
Nimm das Beispiel einer Eventagentur: Du verleihst für eine Produkteinführung Hostessen, Techniker und Logistiker für drei Tage an einen Kunden. Jede einzelne dieser Personen fällt unter den L-GAV. Du musst für jede Person den korrekten Mindestlohn zahlen, die Arbeitszeit genau erfassen und die Sozialleistungen korrekt abrechnen.
Der L-GAV ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein Qualitätsmerkmal. Er zeigt, dass du professionell arbeitest und Verantwortung für deine Mitarbeitenden übernimmst.
Der GAV Personalverleih ist übrigens der grösste Gesamtarbeitsvertrag der Schweiz und deckt über 400'000 Beschäftigte ab. Sein Abschluss im Jahr 2012 war ein Meilenstein, weil er zum ersten Mal schweizweit sichere Löhne und Arbeitsbedingungen für Temporärpersonal garantierte.
Per 2024 wurde der Vertrag verlängert und die Löhne angehoben, was ihn gerade für Branchen wie Event-Dienstleistungen, Hospitality und Logistik noch relevanter macht. Wenn du tiefer in die Hintergründe eintauchen willst, findest du bei swissstaffing mehr dazu.
Die Einhaltung des L-GAV ist also kein Hindernis. Sie ist die Basis für ein nachhaltiges und faires Geschäftsmodell im Personalverleih. Dieser Guide gibt dir das nötige Wissen, um alle Bestimmungen sicher in deinem Alltag umzusetzen.
Die zentralen Bestimmungen des L‑GAV verständlich erklärt
Nachdem wir geklärt haben, was der L-GAV für dein Geschäft bedeutet, geht es jetzt ans Eingemachte: die konkreten Regeln. Betrachte diese Bestimmungen als dein Navigationssystem, das dich sicher durch die Einsatzplanung und Lohnabrechnung lenkt. Wir zerlegen die wichtigsten Punkte, damit du genau weisst, worauf es in der Praxis ankommt.
Die korrekte Lohnfindung, eine flexible Einsatzgestaltung und die saubere Dokumentation sind die drei Säulen einer L‑GAV‑konformen Praxis. Der folgende Prozess gibt dir den Überblick.

Jeder dieser Schritte ist entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und fair mit deinen temporären Mitarbeitenden umzugehen.
Mindestlöhne nach Qualifikation und Region
Ein Herzstück des L‑GAV sind die verbindlichen Mindestlöhne. Sie sind das wichtigste Instrument, um faire Löhne für Temporärarbeitende zu garantieren und Lohndumping zu verhindern. Die Krux dabei: Die Löhne sind nicht pauschal, sondern hängen von zwei entscheidenden Faktoren ab: der Qualifikation des Mitarbeitenden und der Region des Einsatzortes.
Der L‑GAV staffelt die Löhne nach drei klaren Qualifikationsstufen:
- Gelernt: Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer gleichwertigen Ausbildung.
- Angelernt: Personen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der jeweiligen Funktion, aber ohne formalen Abschluss.
- Ungelernt: Personen ohne spezifische Berufserfahrung oder Ausbildung für die Tätigkeit.
Diese Einstufung ist matchentscheidend. Stell dir vor, du verleihst einen Koch. Hat er eine EFZ-Ausbildung, gilt er als «gelernt». Arbeitet er hingegen seit drei Jahren als Küchenhilfe ohne Abschluss, fällt er in die Kategorie «angelernt».
Seit seiner Einführung am 1. Januar 2012 hat der GAV Personalverleih die Branche massiv professionalisiert. Er ist heute der grösste GAV der Schweiz und schützt bis zu 400'000 Angestellte. Ein konkretes Lohnbeispiel: 2024 lag der Mindestlohn für gelernte Mitarbeitende in einem Hochlohngebiet (wie Zürich oder Genf) bei 26.73 CHF pro Stunde, während er im Tessin 23.27 CHF betrug. Diese Sätze werden regelmässig neu verhandelt und steigen tendenziell.
Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten
Flexibilität ist die Währung im Personalverleih, doch sie hat klare Grenzen. Der L‑GAV setzt den Rahmen, wie lange deine Mitarbeitenden arbeiten dürfen und welche Erholungszeiten zwingend sind.
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Grundsätzlich liegt die Obergrenze bei 45 Stunden. Eine Ausdehnung auf 50 Stunden ist zwar möglich, erfordert aber eine genaue Planung und Kompensation.
- Pausen: Ab 5.5 Stunden Arbeit sind 15 Minuten Pause Pflicht. Bei mehr als 7 Stunden sind es 30 Minuten, und bei über 9 Stunden eine ganze Stunde.
- Tägliche Ruhezeit: Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen immer mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.
Ein klassisches Praxisbeispiel: Du planst einen Mitarbeiter für den Auf- und Abbau eines Events ein. Der Aufbau dauert von 8:00 bis 17:00 Uhr (inkl. Mittagspause). Der Abbau soll noch am selben Abend um 23:00 Uhr starten. Das ist nicht zulässig, denn die 11-stündige Ruhezeit wird klar unterschritten. Du musst für den Abbau zwingend eine zweite Person einplanen.
Lohnzuschläge und Sozialleistungen
Die korrekte Lohnabrechnung hört nicht beim Grundlohn auf. Der L‑GAV schreibt klar definierte Zuschläge für ausserordentliche Arbeitszeiten vor, die oft übersehen werden.
Wichtig: Die korrekte Abrechnung von Zuschlägen ist einer der häufigsten Stolpersteine in der Praxis. Eine lückenlose und präzise Zeiterfassung ist hierfür die absolute Grundvoraussetzung.
Die wichtigsten Zuschläge im Überblick:
- Überstunden: 25 % Zuschlag ab der 46. Arbeitsstunde pro Woche.
- Nachtarbeit: 25 % Zuschlag für Arbeit, die zwischen 23:00 und 06:00 Uhr geleistet wird.
- Sonntagsarbeit: 50 % Zuschlag für Einsätze an Sonntagen.
Nehmen wir nochmals unseren gelernten Koch im Hochlohngebiet. Er arbeitet bei einem Catering-Event am Samstag von 16:00 bis 01:00 Uhr. Für die zwei Stunden von 23:00 bis 01:00 Uhr muss er zusätzlich zu seinem Grundlohn von 26.73 CHF einen Nachtzuschlag von 25 % erhalten.
Als Verleiher bist du zudem für die vollständige Abrechnung der Sozialleistungen zuständig. Das umfasst die Anmeldung und Beitragszahlung für AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung (ALV), Unfallversicherung (UVG), berufliche Vorsorge (BVG) und die Krankentaggeldversicherung. Alles, was du rund um den Vertrag selbst wissen musst, findest du in unserem detaillierten Beitrag zum L-GAV Arbeitsvertrag.
Deine Pflichten als Verleiher: So meisterst du den administrativen Alltag
Die Regeln des L‑GAV Personalverleih zu kennen, ist eine Sache. Sie im hektischen Alltag als Verleiher auch lückenlos umzusetzen, eine ganz andere. Sehen wir uns also an, was das konkret für deine administrativen Prozesse bedeutet und wie du sicherstellst, dass du bei jeder Kontrolle auf der sicheren Seite bist.

Stell dir vor, du betreibst einen Sicherheitsdienst und stellst Personal für Grossevents bereit. Für jeden einzelnen Mitarbeiter und jeden Einsatz musst du eine absolut wasserdichte Dokumentation vorweisen können. Gelingt das nicht, drohen bei einer Kontrolle empfindliche Bussen und teure Nachforderungen.
Melde- und Nachweispflichten im Detail
Deine zentrale Aufgabe ist es, die Einhaltung des L-GAV jederzeit belegen zu können. Dieser Prozess beginnt lange vor der ersten Lohnabrechnung und duldet keine mündlichen Abmachungen.
- Der schriftliche Rahmenvertrag: Die Basis für alles. Bevor auch nur ein einziger Einsatz stattfindet, brauchst du einen schriftlichen Rahmenvertrag mit deinem temporären Mitarbeiter. Er regelt die fundamentalen Bedingungen der Zusammenarbeit.
- Die schriftliche Einsatzbestätigung: Für jeden einzelnen Einsatz ist eine separate, schriftliche Bestätigung Pflicht. Darin müssen die wichtigsten Eckdaten festgehalten werden: Einsatzort, Dauer, Funktion und natürlich der vereinbarte Lohn.
Merke dir: Mündliche Zusagen sind im Geltungsbereich des L‑GAV wertlos und rechtlich nicht haltbar. Die Schriftform ist deine einzige Absicherung. Ohne saubere Papiere hast du bei einer Prüfung von Anfang an verloren.
Korrekte Zeiterfassung und Beitragsabrechnung
Eine exakte Zeiterfassung ist das Herzstück deiner L-GAV-Compliance. Sie bildet nicht nur die Grundlage für die korrekte Lohnabrechnung mitsamt allen Zuschlägen, sondern ist auch dein wichtigster Nachweis bei Kontrollen.
Die lückenlose Erfassung jeder einzelnen Arbeitsstunde ist also weit mehr als nur eine lästige Pflicht – sie schützt dich aktiv vor Fehlberechnungen und ungerechtfertigten Forderungen. Ob du dafür auf digitale Stempeluhren, mobile Apps oder klassische Stundenzettel setzt, bleibt dir überlassen. Entscheidend ist nur, dass die Daten verlässlich und manipulationssicher erfasst werden. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung gemäss L‑GAV.
Genauso wichtig ist die korrekte Abrechnung und Weiterleitung der Beiträge für den Weiterbildungsfonds (temptraining) und den Vollzugskostenbeitrag. Diese Solidaritätsbeiträge finanzieren die Weiterbildung der Temporärarbeitenden und die Kontrollen selbst. Die genauen Prozentsätze sind im GAV festgelegt und müssen auf jeder Lohnabrechnung transparent ausgewiesen werden.
So läuft eine Kontrolle durch die Paritätische Kommission ab
Die Einhaltung des L‑GAV wird von der Paritätischen Kommission (PK) Personalverleih streng und regelmässig überwacht. Die Kontrolldichte ist hoch – du solltest also jederzeit mit einer Prüfung rechnen.
Allein im Jahr 2024 wurden in der Schweiz über 39'244 Arbeitsverhältnisse im Personalverleih auf GAV-Konformität geprüft. Diese Zahl allein zeigt, wie ernst die Kontrollen zu nehmen sind. Hinzu kamen 1'182 Nachprüfungen aufgrund von Stichproben oder Klagen, was die hohe Aktivität der Vollzugsorgane unterstreicht. Die detaillierten Ergebnisse kannst du im aktuellen Geschäftsbericht des Paritätischen Vollzugs nachlesen.
Eine Kontrolle läuft in der Regel nach einem klaren Schema ab:
- Ankündigung: Alles beginnt mit einer schriftlichen Ankündigung. Darin wird dir eine Frist gesetzt, um die geforderten Unterlagen einzureichen.
- Einreichung: Jetzt bist du am Zug. Du stellst der Kommission alle relevanten Dokumente für einen bestimmten Prüfzeitraum zur Verfügung – dazu gehören Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Stundennachweise und Belege über bezahlte Sozialleistungen.
- Prüfung: Experten nehmen deine Unterlagen unter die Lupe und prüfen sie auf Vollständigkeit und Korrektheit.
- Ergebnis: Abschliessend erhältst du einen Bericht. Sind keine Mängel vorhanden, ist das Verfahren beendet. Bei Verstössen werden Korrekturmassnahmen und allenfalls eine Busse angeordnet.
Gute Vorbereitung ist hier die halbe Miete. Wenn deine Administration von Anfang an sauber und lückenlos ist, wird die Kontrolle zu einer reinen Formsache. Die folgende Checkliste hilft dir, deine Prozesse auf den Prüfstand zu stellen.
Checkliste für deine L‑GAV Compliance
- Liegt für jeden Mitarbeitenden ein gültiger, schriftlicher Rahmenvertrag vor?
- Wird für jeden einzelnen Einsatz eine schriftliche Bestätigung erstellt?
- Ist die Zeiterfassung für alle Mitarbeitenden lückenlos und nachvollziehbar?
- Werden alle Lohnzuschläge (Nacht, Sonntag, Überzeit) korrekt berechnet und ausgewiesen?
- Werden die Beiträge für Weiterbildung (temptraining) und Vollzug korrekt abgerechnet und abgeführt?
- Sind sämtliche Sozialleistungsbeiträge korrekt deklariert und fristgerecht bezahlt?
Häufige Fehler mit dem L-GAV und wie du sie vermeidest
Man lernt am besten aus den Fehlern anderer. Das gilt besonders beim L-GAV Personalverleih, denn hier gibt es ein paar klassische Fallstricke, die dich teuer zu stehen kommen können – von saftigen Nachzahlungen über rechtliche Konsequenzen bis hin zum bleibenden Imageschaden.
Sieh diesen Abschnitt als dein persönliches Radar: Ich zeige dir die typischen Pannen aus der Praxis und wie du sie von vornherein umschiffst. Denn die meisten dieser Fehler sind absolut vermeidbar, wenn man sie einmal auf dem Schirm hat.
Fehler 1: Die falsche Einstufung von Mitarbeitenden
Einer der teuersten Fehler überhaupt: die falsche Qualifikationseinstufung deiner Leute. Es mag verlockend klingen, jemanden als «ungelernt» einzustufen, um auf dem Papier Lohnkosten zu drücken. Doch dieser Schuss geht fast immer nach hinten los.
Stell dir vor, du betreibst eine Promotionagentur und deklarierst für eine Roadshow mehrere studentische Aushilfen als «ungelernt». Was du nicht beachtest: Einige von ihnen haben schon bei diversen ähnlichen Events gearbeitet. Laut L-GAV gelten sie ab zwei Jahren relevanter Berufserfahrung bereits als «angelernt». Fliegt das bei einer Kontrolle auf, wird die Lohndifferenz für die gesamte Einsatzdauer nachgefordert – pro Mitarbeiter. Das summiert sich schnell.
Wichtig zu wissen: Die Qualifikation hängt nicht allein vom formalen Abschluss (EFZ) ab. Genauso zählt die nachweisbare Berufserfahrung in der konkreten Funktion. Eine ehrliche und genaue Prüfung bei der Anstellung erspart dir später böse und teure Überraschungen.
Wie du diesen Fehler vermeidest:
- Erfahrung sauber dokumentieren: Frag bei der Einstellung gezielt nach relevanter Vorerfahrung und lass dir diese belegen. Arbeitszeugnisse oder Einsatzbestätigungen sind hier Gold wert.
- Klare Profile definieren: Leg für deine typischen Funktionen präzise Anforderungsprofile an. Das macht die Einstufung in «ungelernt», «angelernt» oder «gelernt» zum Kinderspiel.
- Im Zweifel für den Mitarbeitenden: Bist du unsicher, ist es immer sicherer, jemanden in die höhere Lohnkategorie einzustufen. Die Kosten für Nachzahlungen, Bussen und den administrativen Aufwand sind fast immer höher als der ursprüngliche Lohnunterschied.
Fehler 2: Falsche Berechnung der Ferien- und Feiertagsentschädigung
Ein echter Dauerbrenner sind Fehler bei den pauschalen Entschädigungen für Ferien und Feiertage. Diese Zuschläge müssen zwingend separat und korrekt auf jeder einzelnen Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Ein «All-in-Lohn» ist nicht erlaubt.
Ein typisches Versehen ist, den Prozentsatz auf eine falsche Basis anzuwenden (etwa nur auf den Grundlohn ohne Schichtzulagen) oder die Feiertagsentschädigung schlicht zu vergessen.
Beide Entschädigungen sind obligatorisch:
- Ferienentschädigung: 8.33 % (für 4 Wochen Ferienanspruch) oder 10.60 % (für 5 Wochen) auf den Bruttolohn.
- Feiertagsentschädigung: Der Satz variiert je nach Kanton, weil die Anzahl der bezahlten Feiertage unterschiedlich ist.
Wenn du diese Posten vergisst oder falsch berechnest, tickt eine Zeitbombe. Über alle Mitarbeitenden und Einsätze hinweg kommt da schnell eine beträchtliche Summe zusammen, die bei einer Prüfung auf einen Schlag fällig wird.
Fehler 3: Missachtung der Arbeits- und Ruhezeiten
Im hektischen Alltag, gerade bei kurzfristigen Einsätzen, geraten die Arbeits- und Ruhezeiten schnell mal aus dem Blick. Ein Mitarbeiter arbeitet länger, weil Not am Mann ist. Eine Mitarbeiterin springt am nächsten Morgen direkt wieder ein, ohne die vorgeschriebene Ruhezeit eingehalten zu haben. Kommt dir bekannt vor?
Ein Klassiker aus der Eventbranche: Ein Techniker baut bis tief in die Nacht eine Bühne ab und soll am nächsten Morgen um 7 Uhr schon wieder für den Aufbau am nächsten Ort parat stehen. Das verstösst klar gegen die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden. Solche Verstösse sind bei einer Prüfung der Stundenzettel sofort ersichtlich.
So behältst du den Überblick:
- Nutze digitale Helfer: Eine gute Workforce-Management-Software warnt dich automatisch, wenn du versuchst, einen Mitarbeiter unter Verletzung der Ruhezeit einzuplanen. Das ist wie ein eingebautes Sicherheitsnetz für deine Disponenten.
- Sensibilisiere dein Team: Schulen die Personen, die für die Einsatzplanung verantwortlich sind, regelmässig zu den Bestimmungen des L-GAV. Das Wissen muss im Tagesgeschäft präsent sein.
- Plane Puffer ein: Gerade bei unvorhersehbaren Events ist es cleverer, einen Mitarbeiter mehr als Backup einzuplanen, anstatt die gesetzlichen Grenzen deiner Stammcrew bis auf die letzte Minute auszureizen. Das schont nicht nur die Nerven, sondern auch dein Compliance-Konto.
Wie du deine L-GAV-Prozesse mit job.rocks automatisierst
Du kennst jetzt die Spielregeln des L-GAV Personalverleih und die häufigsten Fallstricke. Das ist eine solide Grundlage. Aber mal ehrlich: All diese Vorschriften im Tagesgeschäft manuell zu jonglieren, kann schnell zu einem Vollzeitjob werden. Genau hier setzt Automatisierung an, um dir den Rücken freizuhalten.
Stell dir vor, deine administrativen Prozesse laufen wie ein Schweizer Uhrwerk – präzise, zuverlässig und ohne überflüssigen Aufwand. Eine moderne Workforce-Management-Plattform wie job.rocks wurde exakt für diesen Zweck entwickelt. Sie hilft dir, die L-GAV-Vorgaben sicherzustellen, ohne dass du in Papierkram untergehst.

Das Bild zeigt es perfekt: Eine zentrale Plattform führt alle Fäden zusammen. Mitarbeiterprofile, die Einsatzplanung und die Vorbereitung der Lohnabrechnung sind digital verknüpft, was Fehlerquellen drastisch reduziert und den ganzen Prozess enorm beschleunigt.
Korrekte Lohnstufen automatisch zuweisen
Einer der grössten Hebel zur Fehlervermeidung ist die korrekte Einstufung deiner Mitarbeitenden. Mit einer Software wie job.rocks ist das kein Hexenwerk. Du hinterlegst die Qualifikationsstufen und die Berufserfahrung einmalig im digitalen Profil jedes Mitarbeiters.
Planst du einen neuen Einsatz, greift das System automatisch auf diese Daten zu. Es stellt sicher, dass die Person gemäss ihrer Qualifikation – ob ungelernt, angelernt oder gelernt – sofort mit dem korrekten Mindestlohn verknüpft wird.
Dein Vorteil: Du musst nicht bei jeder einzelnen Buchung manuell prüfen, ob der Lohn stimmt. Das System übernimmt die Kontrolle und wendet automatisch die richtigen, L-GAV-konformen Lohnsätze an. Das gibt dir Sicherheit und verhindert teure Nachforderungen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Hotel fragt kurzfristig Servicepersonal mit EFZ für ein Bankett an. In job.rocks filterst du einfach nach verfügbaren Mitarbeitenden mit der Qualifikation «gelernt/Service». Das System schlägt dir nur passende Kandidaten vor, die bereits mit dem korrekten Lohnprofil hinterlegt sind – fertig.
Zeiterfassung und Zuschläge ohne Kopfzerbrechen
Die lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten ist eine der Kernpflichten des L-GAV. Mit einer mobilen App für die Zeiterfassung wird dieser Prozess zum Kinderspiel.
Deine Mitarbeitenden stempeln ihre Arbeitszeiten direkt vor Ort auf dem Smartphone ein und aus. Diese Daten fliessen sofort und manipulationssicher ins System – ganz ohne manuelle Übertragung.
- Präzise Erfassung: Beginn, Ende und Pausen werden auf die Minute genau dokumentiert.
- Automatische Zuschläge: Das System erkennt von selbst, ob es sich um Nacht- oder Sonntagsarbeit handelt. Die entsprechenden Zuschläge von 25 % oder 50 % werden direkt für die Lohnabrechnung vorbereitet.
- Transparenz für alle: Sowohl du als auch deine Mitarbeitenden habt jederzeit Zugriff auf die erfassten Stunden. Unstimmigkeiten können so sofort geklärt werden, nicht erst am Monatsende.
Dieser automatisierte Ablauf spart nicht nur wertvolle Zeit in der Administration. Er schafft auch eine wasserdichte Dokumentation, die bei jeder Kontrolle durch die Paritätische Kommission standhält. Alle relevanten Daten kannst du mit wenigen Klicks exportieren.
Die Nutzung einer spezialisierten Software für Temporärbüros hilft dir dabei, deine Geschäftsprozesse zu optimieren und dich endlich wieder auf dein Kerngeschäft zu konzentrieren.
DSGVO-Konformität und sichere Datenhaltung
Neben dem L-GAV ist auch der Datenschutz ein zentrales Thema, das kein Verleiher ignorieren darf. Du verarbeitest schliesslich hochsensible persönliche Daten deiner Mitarbeitenden, von Vertragsdetails bis hin zu Lohninformationen.
Eine professionelle Plattform wie job.rocks stellt sicher, dass alle Daten DSGVO-konform gespeichert und verarbeitet werden. Die Kommunikation mit deinen Mitarbeitenden läuft über eine sichere App, statt über unsichere Kanäle wie WhatsApp. Das schützt nicht nur die Privatsphäre, sondern professionalisiert auch deine gesamte Aussenwirkung. Indem du solche Prozesse digitalisierst, minimierst du Risiken und zeigst, dass du den Schutz von Daten ernst nimmst.
Die häufigsten Fragen zum L-GAV Personalverleih in der Praxis
Im hektischen Alltag des Personalverleihs tauchen immer wieder dieselben Fragen zum L-GAV auf. Hier geben wir dir klare und praxisnahe Antworten, damit du schnell wieder auf der sicheren Seite bist und teure Fehler vermeidest.
Gilt der L-GAV auch für extrem kurze Einsätze?
Ja, uneingeschränkt. Sobald du einen Mitarbeitenden im Rahmen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) verleihst, greift der L-GAV – ganz egal, ob der Einsatz nur einen Tag oder wenige Stunden dauert. Es gibt keine Mindesteinsatzdauer.
Stell dir vor, du vermittelst jemanden für einen vierstündigen Event-Einsatz. Selbst für diese kurze Zeit musst du den korrekten Mindestlohn zahlen, die anteiligen Ferien- und Feiertagsentschädigungen abrechnen und alle Sozialleistungen korrekt abführen. Eine lückenlose, mobile Zeiterfassung ist hier Gold wert, um solche Kurzeinsätze präzise zu dokumentieren und belegen zu können.
Was ist, wenn der GAV des Einsatzbetriebs bessere Bedingungen vorschreibt?
Ganz einfach: Dann musst du die besseren Bedingungen anwenden. Der L-GAV Personalverleih ist als Mindeststandard zu verstehen, eine Art Sicherheitsnetz für Temporärarbeitende.
Wenn der branchenspezifische GAV des Einsatzbetriebs – zum Beispiel im Bauhauptgewerbe oder im Gastgewerbe – höhere Löhne, mehr Ferientage oder kürzere Arbeitszeiten vorsieht, gilt für deinen Mitarbeitenden immer die für ihn vorteilhaftere Regelung. Als Verleiher bist du daher in der Pflicht, vor jedem Einsatz zu prüfen, ob ein anderer GAV zur Anwendung kommt und bessere Konditionen bietet.
Hier greift das Günstigkeitsprinzip: Für den Mitarbeitenden gilt immer die bessere der beiden Regelungen. Dies ist ein zentraler Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird und zu empfindlichen Nachzahlungen führen kann.
Muss ich Weiterbildungsbeiträge auch für gelegentliche Mitarbeiter zahlen?
Ja, die Beitragspflicht an den Weiterbildungsfonds «temptraining» gilt für ausnahmslos alle Temporärarbeitenden, die dem L-GAV unterstellt sind. Es spielt keine Rolle, ob jemand Vollzeit oder nur sporadisch für dich im Einsatz ist.
Der Beitrag wird prozentual vom AHV-pflichtigen Lohn berechnet. Diese Gelder fliessen direkt in die Weiterbildung deiner temporären Mitarbeitenden und steigern so deren Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten. Die korrekte Abführung ist ein wichtiger Teil deiner Compliance-Pflichten und wird bei Kontrollen durch die Paritätische Kommission genau geprüft. Die Automatisierung dieser Abrechnung ist eine gute Möglichkeit, wie du deine Geschäftsprozesse optimieren und Fehlerquellen minimieren kannst.
Möchtest du deine L-GAV-Prozesse vereinfachen und rechtssicher gestalten? job.rocks automatisiert deine Einsatzplanung, Zeiterfassung und Lohnabrechnung. Erfahre mehr auf https://job.rocks.
