Bist du unsicher, wie du die Arbeitszeiten deiner Mitarbeitenden im Gastgewerbe korrekt planst und dabei alle Regeln des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) einhältst? Die richtige Handhabung von L-GAV Arbeitszeit und Pausen ist mehr als nur eine lästige Pflicht. Sie ist das Fundament für ein faires, produktives und erfolgreiches Arbeitsumfeld.
Was du über Arbeitszeit und Pausen im L-GAV wissen musst
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Gastgewerbe ist das zentrale Regelwerk, das die Spielregeln in der Branche festlegt. Er schafft einen verbindlichen Rahmen, um Fairness und Transparenz für dich und dein Team zu garantieren. Die Bestimmungen zur Arbeitszeit und zu den Pausen sind dabei das Herzstück.

Wenn du die L-GAV-Regeln im Griff hast, vermeidest du nicht nur rechtliche Scherereien und empfindliche Bussen. Du zeigst deinem Team echte Wertschätzung und baust eine positive Arbeitsatmosphäre auf. Klare Strukturen bei der Schichtplanung, bei den Pausen und der Vergütung von Überstunden sind die Basis für motivierte und loyale Mitarbeitende, die gerne bei dir arbeiten.
Warum ist das Thema für deinen Betrieb so wichtig?
Die Gastronomie lebt von ihrer Dynamik – und von oft unregelmässigen Arbeitszeiten. Genau deshalb ist ein solides Verständnis der L-GAV-Vorgaben unerlässlich. Eine fehlerhafte Planung oder eine lückenhafte Dokumentation kann schnell zu Konflikten im Team führen und bei Kontrollen richtig teuer werden.
Stell dir ein typisches Szenario vor: Ein grosses Event steht an, der Betrieb brummt und dein Team muss länger arbeiten als geplant. Ohne ein klares System zur Erfassung und Kompensation dieser Mehrarbeit riskierst du nicht nur Unzufriedenheit, sondern auch handfeste rechtliche Konsequenzen.
Eine genaue und L-GAV-konforme Zeiterfassung ist kein bürokratischer Mehraufwand. Sie ist ein Zeichen von Professionalität und Respekt gegenüber deinen Mitarbeitenden. Sie schafft Vertrauen und ist die einzige Grundlage für eine faire Lohnabrechnung.
Um dir den Einstieg zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Regeln in einer Übersichtstabelle zusammengefasst.
L-GAV Regeln für Arbeitszeit und Pausen im Überblick
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorgaben aus dem L-GAV, damit du die zentralen Punkte schnell erfassen kannst.
| Thema | Regelung laut L-GAV | Praktischer Hinweis |
|---|---|---|
| Wöchentliche Arbeitszeit | 42 Stunden im Durchschnitt (bei einer 5-Tage-Woche). Je nach Saison und Betriebstyp sind Abweichungen möglich. | Plane vorausschauend, um saisonale Spitzen abzufedern und die durchschnittliche Arbeitszeit im Auge zu behalten. |
| Tägliche Höchstarbeitszeit | Maximal 14 Stunden inklusive Pausen. Die reine Arbeitszeit sollte 9 Stunden nicht überschreiten. | Achte bei langen Schichten darauf, dass die Pausen korrekt eingeplant und auch wirklich genommen werden. |
| Pausenregelung | Ab 5.5 Stunden Arbeit: 15 Minuten Pause. Ab 7 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause. Ab 9 Stunden Arbeit: 60 Minuten Pause. |
Pausen müssen effektiv frei sein. Ein schnelles Sandwich am Arbeitsplatz zählt nicht als Pause. |
| Tägliche Ruhezeit | Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen. | Vermeide "Clopening"-Schichten (Spätdienst gefolgt von Frühdienst), wenn die 11-Stunden-Ruhezeit nicht garantiert ist. |
| Wöchentliche Ruhezeit | 2 Ruhetage pro Woche, davon müssen mindestens 1.5 Tage (36 Stunden) zusammenhängen. | In Ausnahmefällen können Ruhetage verschoben werden, müssen aber innerhalb eines festgelegten Zeitraums kompensiert werden. |
| Nachtarbeit | Zwischen 23:00 und 06:00 Uhr. Erfordert eine Bewilligung und ist mit Lohn- oder Zeitzuschlägen verbunden. | Dokumentiere Nachtarbeit penibel. Der Zuschlag von 10% (Zeit) oder Lohn ist obligatorisch. |
Diese Tabelle dient als schneller Spickzettel. Die Details sind aber entscheidend, und genau die schauen wir uns jetzt an.
Die zentralen Bausteine des L-GAV
Um die Regeln zu meistern, ist es hilfreich, die wichtigsten Begriffe zu kennen. Sie sind das Fundament für eine korrekte Einsatzplanung und Zeitwirtschaft in deinem Betrieb:
- Höchstarbeitszeit: Sie legt die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit fest, die im Durchschnitt nicht überschritten werden darf. Im Gastgewerbe sind das normalerweise 42 Stunden.
- Ruhezeiten: Das sind die ununterbrochenen Freizeitperioden, die deinen Mitarbeitenden zwischen zwei Arbeitseinsätzen zustehen. Die 11 Stunden sind hier die magische Zahl.
- Pausenregelung: Der L-GAV definiert klar, ab welcher Arbeitsdauer Pausen gewährt werden müssen und wie lange diese zu sein haben.
- Überstunden und Überzeit: Es ist extrem wichtig, diesen Unterschied zu kennen. Für beide gelten nämlich unterschiedliche Regeln, was den Ausgleich und die Vergütung angeht.
In den folgenden Abschnitten nehmen wir diese Punkte genau unter die Lupe. Du bekommst praktische Beispiele und klare Anleitungen, wie du die L-GAV-Regeln zu Arbeitszeit und Pausen in deinem Alltag sicher umsetzt und deine Personalplanung verbesserst.
Die Arbeitszeiterfassung im L-GAV richtig umsetzen
Eine lückenlose und korrekte Arbeitszeiterfassung ist das A und O, um die Regeln des L-GAV überhaupt einhalten zu können. Erst wenn du klar weisst, was als Arbeitszeit gilt und was nicht, kannst du Pausen, Überstunden und Ruhezeiten sauber planen und abrechnen. Das ist die absolute Grundlage.
Zur Arbeitszeit zählt dabei jede Minute, in der sich deine Mitarbeitenden für dich bereithalten müssen. Das fängt nicht erst am Herd oder an der Bar an. Schon das Umziehen in die Arbeitskleidung vor Schichtbeginn oder das kurze Team-Briefing gehören dazu und müssen erfasst werden.
Der Weg zur Arbeit hingegen ist Privatsache und zählt nicht zur Arbeitszeit. Beginnt die Schicht um 14:00 Uhr, startet die Zeiterfassung auch genau dann – selbst wenn dein Mitarbeiter schon um 13:45 Uhr im Betrieb ist und noch gemütlich einen Kaffee trinkt.
Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?
Um hier Klarheit zu schaffen, brauchst du eine unmissverständliche Abgrenzung. Gerade im Gastgewerbe gibt es oft Grauzonen, die du mit einer klaren internen Regelung für dein Team von Anfang an auflösen solltest.
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Zur Arbeitszeit gehört:
- Die eigentliche Tätigkeit (Kochen, Servieren, Abräumen).
- Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten, wie das Hochfahren der Kasse oder das Aufräumen nach Betriebsschluss.
- Obligatorische Team-Meetings oder kurze Einweisungen.
- Die Zeit für das An- und Ausziehen der Berufskleidung im Betrieb.
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Nicht zur Arbeitszeit gehört:
- Der Arbeitsweg von und zum Betrieb.
- Freiwillige Pausen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
- Private Erledigungen während der Arbeitszeit, auch wenn sie im Betrieb stattfinden.
Ein klassischer Fehler: Das tägliche Briefing vor der Schichtöffnung wird als selbstverständlich angesehen und einfach nicht erfasst. Diese 10 bis 15 Minuten pro Tag summieren sich aber über das Jahr zu einer beachtlichen Anzahl an Arbeitsstunden, die bezahlt werden müssen.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit im Gastgewerbe
Der L-GAV legt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 42 Stunden fest, basierend auf einer 5-Tage-Woche. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegt für die meisten Betriebe im Gastgewerbe bei 45 Stunden pro Woche. Diese Obergrenze darf nur in Ausnahmefällen und mit entsprechender Kompensation überschritten werden.
Je nach Betriebsart gibt es jedoch feine Unterschiede:
- Ganzjahresbetriebe: Hier gilt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 42 Stunden. Deine Planung muss so ausgerichtet sein, dass dieser Schnitt über einen längeren Zeitraum auch erreicht wird.
- Saisonbetriebe: In der Hochsaison kann die wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend auf bis zu 45 Stunden erhöht werden, sofern das vertraglich so vereinbart ist. Wichtig: Diese Mehrstunden müssen in der Nebensaison zwingend durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ein Beispiel aus der Event-Gastronomie: Du organisierst ein dreitägiges Festival und deine Crew arbeitet an diesen Tagen jeweils 12 Stunden am Stück. Diese massive Mehrarbeit musst du exakt dokumentieren. In den folgenden, ruhigeren Wochen muss diese Zeit durch zusätzliche freie Tage oder deutlich kürzere Schichten kompensiert werden, um den Durchschnitt von 42 Stunden wiederherzustellen.
Die hohe Arbeitsbelastung in der Schweiz, wo Beschäftigte im EU-Vergleich länger arbeiten, macht eine genaue Erfassung unverzichtbar. Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz insgesamt 8,117 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten sank zwar leicht auf 40 Stunden und 4 Minuten, was aber vor allem auf weniger Überstunden und mehr Absenzen zurückzuführen ist.
Die Pflicht zur Zeiterfassung
Machen wir es kurz: Die Zeiterfassung ist keine nette Geste, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie dient dem Schutz deiner Mitarbeitenden und gibt dir als Arbeitgeber die nötige Rechtssicherheit. Ohne eine lückenlose Dokumentation kannst du bei einer Kontrolle nicht nachweisen, dass du die komplexen Regeln zu L-GAV Arbeitszeit und Pausen einhältst.
Moderne Systeme machen die Erfassung heute einfach und transparent:
- Stationäre Terminals (Stempeluhr): Der Klassiker. Mitarbeitende stempeln sich beim Kommen und Gehen mit einem Badge oder PIN-Code ein. Ideal für Betriebe mit einem festen Standort.
- Mobile Apps: Dein Team erfasst die Arbeitszeiten direkt über das Smartphone. Das ist perfekt für Catering-Einsätze oder Mitarbeitende, die an verschiedenen Standorten arbeiten.
- Digitale Web-Terminals: Eine schlanke und kostengünstige Lösung, bei der die Erfassung über einen Computer oder ein Tablet im Betrieb erfolgt.
Die Zeiten von unleserlichen Stundenzetteln und mühsamen Excel-Listen sind vorbei. Eine digitale Lösung hilft dir nicht nur, gesetzeskonform zu bleiben, sondern vereinfacht auch die gesamte Lohnabrechnung. Wenn du tiefer in die Vorteile und Methoden moderner Systeme einsteigen möchtest, findest du in unserem Artikel zur Arbeitszeiterfassung im L-GAV alle wichtigen Infos.
Pausen und Ruhezeiten im Betriebsalltag clever planen
Pausen sind mehr als eine willkommene Unterbrechung. Sie sind eine gesetzliche Notwendigkeit und der Schlüssel zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit deines Teams. Eine bewusste Gestaltung von Pausen und Ruhezeiten ist entscheidend, um aktiv Müdigkeit zu bekämpfen und die Konzentration hochzuhalten – gerade dann, wenn es im Betrieb mal wieder hektisch wird.
Die Regeln für L-GAV Arbeitszeit und Pausen sind klar definiert, um genau das sicherzustellen. Sie geben dir einen verlässlichen Rahmen an die Hand, mit dem du die Erholung deiner Mitarbeitenden systematisch in den Betriebsablauf einbauen kannst. Schauen wir uns die Details genauer an.
Die goldene Regel der Kurzpausen
Jeder, der lange am Stück arbeitet, braucht eine Unterbrechung. Das ist keine Meinung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Der L-GAV legt genau fest, wann eine Pause fällig ist.
Die wichtigste Marke sind hier 5,5 Stunden ununterbrochene Arbeit. Sobald diese erreicht sind, hat dein Mitarbeiter Anspruch auf eine Kurzpause von mindestens 15 Minuten. Diese Regel ist nicht verhandelbar und dient dem Schutz vor Überlastung im anspruchsvollen Arbeitsalltag.

Die Grafik macht deutlich: Ohne eine exakte Erfassung der Arbeitsstunden ist die Einhaltung von Pausen und Höchstgrenzen kaum nachweisbar und kann schnell zu Problemen führen.
Bezahlte vs. unbezahlte Pausen: Wer zahlt?
Eine der häufigsten Fragen ist, ob Pausen zur Arbeitszeit zählen und somit bezahlt werden müssen. Die Antwort hängt von einer einfachen Bedingung ab: Kann die Person ihren Arbeitsplatz verlassen oder nicht?
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Unbezahlte Pausen: Wenn deine Mitarbeitenden während ihrer Pause den Betrieb verlassen oder sich in einem separaten Pausenraum aufhalten können, gilt die Pause nicht als Arbeitszeit. Das ist der Standardfall.
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Bezahlte Pausen (Pausen am Arbeitsplatz): Muss ein Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen am Arbeitsplatz bleiben – um zum Beispiel das Telefon zu bedienen oder auf Gäste zu reagieren – zählt diese "Pause" vollständig als Arbeitszeit.
Stell dir ein Restaurant vor: Dein Koch hat während des ruhigeren Nachmittagsgeschäfts eine halbe Stunde Pause. Er kann in den Pausenraum gehen oder kurz nach draussen an die frische Luft. Diese Pause ist unbezahlt. Deine Servicekraft an der Rezeption muss aber während ihrer Pause erreichbar bleiben, falls das Telefon klingelt. Ihre Pause zählt daher als bezahlte Arbeitszeit.
Die Unterscheidung ist simpel, aber entscheidend. Eine echte Pause bedeutet, dass man nicht zur Verfügung stehen muss. Sobald Bereitschaft gefordert wird, handelt es sich um Arbeitszeit.
Tägliche Ruhezeit: Der Akku muss wieder voll werden
Nach einem langen Arbeitstag braucht der Körper Zeit, um sich zu erholen. Der L-GAV schreibt deshalb eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten vor.
Diese Regel ist besonders wichtig, um die gefürchteten "Clopening"-Schichten zu vermeiden, bei denen ein Mitarbeiter den Laden spät abends schliesst und am nächsten Morgen direkt wieder öffnet. Solche Schichtwechsel sind nur dann zulässig, wenn die 11-Stunden-Ruhezeit vollständig eingehalten wird.
Wöchentliche Ruhezeit und freie Tage
Neben der täglichen Erholung haben deine Mitarbeitenden auch Anspruch auf längere, zusammenhängende Freizeit. Der L-GAV regelt die wöchentlichen Ruhetage wie folgt:
- Zwei freie Tage pro Woche: Im Grundsatz stehen jedem Mitarbeiter zwei Ruhetage pro Woche zu.
- 36 zusammenhängende Stunden: Mindestens einmal pro Woche muss eine zusammenhängende Ruhezeit von 36 Stunden (also 1,5 Tage am Stück) garantiert sein.
- Acht freie Tage pro Monat: Über den gesamten Monat verteilt müssen mindestens acht freie Tage gewährt werden.
Es ist kein Geheimnis: Die Schweiz ist Europameister bei der Lebensarbeitszeit. Männer arbeiten hier über 72'000 Stunden in ihrem Leben, deutlich mehr als in unseren Nachbarländern. Dieser hohe Wert, kombiniert mit oft langen Wochenarbeitszeiten, erhöht den Druck auf eine funktionierende Pausen- und Erholungsregelung. Die gesetzliche Vorgabe von 15 Minuten Pause nach 5,5 Stunden Arbeit ist da nur das absolute Minimum.
Überstunden und Überzeit verstehen und korrekt abrechnen
In der Gastronomie läuft selten alles exakt nach Plan. Ein unerwarteter Gästeansturm, ein spontaner Grosseinsatz beim Catering – und schon ist klar: Das Team muss länger ran. Aber wie gehst du korrekt mit dieser Mehrarbeit um? Der Schlüssel liegt in der Unterscheidung zwischen Überstunden et Überzeit. Das ist kein Wortspiel, sondern ein rechtlich grundlegender Unterschied, der über Vergütung und Kompensation entscheidet.

Wer diese beiden Begriffe kennt und richtig anwendet, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit für den Betrieb, sondern sorgt auch für Fairness und Transparenz im Team. Packen wir das Thema an, damit du bei der nächsten Lohnabrechnung genau weisst, was Sache ist.
Der feine, aber entscheidende Unterschied
Auf den ersten Blick klingen die Begriffe fast identisch, doch rechtlich liegen Welten dazwischen. Diese Unterscheidung ist die Basis für jede korrekte Abrechnung.
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Überstunden sind Arbeitsstunden, die zwar über die vertraglich vereinbarte Zeit hinausgehen, aber noch unter der gesetzlichen Höchstgrenze liegen. Stehen im Vertrag deines Mitarbeiters 42 Stunden pro Woche, er arbeitet aber 44 Stunden, dann sind das 2 Überstunden.
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Überzeit beginnt erst, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit geknackt wird. Für die meisten Betriebe im Gastgewerbe liegt diese Grenze bei 45 Stunden pro Woche. Arbeitet dein Mitarbeiter also 47 Stunden, leistet er 3 Überstunden (von 42 auf 45 Stunden) und 2 Stunden Überzeit (alles, was über die 45 Stunden hinausgeht).
Warum diese Trennung so wichtig ist, zeigt sich sofort bei der Vergütung.
So werden Überstunden vergütet oder ausgeglichen
Wie du Überstunden abgelten musst, hängt stark davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Der L-GAV gibt hier einen klaren Rahmen vor, lässt aber auch Spielraum.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, Überstunden zu kompensieren:
- Ausgleich durch Freizeit: Wenn dein Mitarbeiter einverstanden ist, können Überstunden im selben Verhältnis (also 1:1) durch Freizeit kompensiert werden. Das sollte natürlich in einem angemessenen Zeitraum passieren.
- Auszahlung mit Zuschlag: Ist ein Freizeitausgleich nicht möglich oder nicht gewünscht, müssen die Überstunden ausbezahlt werden. Hier kommt der Lohnzuschlag von 25 % ins Spiel.
Der 25 %-Zuschlag ist nicht in Stein gemeisselt. Wenn im Arbeitsvertrag schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (beispielsweise eine pauschale Abgeltung oder der Verzicht auf den Zuschlag) oder wenn die Kompensation durch Freizeit erfolgt, kann er entfallen. Eine glasklare Regelung im Vertrag schützt beide Seiten vor Missverständnissen.
Die strengeren Regeln für Überzeit
Bei der Überzeit geht es um den Gesundheitsschutz deiner Mitarbeitenden, weshalb die Regeln deutlich strenger und nicht verhandelbar sind. Vertragliche Abmachungen, die den Mitarbeiter schlechter stellen, sind hier ungültig.
Für jede geleistete Stunde Überzeit ist ein Lohnzuschlag von 25 % obligatorisch. Alternativ ist auch hier ein Ausgleich durch Freizeit möglich, aber ebenfalls nur mit Zuschlag. Das heisst: Für eine Stunde Überzeit müssen 1 Stunde und 15 Minuten Freizeit gewährt werden.
Eine kleine Ausnahme gibt es für die ersten 60 Stunden Überzeit pro Kalenderjahr für Büro- oder kaufmännische Angestellte – hier entfällt der Zuschlag. Für dein operatives Personal an der Front ist diese Regelung aber in der Praxis kaum relevant.
Ein praktisches Fallbeispiel aus dem Event-Catering
Stell dir vor, du betreust mit deiner Agentur ein grosses Musikfestival. Dein Mitarbeiter Luca hat einen Vertrag über 42 Stunden pro Woche. Die Festivalwoche ist intensiv und er arbeitet am Ende 50 Stunden.
So rechnest du das jetzt korrekt ab:
- Vertragliche Arbeitszeit: 42 Stunden
- Gesetzliche Höchstarbeitszeit: 45 Stunden
- Effektiv geleistete Arbeit: 50 Stunden
Die Rechnung ist einfach:
- Überstunden: 3 Stunden (die Differenz von 42 auf 45 Stunden)
- Überzeit: 5 Stunden (alles, was die 45 Stunden übersteigt)
Für die Lohnabrechnung bedeutet das:
- Le site 3 Überstunden können entweder 1:1 mit Freizeit kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25 % ausbezahlt werden – je nachdem, was der Vertrag vorsieht.
- Le site 5 Stunden Überzeit müssen zwingend mit einem Zuschlag von 25 % vergütet werden, entweder als Lohn oder als Zeitgutschrift.
Du siehst: Eine saubere, lückenlose Dokumentation jeder einzelnen Stunde ist hier das A und O. Eine digitale Zeiterfassung ist Gold wert, um den Überblick zu behalten und solche Fälle fehlerfrei abzurechnen. So stellst du sicher, dass die L-GAV Arbeitszeit und Pausen Regelungen jederzeit eingehalten werden.
Sonderfälle wie Nachtarbeit und Feiertage sicher handhaben
Die Arbeit im Gastgewerbe hat wenig mit einem klassischen Büroalltag gemeinsam. Einsätze in der Nacht, an Feiertagen oder in komplexen Schichtmodellen sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Doch genau diese Sondersituationen bringen auch spezielle Regeln mit sich, die du bei der Planung von L‑GAV Arbeitszeit und Pausen auf dem Radar haben musst.
Wer diese Sonderfälle souverän meistert, schützt nicht nur sein Team vor Überlastung, sondern vermeidet auch empfindliche rechtliche Fallstricke. Es geht darum, Fairness zu garantieren – auch dann, wenn die Arbeitszeiten alles andere als gewöhnlich sind.
Was als Nachtarbeit gilt und wie sie vergütet wird
Nicht jede Schicht, die bis spät in den Abend geht, ist automatisch Nachtarbeit. Der L-GAV zieht hier eine klare Linie: Der offizielle Zeitraum für Nachtarbeit beginnt um 23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Fällt die Arbeitszeit eines Mitarbeiters in dieses Fenster, greifen besondere Schutzbestimmungen und Vergütungsregeln.
Die wichtigste Regel betrifft den Ausgleich für diese besondere Belastung. Für geleistete Nachtarbeit hat dein Mitarbeiter Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 10 %. Das heisst: Für jede Stunde Nachtarbeit bekommt er sechs Minuten Zeit gutgeschrieben.
Ein Beispiel aus der Hotel-Praxis: Dein Nachtportier arbeitet von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Davon fallen sieben Stunden exakt in den definierten Nachtzeitraum (von 23:00 bis 06:00 Uhr). Für diese sieben Stunden erhält er einen Zeitausgleich von 10 %, was pro Schicht 42 Minuten zusätzlich ausmacht. Diese Zeit muss ihm als Freizeit gewährt werden.
Dieser Zeitausgleich ist der Standard und muss innerhalb eines Jahres kompensiert werden. Eine Auszahlung in Geld ist nur im Ausnahmefall und nach gemeinsamer Absprache möglich. Du willst tiefer in die Details eintauchen? Unser Beitrag zum Nachtzuschlag in der Schweiz erklärt dir alles, was du wissen musst.
Feiertage korrekt planen und abrechnen
Für die meisten sind Feiertage eine willkommene Pause – im Gastgewerbe gehören sie oft zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres. Umso wichtiger ist es, die Arbeit an diesen Tagen fair zu regeln und korrekt zu vergüten, damit sich im Team niemand benachteiligt fühlt.
Der L-GAV legt fest, dass Mitarbeitende Anspruch auf sechs bezahlte Feiertage pro Jahr haben, inklusive des Bundesfeiertags am 1. August. Welche die restlichen fünf Tage sind, kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
Hier die wichtigsten Punkte, die du bei der Planung beachten solltest:
- Frei am Feiertag: Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag und dein Mitarbeiter hat frei, wird ihm dieser Tag normal wie ein gearbeiteter Tag bezahlt.
- Arbeit am Feiertag: Muss jemand an einem seiner festgelegten Feiertage arbeiten, hat er Anspruch auf einen vollen Ersatzruhetag. Dieser muss innerhalb eines klar definierten Zeitraums gewährt werden.
- Feiertag am freien Tag: Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem dein Mitarbeiter ohnehin frei hätte (beispielsweise sein fixer Ruhetag), entsteht daraus kein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag.
Eine offene Kommunikation darüber, welche Feiertage im Betrieb gelten und wie die Kompensation geregelt ist, schafft Klarheit und beugt Missverständnissen vor.
Schichtarbeit meistern und Belastung minimieren
Gerade in 24/7-Betrieben wie Hotels oder bei grossen Events ist Schichtarbeit unvermeidbar. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung, denn du musst nicht nur eine lückenlose Abdeckung sicherstellen, sondern auch die Gesundheit deines Teams im Auge behalten. Der unregelmässige Rhythmus kann auf Dauer an die Substanz gehen.
Ein clever durchdachter Schichtplan ist hier das A und O. Er muss nicht nur die betrieblichen Abläufe sichern, sondern auch die gesetzlichen Ruhezeiten penibel einhalten. Die 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen sind die absolute Untergrenze – die darf niemals unterschritten werden.
Um die Belastung für dein Team so gering wie möglich zu halten, gibt es ein paar einfache, aber wirkungsvolle Hebel:
- Vorausschauend planen: Veröffentliche die Schichtpläne so früh wie möglich. Das gibt deinen Leuten die Chance, ihr Privatleben zu organisieren.
- Fair rotieren: Achte auf eine gerechte Verteilung von beliebten und unbeliebten Schichten. Niemand sollte dauerhaft nur für die Nacht- oder Wochenendschichten eingeteilt werden.
- Wünsche berücksichtigen: Gib deinem Team die Möglichkeit, Wünsche für Schichten oder freie Tage zu äussern. Eine Software, die Verfügbarkeiten abfragt, kann diesen Prozess enorm erleichtern.
Eine Schichtplanung, die nicht nur die Regeln des L-GAV zu Arbeitszeit und Pausen befolgt, sondern auch auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingeht, ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung. Sie trägt zu einem guten Betriebsklima und einer geringeren Fluktuation bei.
Deine Checkliste für die L-GAV-konforme Einsatzplanung
Jetzt geht’s ans Eingemachte. Wir packen die ganze Theorie in eine handfeste Checkliste, mit der du deine Einsatzplanung Punkt für Punkt durchgehen und auf L-GAV-Tauglichkeit prüfen kannst. Betrachte sie als deinen persönlichen Leitfaden – damit siehst du sofort, wo du schon alles richtig machst und wo vielleicht noch Handlungsbedarf besteht.
Arbeitszeiterfassung und Dokumentation
Eine lückenlose Dokumentation ist die absolute Basis für alles Weitere. Ohne saubere Daten kannst du die Einhaltung der Regeln zur L-GAV Arbeitszeit und Pausen im Ernstfall niemals beweisen.
- Systematische Erfassung: Stempelst du die Arbeitszeit für jeden Mitarbeitenden vom Schichtbeginn bis zum Ende sauber und lückenlos?
- Definition Arbeitszeit: Ist allen im Team klar, was zur bezahlten Arbeitszeit gehört (z.B. Umziehen im Betrieb, obligatorische Briefings) und was nicht (z.B. der normale Arbeitsweg)?
- Zugänglichkeit: Können deine Leute jederzeit unkompliziert ihre erfassten Stunden einsehen? Transparenz schafft Vertrauen.
- Archivierung: Speicherst du alle Zeitdaten sicher und so, dass du sie auch in fünf Jahren noch nachvollziehen kannst?
Ein digitales Zeiterfassungssystem ist hier kein nettes Extra, sondern eine Notwendigkeit. Es verhindert Flüchtigkeitsfehler, gibt dir Rechtssicherheit und spart am Monatsende unglaublich viel Zeit bei der Lohnabrechnung.
Pausen und Ruhezeiten
Die Pausen- und Ruhezeiten sind kein "nice-to-have", sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie schützen dein Team vor Überlastung und sind nicht verhandelbar.
- Pausenregelung: Bekommt jeder nach spätestens 5,5 Stunden Arbeit seine verdiente Pause? Stimmmen die Pausenlängen je nach Schichtdauer (also 15, 30 oder 60 Minuten)?
- Unbezahlte Pausen: Ist sichergestellt, dass Mitarbeitende während unbezahlter Pausen den Arbeitsplatz verlassen und frei über ihre Zeit verfügen können? Sie dürfen dann nicht auf Abruf stehen.
- Tägliche Ruhezeit: Liegen zwischen dem Feierabend und dem nächsten Schichtbeginn immer mindestens 11 Stunden ununterbrochene Freizeit?
- Wöchentliche Ruhetage: Garantierst du pro Woche zwei freie Tage, von denen mindestens 36 Stunden am Stück zusammenhängen?
Überstunden, Überzeit und Sonderfälle
Wenn’s mal wieder länger dauert, muss das fair und korrekt gehandhabt werden. Das beugt nicht nur rechtlichen Problemen vor, sondern ist auch eine Frage des Respekts gegenüber deinem Team.
- Unterscheidung: Trennst du in deiner Erfassung sauber zwischen Überstunden (alles über dem vertraglichen Soll) und Überzeit (alles über dem gesetzlichen Maximum)?
- Vergütung Überzeit: Wird Überzeit konsequent mit einem Zuschlag von 25 % vergütet, entweder als Lohn oder als Freizeit?
- Vertragliche Regelung: Steht im Arbeitsvertrag klar und unmissverständlich, wie mit Überstunden umgegangen wird – also Kompensation oder Auszahlung?
- Nachtarbeit: Erfasst du Einsätze zwischen 23:00 und 06:00 Uhr separat und gewährst den fälligen Zeitzuschlag von 10 %?
- Feiertage: Ist die Kompensation für die Arbeit an Feiertagen klar geregelt und wird sie konsequent umgesetzt?
Diese Checkliste hilft dir, die wichtigsten Stellschrauben im Blick zu behalten. Du möchtest deine Zeiterfassung verbessern? Dann schau dir unsere Vorlage zur Arbeitszeiterfassung an – sie ist der perfekte Startpunkt.
Häufig gestellte Fragen zu L-GAV Arbeitszeit und Pausen
Im Arbeitsalltag tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf. Hier geben wir dir klare und praxisnahe Antworten auf die häufigsten Unsicherheiten rund um L-GAV Arbeitszeit und Pausen, damit du schnell wieder den Durchblick hast.
Zählt Umziehen zur Arbeitszeit?
Ja. Wenn das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und das Umziehen im Betrieb stattfinden muss, dann ist diese Zeit auch Arbeitszeit. Das mögen zwar nur ein paar Minuten pro Tag sein, aber sie müssen erfasst und bezahlt werden.
Muss ich Pausen bezahlen?
Das kommt darauf an. Die entscheidende Frage ist: Kann dein Mitarbeiter den Arbeitsplatz während der Pause verlassen? Wenn ja, gilt die Pause als unbezahlt. Muss er aber aus betrieblichen Gründen am Platz bleiben – beispielsweise für den Telefondienst –, dann gilt die Pause als Arbeitszeit und muss entlöhnt werden.
Wie viele Pausen sind Pflicht?
Die Dauer der Pause hängt direkt von der Länge der Schicht ab. Die Staffelung ist einfach:
- Bei mehr als 5,5 Stunden Arbeit: mindestens 15 Minuten Pause.
- Bei mehr als 7 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause.
- Bei mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 60 Minuten Pause.
Diese Pausen müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können aufgeteilt werden, solange die Gesamtdauer am Ende des Tages stimmt.
Was passiert, wenn die 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten werden?
Die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden ist kein Richtwert, sondern eine zwingende Schutzvorschrift. Man kann sie nicht ignorieren. Eine Unterschreitung ist nur in absoluten, gesetzlich klar geregelten Ausnahmefällen erlaubt und muss dann auch kompensiert werden. Im normalen Betrieb ist die Einhaltung aber Pflicht.
Können Mitarbeitende auf den 25-%-Zuschlag für Überstunden verzichten?
Ja, das ist möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Ein Verzicht auf den Zuschlag oder eine abweichende Regelung muss zwingend schriftlich im Einzelarbeitsvertrag festgehalten werden. Aber Achtung: Das gilt nur für Überstunden. Bei Überzeit ist der Zuschlag von 25 % immer obligatorisch und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
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