A Arbeitsvertrag nach L-GAV (Landesgesamtarbeitsvertrag Personalverleih) ist dein Fundament für faire und klare Arbeitsbedingungen in der Schweizer Temporärarbeit. Stell es dir nicht wie einen normalen Vertrag vor, sondern eher wie ein Schutzschild. Er legt für dich und tausende andere temporär Angestellte klare Mindeststandards bei Lohn, Arbeitszeit und Kündigung fest. Damit ist sichergestellt, dass deine Rechte immer gewahrt bleiben.
Was ein L-GAV Arbeitsvertrag für dich bedeutet
Der L-GAV ist quasi das allgemeingültige Regelbuch für den Personalverleih. Er wurde von den Sozialpartnern – also den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden – ausgehandelt und vom Bundesrat für die gesamte Schweiz als verbindlich erklärt. Das heisst: Fast jeder Personalverleihbetrieb muss sich an diese Spielregeln halten.
Dein Arbeitsvertrag fusst also nicht nur auf einer individuellen Abmachung zwischen dir und dem Einsatzbetrieb. Er steht auf einem viel stärkeren, übergeordneten Fundament. Das Hauptziel ist, dich vor unfairen Bedingungen zu schützen und eine stabile, sichere Basis für deine Anstellung zu schaffen – selbst wenn deine Einsätze kurz sind oder häufig wechseln.
Kernbereiche, die der L-GAV regelt
Die folgende Grafik zeigt dir auf einen Blick die drei zentralen Säulen, die der L-GAV in deinem Arbeitsvertrag zementiert.

Du siehst sofort: Der L-GAV sichert gezielt die wichtigsten Aspekte deines Jobs ab. So wird eine faire und transparente Zusammenarbeit erst möglich.
Der Unterschied zum normalen Einzelarbeitsvertrag
Ein gewöhnlicher Einzelarbeitsvertrag (EAV) lässt dir oft mehr Spielraum für Verhandlungen, bietet im Gegenzug aber auch weniger Schutz. Wenn kein übergeordneter Gesamtarbeitsvertrag greift, basieren die Bedingungen allein auf dem Obligationenrecht und dem, was du persönlich aushandelst. Ein Arbeitsvertrag nach L-GAV hingegen setzt klare Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen.
Ein L-GAV-Vertrag ist wie ein Sicherheitsnetz. Während ein EAV dir erlaubt, die Maschenweite selbst zu bestimmen, garantiert dir der L-GAV, dass die Maschen niemals zu gross sind, um dich fallen zu lassen.
Um die Besonderheiten deines L-GAV-Vertrags noch besser zu verstehen, schau dir die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen an. Das hilft dir, die speziellen Vorteile deiner Anstellung im Personalverleih noch klarer zu erkennen.
Direkter Vergleich zwischen L-GAV und Einzelarbeitsvertrag (EAV)
Die Tabelle zeigt dir die zentralen Unterschiede zwischen einem Vertrag nach L-GAV und einem normalen Einzelarbeitsvertrag ohne GAV-Unterstellung.
| Merkmal | Arbeitsvertrag nach L-GAV | Einzelarbeitsvertrag (EAV) ohne GAV |
|---|---|---|
| Mindestlohn | Verbindlich festgelegt, je nach Qualifikation und Region. | Kein gesetzlicher Mindestlohn, frei verhandelbar (ausser kantonale Regelungen). |
| Arbeitszeit | Klare Regeln für Höchstarbeitszeit, Pausen und Überstundenzuschläge. | Regelungen basieren nur auf dem Arbeitsgesetz, oft weniger spezifisch. |
| Kündigungsfristen | Feste, oft kürzere Fristen, die an die Einsatzdauer gekoppelt sind. | Längere, gesetzliche Fristen, die mit den Dienstjahren ansteigen. |
| Sozialleistungen | Obligatorische Pensionskasse ab dem ersten Tag und Krankentaggeldversicherung. | Pensionskassenpflicht erst ab einem bestimmten Einkommen und Anstellungsdauer. |
| Formazione continua | Anspruch auf finanzielle Unterstützung für berufsbezogene Weiterbildungen. | Kein genereller Anspruch, komplett vom Arbeitgeber abhängig. |
Diese Gegenüberstellung macht deutlich, wie der L-GAV speziell auf die Bedürfnisse von Temporärarbeitenden zugeschnitten ist. Er bietet genau dort Schutz, wo ein normaler Vertrag Lücken lassen könnte. Zusätzliche Informationen findest du übrigens auch in unseren Artikeln zum L-GAV in der Schweiz.
Die wichtigsten Klauseln in deinem Vertrag prüfen
Ein Arbeitsvertrag ist mehr als nur ein Stück Papier – er ist das Fundament deiner Anstellung. Bei einem Arbeitsvertrag nach L-GAV ist dieses Fundament besonders robust, denn der Gesamtarbeitsvertrag schützt dich mit klaren, verbindlichen Regeln.
Sehen wir uns mal an, welche Punkte in deinem Vertrag entscheidend sind und worauf du unbedingt achten solltest. Mit diesem Wissen kannst du selbstbewusst prüfen, ob alles fair und korrekt für dich geregelt ist.

Lohn und Lohnzuschläge
Dein Lohn ist natürlich das Herzstück des Vertrags. Der L-GAV sorgt dafür, dass hier nicht willkürlich gehandelt wird, denn er schreibt verbindliche Mindestlöhne vor. Diese sind je nach Region und deiner Qualifikation gestaffelt und dürfen auf keinen Fall unterschritten werden.
- Ein praktisches Beispiel für eine Lohnklausel: "Der Bruttostundenlohn beträgt CHF 28.50 und richtet sich nach dem geltenden Mindestlohn des L-GAV Personalverleih für qualifizierte Arbeitnehmende in der Region Zürich."
So eine Formulierung ist transparent und schafft Klarheit. Sie bestätigt, dass dein Lohn den GAV-Vorgaben entspricht. Prüfe also immer, ob du korrekt eingestuft wurdest.
Aber das ist noch nicht alles. Der L-GAV regelt auch Zuschläge für besondere Arbeitszeiten. Für Nachtarbeit (normalerweise zwischen 23:00 und 06:00 Uhr) gibt es einen Zuschlag von 20 %. Wenn du am Sonntag arbeitest, sind es sogar 50 % extra.
Arbeitszeit und Überstunden
Flexibilität ja, aber nicht auf deine Kosten. Die maximale Wochenarbeitszeit ist im L-GAV klar geregelt und liegt je nach Einsatzbetrieb meist zwischen 42 und 45 Stunden. Jede Minute, die du darüber hinaus arbeitest, zählt als Überstunde.
Dein Vertrag muss diese Regelungen sauber abbilden. Überstunden werden entweder mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet oder müssen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden. Eine pauschale Abgeltung im Lohn ist in den meisten Fällen nicht erlaubt.
Ganz wichtig: Der L-GAV ist hier sehr streng. Eine Klausel wie "Sämtliche Überstunden sind mit dem Lohn abgegolten" wäre unter dem L-GAV fast immer ungültig und sollte bei dir die Alarmglocken läuten lassen.
Ferienanspruch korrekt berechnet
Erholung ist kein Luxus, sondern dein gutes Recht. Wenn du im Stundenlohn angestellt bist, wird dein Ferienanspruch prozentual auf deinen Lohn draufgeschlagen. So bekommst du deine Ferientage mit jeder Lohnabrechnung ausbezahlt.
Achte darauf, dass die Berechnung auf deiner Lohnabrechnung so aussieht:
- Bis zum 20. Lebensjahr: Dir stehen 5 Wochen Ferien zu. Das entspricht einem Zuschlag von 10,64 % auf deinen Bruttolohn.
- Ab dem 20. Lebensjahr: Der Anspruch liegt bei 4 Wochen Ferien, was einem Zuschlag von 8,33 % auf den Bruttolohn entspricht.
Wirf einen genauen Blick auf deine Lohnabrechnung. Der Ferienanteil muss als separate Position ausgewiesen sein. Nur so kannst du sicher sein, dass dein Anspruch korrekt abgegolten wird.
Kündigungsfristen im Detail
Im Temporärbereich muss es manchmal schnell gehen. Deshalb sind die Kündigungsfristen im L-GAV kürzer als im normalen Arbeitsrecht und hängen davon ab, wie lange du schon ununterbrochen im selben Betrieb im Einsatz bist.
- 1. bis 3. Monat: 2 Arbeitstage
- 4. bis 6. Monat: 7 Tage
- Ab dem 7. Monat: 1 Monat
Diese Fristen gelten für beide Seiten – für dich und für deinen Arbeitgeber. Das gibt dir die Flexibilität, schnell auf ein neues Jobangebot zu reagieren, bietet aber auch dem Unternehmen die nötige Beweglichkeit.
Soziale Absicherung durch Vorsorge und Versicherung
Hier zeigt der L-GAV seine ganze Stärke. Deine soziale Sicherheit wird durch Regelungen gestärkt, die weit über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Das sind zwei der grössten Vorteile eines L-GAV-Vertrags.
1. Berufliche Vorsorge (Pensionskasse): Normalerweise gibt es Wartefristen, aber nicht hier. Du bist vom allerersten Arbeitstag an pensionskassenpflichtig, solange dein Einsatz länger als drei Monate dauert oder unbefristet ist. Das ist ein riesiger Vorteil für deine Altersvorsorge.
2. Krankentaggeldversicherung: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung für dich abzuschliessen. Diese sichert dir im Krankheitsfall bis zu 720 Tage lang 80 % deines Lohns. Ein wichtiger Schutz, bei dem der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie zahlen muss.
- So könnte eine Klausel dazu aussehen: "Der Arbeitnehmer ist über eine kollektive Krankentaggeldversicherung versichert, welche bei Krankheit ein Taggeld von 80% des Lohns während 720 Tagen innert 900 Tagen leistet. Die Prämie wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt."
Diese Klauseln sind dein Sicherheitsnetz. Wenn du diese Punkte in deinem Arbeitsvertrag nach L-GAV überprüfst, stellst du sicher, dass du all die starken Vorteile erhältst, die dir zustehen.
So wirken sich Branchen auf deinen L-GAV-Vertrag aus
Der L-GAV für den Personalverleih ist zwar ein Regelwerk für die ganze Schweiz, doch die Arbeitswelt ist alles andere als einheitlich. Je nachdem, in welcher Branche du landest, werden die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsvertrag L-GAV durch ganz eigene Spielregeln ergänzt oder anders ausgelegt. Und das ist entscheidend, denn ein Job auf einem Festival hat nun mal komplett andere Anforderungen als eine Stelle auf dem Bau.
Lass uns mal anschauen, wie sich diese branchenspezifischen Regeln konkret auf deinen Arbeitsalltag auswirken. So weisst du genau, worauf du in deinem Einsatzgebiet ein besonderes Auge haben solltest.

Eventbranche: Wenn die Arbeitszeit unregelmässig ist
In der Eventbranche ist ein klassischer 9-bis-17-Uhr-Job die absolute Ausnahme. Deine Einsätze finden oft abends, nachts oder am Wochenende statt. Dein L-GAV-Vertrag muss diese enorme Flexibilität fair abbilden.
- Praktisches Beispiel: Stell dir vor, du packst als Stagehand beim Aufbau eines grossen Musikfestivals mit an. Deine Schicht geht von 18:00 Uhr abends bis 03:00 Uhr morgens.
Hier greifen gleich mehrere L-GAV-Regeln auf einmal. Die Arbeitszeit nach 23:00 Uhr zählt als Nachtarbeit und muss mit einem Lohnzuschlag von 20 % vergütet werden. Fällt dieser Einsatz dann auch noch auf einen Sonntag, kommt obendrauf ein weiterer Zuschlag von 50 %.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Pausen. Der L-GAV schreibt klare Pausenregelungen vor, die selbst im grössten Event-Trubel gelten. Dein Arbeitgeber steht in der Pflicht, sicherzustellen, dass du deine Pausen bekommst – auch wenn der Zeitplan noch so eng ist.
Baubranche: Klare Regeln für Lohn und Spesen
Auf dem Bau gelten oft noch spezifischere Gesamtarbeitsverträge, die dem L-GAV Personalverleih sogar vorgehen. Wenn das nicht der Fall ist, setzt der L-GAV die finanziellen Leitplanken.
Die Mindestlöhne sind hier besonders fein nach Qualifikation und Erfahrung gestaffelt. Ein Hilfsarbeiter hat einen anderen Lohnanspruch als ein gelernter Maurer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Dein Lohn muss dieser Einstufung exakt entsprechen.
Ein typischer Streitpunkt auf dem Bau sind die Spesen. Der L-GAV regelt klar, dass du für die auswärtige Verpflegung eine Entschädigung bekommst, wenn du mittags nicht nach Hause kannst. Achte unbedingt darauf, dass dieser Punkt in deinem Vertrag sauber formuliert ist.
Ein konkretes Szenario könnte so aussehen:
- Einsatzort: Du arbeitest auf einer Baustelle, die 45 Minuten von deinem Wohnort entfernt liegt.
- Verpflegung: Die Mittagspause zu Hause zu verbringen, ist zeitlich unmöglich.
- Anspruch: Dein Arbeitgeber muss dir eine Spesenentschädigung für das Mittagessen zahlen, so wie es im L-GAV oder einem anderen anwendbaren GAV der Baubranche festgelegt ist.
Gastronomie: Trinkgeld und Arbeitskleidung
Die Gastronomie ist ein klassisches Feld für Temporärarbeit. Hier überschneidet sich der L-GAV für den Personalverleih oft mit dem L-GAV des Gastgewerbes. Die Regel, die für dich vorteilhafter ist, hat dabei immer Vorrang.
Ein heisses Thema ist der Umgang mit dem Trinkgeld. Grundsätzlich gehört das Trinkgeld dir oder dem Team. Es darf auf keinen Fall dazu missbraucht werden, den GAV-Mindestlohn zu erreichen. Dein Grundlohn muss immer den Vorgaben entsprechen, völlig unabhängig vom Trinkgeld.
- Beispiel für eine unzulässige Praxis: Ein Arbeitgeber zahlt dir einen Lohn unter dem Mindestansatz und meint, du könntest die Differenz ja durch Trinkgelder ausgleichen. Das ist nach L-GAV schlichtweg verboten.
Auch die Arbeitskleidung ist ein Punkt. Wenn eine spezielle Uniform oder Dienstkleidung vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen oder dir eine angemessene Entschädigung zahlen. Diese Kosten dürfen nicht einfach von deinem Lohn abgezogen werden.
Reinigungs- und Sicherheitsbranche: Zuschläge als Norm
In der Reinigungs- und Sicherheitsbranche sind Einsätze ausserhalb der normalen Bürozeiten der Standard. Frühschichten, Nachtschichten und Wochenendeinsätze gehören hier zum Berufsalltag.
- Sicherheitsdienst: Du überwachst nachts ein Firmengelände von 22:00 bis 06:00 Uhr. Hier ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir für die gesamte Schicht den Nachtzuschlag zu zahlen.
- Gebäudereinigung: Dein Einsatz in einem Bürokomplex findet am Samstag statt. In diesem Fall hast du Anspruch auf die entsprechenden Wochenendzuschläge.
Diese Beispiele machen es deutlich: Obwohl der Arbeitsvertrag nach L-GAV eine landesweite Grundlage schafft, ist es entscheidend, die Besonderheiten deiner Branche zu kennen. Nur so kannst du sichergehen, dass alle spezifischen Regeln korrekt angewendet werden und du am Ende fair entlohnt und behandelt wirst.
Typische Fehler im L-GAV Vertrag – und wie du sie aufdeckst
Wo klare Regeln existieren, passieren leider auch Fehler. Ein Arbeitsvertrag nach L-GAV spannt zwar ein starkes Schutznetz für dich auf, aber dieses Netz ist nur so gut wie seine Befestigung. Nicht jeder Fehler passiert aus böser Absicht; oft sind es schlicht Unwissenheit oder unsaubere Vorlagen, die später zu Problemen führen.
Damit du nicht in eine Falle tappst, zeige ich dir hier die häufigsten Stolpersteine. Mit diesem Wissen kannst du deinen Vertrag gezielt prüfen und Warnsignale frühzeitig erkennen, bevor sie zu einem echten Ärgernis werden. So stellst du sicher, dass deine Rechte auch wirklich geschützt sind.
Fehlerhafte Lohnabrechnung und fehlende Zuschläge
Eines der häufigsten Probleme ist eine unkorrekte Lohnabrechnung. Du arbeitest am Wochenende oder bis spät in die Nacht, aber auf deinem Lohnzettel spiegelt sich das nicht wider? Das ist ein klares Alarmsignal. Der L-GAV schreibt nämlich zwingende Lohnzuschläge vor, die absolut nicht verhandelbar sind.
- Praktisches Beispiel für eine falsche Abrechnung: Stell dir vor, du hast letzten Monat an zwei Sonntagen je 8 Stunden gearbeitet. Dein Stundenlohn beträgt CHF 30.–. Korrekt wäre eine Auszahlung von CHF 720.– (16 Stunden x CHF 30.– + 50 % Sonntagszuschlag). Stehen auf deiner Abrechnung aber nur CHF 480.–, fehlt der Zuschlag komplett.
Nimm dir die Zeit, jeden Lohnzettel sorgfältig zu prüfen. Wenn Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit systematisch fehlen, solltest du das sofort ansprechen.
Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz regeln die Löhne für fast 600’000 Arbeitnehmende. Für das Jahr 2025 wurde eine durchschnittliche Erhöhung der Effektivlöhne um 1,2 Prozent vereinbart, was die Bedeutung korrekter Lohnregelungen unterstreicht. Mehr zu diesen Entwicklungen findest du direkt auf der Webseite des SRF.
Unklare Regelungen zu Überstunden und Ferien
Ein weiterer Klassiker sind schwammige oder sogar unzulässige Klauseln zu Überstunden. Formulierungen wie "Eventuelle Überstunden sind mit dem Lohn pauschal abgegolten" sind im Geltungsbereich des L-GAV so gut wie immer ungültig. Jede einzelne Überstunde muss entweder mit einem Zuschlag von 25 % vergütet oder durch Freizeit kompensiert werden.
Ein L-GAV-Vertrag ohne eine klare und korrekte Überstundenregelung ist wie ein Auto ohne Tacho. Du merkst erst, dass etwas nicht stimmt, wenn es schon zu spät ist.
Genauso kritisch ist die Berechnung deines Ferienanspruchs. Bist du im Stundenlohn angestellt, muss der Ferienanteil auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden – das sind 8,33 % für 4 Wochen Ferien oder 10,64 % für 5 Wochen. Eine pauschale Integration in den Stundenlohn, ohne dass du es siehst, ist nicht erlaubt.
Unzulässige Abzüge und falsche Kündigungsfristen
Manchmal finden sich im Vertrag Posten, die dort absolut nichts zu suchen haben. Ungerechtfertigte Lohnabzüge sind ein klares No-Go und ein Zeichen für einen unseriösen Arbeitgeber.
Häufige unzulässige Abzüge, auf die du achten solltest:
- Kosten für Arbeitskleidung: Wenn eine Uniform vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. Punkt.
- Bearbeitungsgebühren: Administrative Pauschalen für die Vertragserstellung oder die Lohnabwicklung sind verboten.
- Schadensersatz: Ein Abzug für einen kleinen, unabsichtlich verursachten Schaden (wie ein zerbrochenes Glas) ist in den meisten Fällen nicht rechtens.
Auch bei den Kündigungsfristen wird manchmal geschummelt. Steht in deinem Vertrag eine kürzere Frist als im L-GAV vorgesehen, ist diese Klausel ungültig. Es gilt immer die Regelung, die für dich als Arbeitnehmer günstiger ist – und das ist die aus dem GAV.
Checkliste zur schnellen Vertragsprüfung
Nutze diese kurze Liste, um deinen Arbeitsvertrag L GAV auf die wichtigsten Fehlerquellen zu durchleuchten. Wenn du bei einem Punkt auch nur das leiseste schlechte Bauchgefühl hast, frage nach.
- Mindestlohn: Entspricht dein Lohn der korrekten Lohnklasse gemäss L-GAV?
- Zuschläge: Sind die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit klar im Vertrag erwähnt?
- Überstunden: Gibt es eine faire Regelung (25 % Zuschlag oder Kompensation)?
- Ferien: Wird dein Ferienanteil auf der Lohnabrechnung korrekt und separat ausgewiesen?
- Kündigungsfristen: Passen die Fristen zu deiner Anstellungsdauer gemäss L-GAV?
- Abzüge: Findest du unklare oder fragwürdige Abzüge in deinem Vertrag oder auf der Lohnabrechnung?
Ein wachsames Auge auf diese Punkte schützt dich vor bösen Überraschungen und sichert dir die faire Behandlung, die dir zusteht.
Datenschutz im Personalverleih verstehen
Im Personalverleih geht es kaum ohne den Austausch persönlicher Daten. Dein Name, deine Qualifikationen, deine Arbeitszeiten – all das wird zwischen dir, dem Verleiher und dem Einsatzbetrieb geteilt. Aber welche Informationen sind wirklich nötig? Hier spielen der Arbeitsvertrag L‑GAV und das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) eng zusammen, um deine Privatsphäre zu schützen.
Dein Arbeitgeber darf nur die Daten erheben, die für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses absolut notwendig sind. Das Prinzip der Datenminimierung ist hier der entscheidende Punkt. Es geht darum, nur das zu verarbeiten, was für einen ganz bestimmten Zweck unerlässlich ist.
Was dein Arbeitgeber wissen darf – und was nicht
Die Grenze ist oft klarer, als du vielleicht denkst. Für eine korrekte Lohnabrechnung und die Einsatzplanung sind bestimmte Informationen unerlässlich. Andere, sehr persönliche Angaben haben im Arbeitskontext absolut nichts verloren.
Ein praktisches Beispiel:
Du wirst für einen Catering-Einsatz gebucht.
- Notwendige Daten: Dein Name, deine Kontaktdaten für die Einsatzplanung, deine AHV-Nummer für die Lohnabrechnung und deine Bankverbindung. Auch Informationen über deine Qualifikationen (z. B. ein Hygieneschein) sind absolut relevant.
- Unnötige Daten: Fragen nach deinem Familienstand, deiner Religionszugehörigkeit oder deiner politischen Einstellung sind tabu. Diese Informationen sind für den Job schlichtweg nicht von Bedeutung und dürfen nicht gesammelt werden.
Dein Arbeitgeber handelt wie ein Archivar, der nur die Akten sammelt, die für eine ganz bestimmte Aufgabe gebraucht werden. Alles andere bleibt dein privates Eigentum und gehört nicht in die Personalakte.
Diese Abgrenzung ist keine freundliche Bitte, sondern eine klare gesetzliche Vorgabe. Sie stellt sicher, dass deine persönlichen Informationen geschützt bleiben.
Checkliste für deinen Datenschutz
Mit dieser einfachen Checkliste kannst du schnell überprüfen, ob dein Arbeitgeber die Datenschutzregeln im Rahmen deines L-GAV-Vertrags sauber einhält.
- Einwilligung: Wurdest du klar darüber informiert, welche deiner Daten für welchen Zweck verwendet werden? Eine pauschale Zustimmung reicht hier nicht aus.
- Transparenz: Weisst du, wer alles Zugriff auf deine Daten hat (z. B. der Einsatzbetrieb oder die Lohnbuchhaltung)?
- Sicherheit: Werden deine Dokumente, ob digital oder in Papierform, sicher aufbewahrt? Sind sie vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt?
- Auskunftsrecht: Wurde dir erklärt, dass du jederzeit das Recht hast, Auskunft über die von dir gespeicherten Daten zu verlangen?
- Löschung: Gibt es einen klaren Prozess zur Löschung deiner Daten, nachdem dein Arbeitsverhältnis beendet ist und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind?
Kommunikation ist hier ein ganz wesentlicher Punkt. Dein Arbeitgeber sollte dich auch darüber informieren, wie er mit dir in Kontakt tritt. Mehr dazu, was bei der Kommunikation am Arbeitsplatz erlaubt ist, findest du in unserem Guide zu SMS-Textnachrichten am Arbeitsplatz.
Deine Rechte nach dem Einsatzende
Dein Arbeitsverhältnis ist beendet – doch was passiert jetzt mit deinen Daten? Dein ehemaliger Arbeitgeber darf deine Personalakte nicht einfach ewig behalten. Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen, zum Beispiel für lohnrelevante Dokumente, die in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.
Nach Ablauf dieser Fristen hast du das Recht auf Vergessenwerden. Das bedeutet, du kannst die Löschung deiner personenbezogenen Daten verlangen. Dein ehemaliger Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen, solange keine rechtlichen Pflichten dagegensprechen. Abgesehen von den spezifischen Bestimmungen für den Personalverleih ist es immer eine gute Idee, sich auch über allgemeine Datenschutzrichtlinien zu informieren. So stärkst du dein Bewusstsein für deine Rechte in der digitalen Welt.
Wie digitale Tools die Verwaltung deines Vertrags vereinfachen
Ganz ehrlich: Die Administration von L-GAV-Verträgen, die Zeiterfassung und die Lohnabrechnung können ein echter Albtraum sein. Besonders, wenn du häufig wechselnde Einsätze hast. Zum Glück nehmen dir und deinem Arbeitgeber moderne digitale Helfer eine Menge Arbeit ab und schaffen endlich die Transparenz, die du dir wünschst.
Stell dir einfach vor, du trägst deine Arbeitsstunden direkt über eine App auf dem Handy ein. Das war's schon für dich. Im Hintergrund gleicht das System deine Einträge automatisch mit den komplexen Regeln deines Arbeitsvertrags nach L‑GAV ab. Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit? Werden sofort und fehlerfrei berechnet.
Automatisierte Korrektheit und glasklare Übersicht
Solche Tools sind im Grunde eine Garantie dafür, dass deine Lohnabrechnung immer stimmt. Sie kennen jede einzelne GAV-Vorgabe und wenden sie korrekt an – das reduziert menschliche Fehler auf ein Minimum. Für dich bedeutet das vor allem eins: die Gewissheit, immer fair und pünktlich bezahlt zu werden.
Digitale Plattformen bringen auch endlich Ordnung in deine Einsatzplanung. Du siehst auf einen Blick, wann und wo dein nächster Job ansteht. Alle wichtigen Dokumente, von deinem Vertrag bis zu den Lohnabrechnungen, sind sicher und DSG-konform an einem zentralen Ort gespeichert. Kein Suchen mehr in irgendwelchen Ordnern.
So sieht es aus, wenn eine moderne Plattform wie job.rocks die Personalplanung und -verwaltung für Unternehmen in die Hand nimmt:
Dieses übersichtliche Dashboard gibt Arbeitgebern die volle Kontrolle über alle Einsätze und Mitarbeiterdaten. Das Resultat für dich als Angestellter? Eine reibungslose Organisation, bei der nichts untergeht.
Ein digitales Workforce-Tool ist wie ein persönlicher Assistent für deinen Arbeitsvertrag. Es sorgt im Hintergrund dafür, dass alle Regeln eingehalten werden, damit du dich voll auf deine Arbeit konzentrieren kannst – ganz ohne Papierkram.
Mehr Zeit für das, was wirklich zählt
Was heisst das konkret für dich? Weniger Verwaltungsaufwand und viel mehr Klarheit. Du musst nicht mehr mühsam Stundenzettel ausfüllen oder deine Lohnabrechnungen manuell nachrechnen. Alles läuft digital, schnell und ist jederzeit nachvollziehbar. Das schenkt dir nicht nur Zeit, sondern auch ein grosses Stück Sicherheit.
Eine präzise Zeiterfassung ist das Fundament für eine faire Abrechnung. Wenn du tiefer einsteigen willst, wie das genau funktioniert, lies unseren Beitrag zur Arbeitszeiterfassung gemäss L-GAV. Dort erklären wir im Detail, wie digitale Lösungen die Einhaltung aller Vorschriften garantieren.
L-GAV Arbeitsvertrag: Die häufigsten Fragen aus der Praxis
Wer mit dem Landesgesamtarbeitsvertrag Personalverleih zu tun hat, stösst oft auf dieselben Fragen. Wir haben die Antworten für dich – kurz, klar und auf den Punkt gebracht, damit du genau weisst, worauf es ankommt.

Gilt der L-GAV wirklich für alle Temporärarbeitenden in der Schweiz?
Ja, das ist die klare Antwort. Der Bundesrat hat den L-GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Das heisst, er ist das unumgängliche Regelwerk für alle Verleihbetriebe und ihre Temporärarbeitenden.
Eine kleine Ausnahme gibt es: Wenn für deine Branche ein anderer GAV existiert, der dir mindestens gleichwertige oder sogar bessere Bedingungen bietet, kann dieser den L-GAV verdrängen. Aber im Normalfall ist der L-GAV die Basis für deinen Arbeitsvertrag.
Was kann ich tun, wenn mein Lohn unter dem GAV-Mindestlohn liegt?
Hier ist die Rechtslage eindeutig: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir den im L-GAV Arbeitsvertrag festgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Punkt. Findest du in deinem Vertrag eine Zahl, die darunter liegt, ist diese Klausel schlichtweg ungültig.
Du hast in so einem Fall einen Anspruch auf Nachzahlung der gesamten Differenz. Am besten wendest du dich direkt an die paritätische Kommission des L-GAV oder eine Gewerkschaft. Dort bekommst du professionelle Unterstützung, um dein Recht durchzusetzen.
Wie sind Überstunden im L-GAV geregelt?
Alles, was du über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistest, gilt als Überstunden. Der L-GAV lässt hier wenig Spielraum und schützt dich vor unbezahlter Mehrarbeit.
- Vergütung: Der Standardfall ist die Auszahlung mit einem Lohnzuschlag von 25 %.
- Kompensation: Ihr könnt euch aber auch darauf einigen, die Überstunden 1:1 mit Freizeit auszugleichen. Wichtig ist, dass beide Seiten damit einverstanden sind.
Eine pauschale Abgeltung der Überstunden im Monatslohn ist übrigens in den allermeisten Fällen nicht erlaubt.
Habe ich auch bei kurzen Einsätzen Anspruch auf eine Pensionskasse?
Ja, unbedingt! Das ist eine der grössten sozialen Errungenschaften des L-GAV. Temporärarbeitende müssen vom allersten Arbeitstag an in einer Pensionskasse versichert sein.
Diese Regelung greift, sobald dein Arbeitsverhältnis für mehr als drei Monate geplant ist oder wenn es von vornherein unbefristet ist. Damit hat der L-GAV eine riesige Lücke in der sozialen Absicherung für Temporärarbeitende geschlossen.
Diese Vorschrift stellt sicher, dass du auch bei flexiblen Anstellungen lückenlos für deine Altersvorsorge sparst. Das ist kein kleines Detail, sondern ein entscheidender Schutzmechanismus für deine finanzielle Zukunft.
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