Febbraio 14

L GAV Gastgewerbe verständlich erklärt für deinen Betrieb

Meta Title: L GAV Gastgewerbe: Dein einfacher Guide für die Praxis (2024)
Meta Description: Du suchst eine einfache Erklärung zum L GAV Gastgewerbe? Hier findest du alles zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Zuschlägen mit praktischen Beispielen.

Wenn du im Gastgewerbe arbeitest, bist du sicher schon über den Begriff L-GAV Gastgewerbe gestolpert. Aber was genau verbirgt sich dahinter? Ganz einfach: Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag ist das Fundament für faire Arbeitsbedingungen in der gesamten Schweizer Gastronomie und Hotellerie. Er stellt sicher, dass alle – vom Kochlehrling bis zur Serviceleitung – nach den gleichen, verbindlichen Spielregeln spielen.

Was der L-GAV für dich in der Praxis bedeutet

Stell dir den L-GAV Gastgewerbe nicht als trockenes Gesetzbuch vor, sondern eher wie die Statuten eines Vereins, in dem alle fair behandelt werden. Er wurde von den Sozialpartnern – also den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer – gemeinsam ausgehandelt. Das Ziel? Stabilität, klare Verhältnisse und Schutz für beide Seiten.

Dieses Regelwerk ist weit mehr als nur Papier. Es ist das Gerüst, das dafür sorgt, dass dein Lohn stimmt, deine Arbeitszeiten nicht ausufern und du genug Zeit zur Erholung bekommst. Ohne den L-GAV hätten wir einen unübersichtlichen Flickenteppich an Hausregeln, was zu unfairem Wettbewerb und grosser Unsicherheit führen würde.

Kontrast zwischen chaotischer Küche mit wütendem Koch und organisiertem Teamkochen mit Waage.

Ein konkretes Beispiel aus dem Alltag

Stell dir zwei Köche vor: Anna arbeitet in einem Restaurant, das sich an den L-GAV hält. Ihr Vertrag legt glasklar ihren Mindestlohn fest, die wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden und ihren Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr. Alles ist geregelt.

Ben hingegen arbeitet in einem Betrieb, der nicht unter den L-GAV fällt. Sein Arbeitgeber kann theoretisch niedrigere Löhne zahlen und flexiblere, oft längere Arbeitszeiten verlangen, solange er sich gerade so an das gesetzliche Minimum hält. Anna hat dank dem L-GAV eine viel solidere rechtliche Absicherung und klar definierte Ansprüche.

Warum das gerade heute so wichtig ist

In einer boomenden Branche sind klare Regeln das A und O. Und die Schweizer Hotellerie boomt: Im Jahr 2023 wurde mit 43,7 Millionen Logiernächten ein neuer Rekord aufgestellt. Dieses Wachstum schafft zwar viele Jobs, macht aber eine faire und einheitliche Basis für alle umso wichtiger. Mehr zu diesem beeindruckenden Meilenstein der Schweizer Hotellerie kannst du bei blick.ch nachlesen.

Der L-GAV Gastgewerbe liefert genau diese Grundlage. Er sorgt dafür, dass die Branche für Fachkräfte attraktiv bleibt, schützt dich als Mitarbeitenden und gibt gleichzeitig den Betrieben die nötige Rechtssicherheit und Planbarkeit.

Der L-GAV ist kein Hindernis, sondern ein Kompass. Er gibt dir und deinem Arbeitgeber eine klare Richtung vor und sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit auf einem soliden und fairen Fundament steht.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Regelungsbereiche des L-GAV zusammen und zeigt dir, welche Aspekte deines Arbeitsalltags direkt betroffen sind.

Die Kernbereiche des L-GAV Gastgewerbe im Überblick

Regelungsbereich Was das für dich bedeutet Beispiel
Mindestlöhne Dein Lohn darf eine bestimmte Untergrenze nicht unterschreiten, abhängig von deiner Ausbildung und Erfahrung. Als gelernte Köchin (Kat. IIIa) verdienst du mindestens CHF 4'621 brutto pro Monat.
Arbeitszeit Deine wöchentliche Arbeitszeit ist auf durchschnittlich 42 Stunden festgelegt. Überstunden müssen klar geregelt und kompensiert werden. Wenn du in einer Woche 45 Stunden arbeitest, müssen diese 3 Überstunden erfasst und ausgeglichen werden.
Ferien Du hast einen garantierten Anspruch auf bezahlte Ferientage, in der Regel 5 Wochen pro Jahr. Egal, wie stressig die Saison ist – deine 25 Ferientage (bei einer 5-Tage-Woche) sind dir sicher.
Kündigungsfristen Die Fristen für eine Kündigung sind für dich und deinen Arbeitgeber klar und fair geregelt. Im zweiten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten 2 Monate.

Zusammengefasst legt der Vertrag also die wichtigsten Spielregeln fest, die für fast alle Betriebe im Gastgewerbe gelten und ein faires Miteinander erst möglich machen.

Mindestlöhne im Gastgewerbe korrekt anwenden

Der Lohn ist wohl das heisseste Eisen im L‑GAV Gastgewerbe. Eine faire Einstufung und pünktliche Bezahlung sind nicht nur eine Frage des Respekts, sondern schützen dich als Arbeitgeber auch vor empfindlichen rechtlichen Konsequenzen. Die Regeln sind dazu da, Qualifikation und Erfahrung angemessen zu honorieren.

Die Mindestlöhne sind klar nach Ausbildung und Berufserfahrung in verschiedene Lohnkategorien gestaffelt. Als Vorgesetzter oder Geschäftsführer ist es deine Verantwortung, jeden Mitarbeitenden korrekt einzuordnen.

Die Lohnkategorien im Detail

Ganz grob unterscheidet der L‑GAV zwischen Mitarbeitenden mit und ohne abgeschlossene Berufslehre. Wer sich weiterbildet und einen eidgenössischen Fachausweis oder eine höhere Fachprüfung in der Tasche hat, steigt natürlich in eine höhere Kategorie auf.

Hier sind die grundlegenden Kategorien einfach erklärt:

  • Kategorie I: Mitarbeitende ohne gastgewerbliche Berufslehre. Klassische Beispiele sind Aushilfen in der Küche oder im Service.
  • Kategorie II: Mitarbeitende mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA). Das ist die zweijährige Grundbildung.
  • Kategorie III: Mitarbeitende mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Also die klassische dreijährige Lehre.
  • Kategorie IV: Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung. Sie haben nach der Lehre weitergemacht und einen eidgenössischen Fachausweis erworben.

Jede dieser Kategorien hat einen festen Mindestlohn, der auf keinen Fall unterschritten werden darf. Diese Sätze werden übrigens regelmässig überprüft und angepasst.

Praktischer Lohnvergleich im Service

Um das Ganze etwas greifbarer zu machen, schauen wir uns zwei typische Fälle im Service an: Lena und Tom.

Lena hat gerade ihre dreijährige Lehre als Restaurationsfachfrau EFZ abgeschlossen. Sie gehört damit in die Lohnkategorie IIIa. Ihr garantierter Bruttomonatslohn beträgt CHF 4’621 (Stand 2024).

Tom jobbt als Aushilfe im Service, um sein Studium zu finanzieren. Da er keine gastgewerbliche Ausbildung hat, wird er in die Lohnkategorie Ia eingestuft. Sein Mindestlohn liegt bei CHF 3’611 (Stand 2024).

Dieser einfache Vergleich macht deutlich, wie der L‑GAV Ausbildung direkt belohnt. Der Unterschied von über CHF 1’000 pro Monat ist eine klare Anerkennung für Lenas Fachwissen und Engagement.

Es geht hier nicht nur darum, stur eine Tabelle abzulesen. Die korrekte Einstufung deiner Mitarbeitenden ist ein Zeichen von Professionalität und Wertschätzung. Falsche Lohnzahlungen können zu Nachforderungen und saftigen Bussen führen.

Sonderfälle wie Lernende und Praktikanten

Auch für den Nachwuchs gibt es klare Spielregeln. Lernende erhalten einen monatlichen Lohn, der sich nach dem Lehrjahr richtet. Diese Ansätze sind ebenfalls im L‑GAV verankert und steigen mit jedem Ausbildungsjahr.

Für Praktikanten, die ein obligatorisches Praktikum im Rahmen einer anerkannten Ausbildung absolvieren (etwa von einer Hotelfachschule), gibt es einen speziellen Mindestlohn. Dieser beträgt CHF 2’319 brutto pro Monat (Stand 2024) für die gesamte Dauer des Praktikums.

Der 13. Monatslohn ist Pflicht

Ein Punkt, der immer wieder für Diskussionen sorgt: der 13. Monatslohn. Im Geltungsbereich des L‑GAV Gastgewerbe ist dieser für alle Mitarbeitenden obligatorisch, deren Arbeitsverhältnis die Probezeit überdauert.

Er entspricht einem vollen Monatslohn und wird meistens Ende Jahr ausbezahlt. Tritt jemand unter dem Jahr ein oder aus, wird der 13. Lohn pro rata, also anteilsmässig, berechnet und vergütet. Diese Regelung ist ein fester Bestandteil der Lohnstruktur und bietet eine wichtige finanzielle Sicherheit.

Arbeitszeit und Ruhezeiten richtig planen

Nach dem Lohn ist die Arbeitszeit der zweite grosse Pfeiler im L‑GAV Gastgewerbe. Wie viele Stunden darf dein Team arbeiten? Wann sind Pausen fällig? Und wie viele Ferientage musst du gewähren? Eine saubere Planung ist hier das A und O, um den Betrieb am Laufen zu halten und gleichzeitig die Gesundheit deines Teams zu schützen.

Der L‑GAV legt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 42 Stunden fest. Diese Zahl ist aber kein starres Korsett, sondern ein Durchschnitt, der über einen bestimmten Zeitraum erreicht werden muss. In der Hochsaison kann also ruhig mal mehr gearbeitet werden, solange du das in ruhigeren Phasen wieder ausgleichst.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Griff behalten

Ganz ohne Limit geht es aber nicht. Die absolute Obergrenze liegt bei 50 Stunden pro Woche. Jede Stunde, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, zählt als Überstunde. Hier hast du zwei Möglichkeiten: Entweder kompensierst du sie durch Freizeit von gleicher Dauer oder du bezahlst sie mit einem Lohnzuschlag von 25 % aus.

Stell dir vor, dein Restaurant hat eine grosse Hochzeitsfeier. Dein Service-Team schiebt in dieser Woche 48 Stunden statt der üblichen 42. Diese 6 zusätzlichen Stunden sind Überstunden. Jetzt musst du entscheiden: Gibt es in der Folgewoche einen Ausgleichstag oder bezahlst du die Stunden mit dem vorgeschriebenen Zuschlag?

Eine lückenlose Zeiterfassung ist hier unerlässlich. Sie schützt nicht nur deine Mitarbeitenden vor Ausbeutung, sondern gibt auch dir als Arbeitgeber die nötige rechtliche Sicherheit und eine klare Grundlage für die Lohnabrechnung.

Ruhezeiten sind keine Option, sondern Pflicht

Erschöpfte Mitarbeitende machen Fehler, werden schneller krank und verlieren die Motivation. Aus gutem Grund regelt der L‑GAV die Ruhezeiten daher sehr genau. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen.

Zusätzlich hat jeder im Team Anspruch auf wöchentliche Ruhetage. Die Regel ist simpel:

  • Zwei Ruhetage pro Woche sind der Standard.
  • Mindestens zwei Sonntage pro Monat müssen frei sein (ausser in Saisonbetrieben).

Gerade in Betrieben, die am Wochenende brummen, ist das eine echte Herausforderung. Der L‑GAV lässt hier zwar etwas Flexibilität zu, aber die Grundregeln müssen sitzen. Du kannst beispielsweise Ruhetage zusammenlegen, solange die Gesamtzahl der freien Tage im Monat stimmt.

Die folgende Infografik zeigt, wie direkt die korrekt erfassten Arbeitszeiten mit einer fairen Lohnabrechnung zusammenhängen.

Diagramm des Lohnprüfungsprozesses mit den Schritten Ausbildung, Erfahrung und Lohn. Ein klarer Ablauf.

Die Grafik macht klar: Ausbildung und Erfahrung bilden die Basis für die Lohneinstufung. Doch der Lohn selbst wird erst auf Grundlage der tatsächlich geleisteten und korrekt erfassten Arbeitsstunden berechnet.

Das Catering-Beispiel aus der Praxis

Stell dir ein Event-Catering vor, das am Wochenende ein grosses Festival betreut. Das Team ist von Freitag bis Sonntagabend praktisch im Dauereinsatz. Hier kommt die Regel der Ausgleichsruhezeit ins Spiel.

Wenn ein Ruhetag aus betrieblichen Gründen unmöglich gewährt werden kann, muss er in der nächsten Woche nachgeholt werden. Kannst du deinem Team am Festival-Wochenende keine zwei Tage freigeben, musst du eben dafür sorgen, dass sie in der Woche davor oder danach zusätzliche freie Tage bekommen, um sich zu erholen.

Der wohlverdiente Ferienanspruch

Jeder Mitarbeitende hat gemäss L‑GAV ein Recht auf bezahlte Ferien. Die Dauer ist klar geregelt und hängt vom Alter ab:

  • 5 Wochen für alle bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.
  • 5 Wochen für alle ab dem 21. Lebensjahr.
  • 5 Wochen für Mitarbeitende im Rentenalter.

Der Ferienanspruch ist unantastbar. Als Arbeitgeber bestimmst du zwar den Zeitpunkt, musst dabei aber auf die Wünsche deines Teams Rücksicht nehmen. Wichtig ist auch: Mindestens zwei Ferienwochen müssen am Stück gewährt werden. Wenn du tiefer in die Materie einsteigen willst, lies dir unseren Artikel durch, wie du die tägliche Arbeitszeit berechnen kannst.

Die positive Geschäftslage im Schweizer Gastgewerbe zeigt, wie wichtig eine smarte Personalplanung ist. Im zweiten Quartal 2024 stuften viele Betriebe ihre Situation als "gut" ein, und besonders die Hotellerie blickte optimistisch in die Zukunft. Eine solide Planung von Arbeits- und Ruhezeiten ist der Schlüssel, um auf diese steigende Nachfrage flexibel und gesetzeskonform reagieren zu können.

Zuschläge und Sonderregelungen richtig abrechnen

Neben dem Grundlohn und der normalen Arbeitszeit gibt es im L-GAV Gastgewerbe eine ganze Reihe von Zuschlägen, die du als Arbeitgeber genau kennen und sauber anwenden musst. Diese Regeln sind keine Schikane, sondern sorgen für eine faire Entschädigung, wenn zu besonderen Zeiten gearbeitet wird. Rechnest du sie korrekt ab, schützt du dich vor teuren Nachforderungen und rechtlichen Problemen.

Stell dir vor, du planst das Personal für eine grosse Silvesterparty. Deine Mitarbeitenden sind mitten in der Nacht im Einsatz, während andere feiern. Genau für solche Fälle hat der L-GAV klare Vorgaben. Es geht darum, besondere Belastungen fair auszugleichen – und das ist auch ein Zeichen von Wertschätzung.

Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten

Die wichtigsten Zuschläge betreffen die Arbeit in der Nacht, an Sonntagen und an Feiertagen. Diese sind nicht optional, sondern ein fester Bestandteil des Lohns, sobald die Bedingungen erfüllt sind.

Nachtarbeit: Alles, was zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr geleistet wird, gilt als Nachtarbeit. Für diese Stunden musst du einen Zeitzuschlag von 25 % gewähren. Heisst konkret: Für jede Stunde Nachtarbeit bekommt dein Mitarbeiter 15 Minuten zusätzlich als Freizeit gutgeschrieben. Alternativ kann – falls vertraglich so vereinbart – auch ein Lohnzuschlag gezahlt werden. Wenn du hier tiefer einsteigen willst, findest du in unserem Ratgeber alles Wichtige zum Nachtzuschlag in der Schweiz.

Sonntagsarbeit: Auch für die Arbeit an Sonntagen sieht der L-GAV klare Regeln vor. Sie muss in der Regel durch Freizeit von exakt gleicher Dauer kompensiert werden.

Feiertagsarbeit: Richtig interessant wird es bei der Arbeit an anerkannten Feiertagen wie Neujahr, dem 1. August oder Weihnachten. Hier hat dein Mitarbeiter Anspruch auf einen Lohnzuschlag von satten 50 %.

Ein praktisches Rechenbeispiel

Dein Mitarbeiter, nennen wir ihn Marco, hat einen Stundenlohn von CHF 25. An Silvester arbeitet er von 22:00 Uhr bis 03:00 Uhr nachts. Das sind 5 Stunden. Da Neujahr ein gesetzlicher Feiertag ist, greift die Feiertagsregelung.

  • Berechnung: 5 Stunden Arbeit am Feiertag
  • Lohnzuschlag: 50 % auf den normalen Stundenlohn
  • Zusätzliche Vergütung: 5 Stunden x (CHF 25 x 0.50) = CHF 62.50

Marco bekommt für diese 5 Stunden also nicht nur seinen normalen Lohn, sondern zusätzlich CHF 62.50 obendrauf. Diese Berechnung muss auf seiner Lohnabrechnung klar und nachvollziehbar ausgewiesen sein.

Die korrekte Anwendung dieser Zuschläge ist weit mehr als nur eine buchhalterische Pflicht. Sie ist ein starkes Zeichen der Anerkennung für die Flexibilität und den Einsatz deines Teams, gerade wenn es darum geht, zu unüblichen Zeiten für die Gäste da zu sein.

Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick über die wichtigsten Zuschläge. So hast du die wichtigsten Fälle immer griffbereit.

Übersicht der L GAV Zuschläge

Ein schneller Vergleich der verschiedenen Zuschläge für besondere Arbeitszeiten, damit du sie auf einen Blick verstehst und korrekt anwenden kannst.

Arbeitszeit Zuschlag gemäss L GAV Praktisches Beispiel
Nachtarbeit (23:00–06:00) Zeitzuschlag von 25 % Eine Servicekraft arbeitet 4 Stunden in der Nacht und erhält dafür 1 Stunde Zeitgutschrift.
Feiertagsarbeit Lohnzuschlag von 50 % Ein Koch arbeitet am 1. August 8 Stunden und bekommt dafür 4 Stundenlöhne zusätzlich ausbezahlt.
Überstunden Lohnzuschlag von 25 % oder Freizeit Ein Mitarbeiter leistet 10 Überstunden. Er erhält dafür 12.5 Stunden Freizeit oder 12.5 Stundenlöhne ausbezahlt.

Die korrekte Handhabung dieser Zuschläge ist zentral für eine faire und gesetzeskonforme Lohnabrechnung.

Weitere wichtige Sonderregelungen

Neben den zeitlichen Zuschlägen gibt es noch ein paar andere Punkte im L-GAV, die du auf dem Schirm haben solltest.

  • Kleiderentschädigung: Verlangst du von deinem Team, spezielle Berufskleidung wie eine Kochjacke oder Serviceuniform zu tragen, bist du auch für deren Reinigung verantwortlich. Alternativ kannst du eine Entschädigung dafür zahlen.
  • Krankheit und Unfall: Der L-GAV schreibt eine Krankentaggeldversicherung vor, die dem Mitarbeitenden bei Krankheit 80 % des Lohns sichert. Die Prämien teilt ihr euch in der Regel.
  • Kündigungsfristen: Auch hier gibt es klare Vorgaben, gestaffelt nach Dienstjahren. Im ersten Dienstjahr beträgt die Frist einen Monat, vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr sind es zwei Monate.

Diese Sonderregelungen runden den Schutz für beide Seiten ab und schaffen klare Verhältnisse im Arbeitsalltag. Ein gutes Verständnis dieser Regeln hilft dir, fair zu handeln und dein Geschäft rechtssicher zu führen.

Dokumentation und Kontrolle für mehr Rechtssicherheit

Wer glaubt, die Einhaltung des L-GAV Gastgewerbe würde nicht kontrolliert, irrt sich gewaltig. Die Prüfungen sind streng, und ohne eine saubere Dokumentation und klare Prozesse erlebst du bei einer Kontrolle schnell eine böse Überraschung. Es geht schlicht darum, jederzeit beweisen zu können, dass du dich an die Spielregeln hältst.

Der absolute Dreh- und Angelpunkt dabei ist die lückenlose und korrekte Arbeitszeiterfassung. Ohne sie ist eine gesetzeskonforme Lohnabrechnung praktisch unmöglich. Sie ist das Fundament für alles Weitere – von der Berechnung der Überstunden bis zum Nachweis der eingehaltenen Ruhezeiten.

Smartphone-App verbindet Küchenservice, Rezeption, Aufgabenmanagement und Überwachung im Gastgewerbe.

Was in die Arbeitszeiterfassung gehört

Eine simple Strichliste auf einem Zettel reicht hier bei Weitem nicht aus. Jede Aufzeichnung muss glasklar und für Aussenstehende nachvollziehbar sein. Stell dir vor, ein Prüfer schaut sich deine Unterlagen an – versteht er auf den ersten Blick, wer wann gearbeitet hat?

Folgende Angaben musst du pro Mitarbeiter und Tag zwingend festhalten:

  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende: Die exakten Uhrzeiten, wann die Arbeit aufgenommen und beendet wurde.
  • Pausen: Dauer und genauer Zeitpunkt jeder einzelnen Pause. Wichtig: Pausen von mehr als 15 Minuten gelten nicht als Arbeitszeit.
  • Überstunden: Jede geleistete Überstunde muss separat aufgeführt werden.
  • Ruhetage: Die wöchentlichen Ruhetage müssen klar aus den Aufzeichnungen hervorgehen.
  • Absenzen: Krankheitstage, Ferien oder andere Abwesenheiten gehören ebenfalls lückenlos dokumentiert.

Diese genaue Dokumentation ist nicht nur lästige Pflicht, sondern auch dein Schutzschild. Mehr Details zur richtigen Handhabung findest du in unserem Beitrag zur Arbeitszeiterfassung gemäss L-GAV.

Ein Beispiel aus dem Hotelalltag

Stell dir ein typisches Hotel vor: Küche, Service, Rezeption. Jede Abteilung hat ihren eigenen Rhythmus. Die Küche legt frühmorgens los, der Service arbeitet bis tief in die Nacht und die Rezeption ist vielleicht sogar rund um die Uhr besetzt.

Hier ist eine zentrale, digitale Zeiterfassung Gold wert. Jeder Mitarbeiter stempelt seine Zeiten ganz einfach per App oder an einem Terminal. Die Daten fliessen sofort in ein System, das automatisch Pausen abzieht und Überstunden berechnet. So behältst du jederzeit den vollen Überblick und die Lohnbuchhaltung hat alle Daten sofort parat – ohne mühsames Abtippen von Stundenzetteln.

Welche Dokumente du bereithalten musst

Bei einer Kontrolle durch die paritätische Kommission wollen die Prüfer mehr sehen als nur die Zeiterfassung. Halte die folgenden Unterlagen immer griffbereit und sauber geordnet:

  • Arbeitsverträge: Alle aktuell gültigen Arbeitsverträge deiner Mitarbeitenden.
  • Lohnabrechnungen: Detaillierte Lohnzettel der letzten Jahre.
  • Stundennachweise: Die vollständige und lückenlose Arbeitszeiterfassung für den gesamten Prüfungszeitraum.
  • Zahlungsbelege: Nachweise, dass die Löhne und Sozialversicherungsbeiträge auch wirklich bezahlt wurden.

Eine saubere und vollständige Dokumentation ist deine beste Versicherung gegen rechtliche Probleme. Sie zeigt Professionalität und beweist, dass du deine Verantwortung als Arbeitgeber ernst nimmst.

Die Schweizer Beherbergungsbranche ist mit 4’443 Betrieben extrem vielfältig. Allein die 4-Sterne-Hotels stellen mit 27,4 Prozent der Zimmer einen riesigen Teil und erwirtschaften 31,9 Prozent aller Logiernächte. Diese Zahlen zeigen, wie unterschiedlich die Personalbedürfnisse sind – vom grossen Hotel bis zum kleinen, flexiblen Betrieb. Weitere spannende Kennzahlen der Branche findest du direkt bei hotelleriesuisse.ch.

Die Konsequenzen bei Verstössen

Ein Verstoss gegen den L-GAV Gastgewerbe ist kein Kavaliersdelikt. Die Kontrollen sind streng, und die Folgen können empfindlich sein. Die Sanktionen reichen von einer schriftlichen Verwarnung bis hin zu Konventionalstrafen, die schnell mehrere Tausend Franken betragen können.

Werden systematisch falsche Löhne bezahlt oder Arbeitszeiten schlampig erfasst, kann das richtig teuer werden. Im schlimmsten Fall droht sogar der Ausschluss aus dem Branchenverband. Sorge also besser vor – eine gewissenhafte Dokumentation ist der einfachste Weg, um auf der sicheren Seite zu bleiben.

Wie job.rocks dir bei der Einhaltung des L‑GAV hilft

Die ganzen Regeln des L-GAV Gastgewerbe zu kennen, ist die eine Sache. Sie im hektischen Betriebsalltag aber lückenlos und ohne Fehler umzusetzen, ist die eigentliche Herausforderung. Genau an diesem Punkt kommen digitale Helfer wie lavoro.rocce ins Spiel, die dir helfen, diese Komplexität zu meistern.

Statt manuell in Excel-Listen zu jonglieren oder mühsam Stundenzettel zu entziffern, verlagerst du den ganzen Prozess in ein intelligentes System. So wird die L-GAV-Compliance kein lästiges Pflichtprogramm mehr, sondern ein sauberer und automatisierter Teil deines Tagesgeschäfts.

Automatisierte Zeiterfassung als Fundament

Die Basis für jede L-GAV-konforme Abrechnung ist eine absolut präzise Zeiterfassung. Mit der mobilen App von job.rocks stempeln deine Mitarbeitenden ihre Arbeitszeiten direkt auf dem Smartphone – sekundengenau beim Kommen und Gehen.

Diese Daten fliessen sofort und fehlerfrei ins System. Pausen, Überstunden und Zuschläge werden automatisch erfasst und blitzsauber für die Lohnbuchhaltung aufbereitet. Das spart dir nicht nur extrem viel Zeit, sondern schafft eine unangreifbare Datengrundlage, die jeder Prüfung standhält.

Der folgende Screenshot zeigt dir die übersichtliche Oberfläche der Einsatzplanung in job.rocks.

Du siehst auf einen Blick, wer wann und wo eingeteilt ist, was dir eine glasklare Übersicht über alle geplanten Einsätze gibt.

Intelligente Einsatzplanung warnt vor Fehlern

Ein Schichtplan, der gegen die Ruhezeitregeln des L-GAV verstösst, kann dich teuer zu stehen kommen. Die Einsatzplanung von job.rocks ist hier dein eingebauter Schutzengel. Das System warnt dich automatisch, wenn du eine Schicht planst, die zum Beispiel die vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Einsätzen verletzt.

Anstatt die Regeln mühsam im Kopf behalten zu müssen, wirst du vom System aktiv auf mögliche Konflikte hingewiesen. Das gibt dir die Sicherheit, immer gesetzeskonforme Pläne zu erstellen, selbst wenn es mal wieder schnell gehen muss.

Ein Beispiel aus der Event-Branche

Stell dir vor, du betreibst eine Eventagentur und planst das Personal für ein grosses, mehrtägiges Festival. Du musst Dutzende Mitarbeitende in komplexen Schichten einteilen – vom Aufbau über den Barbetrieb bis hin zum Abbau in der Nacht.

Mit job.rocks erstellst du diesen Plan per Drag-and-drop. Das System prüft im Hintergrund jede einzelne Zuweisung auf Konformität mit dem L-GAV Gastgewerbe. Du siehst sofort, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird oder ob die Ruhezeiten passen.

Am Ende exportierst du die erfassten Stunden mit allen relevanten Zuschlägen per Knopfdruck direkt für deine Lohnbuchhaltung. So wird die korrekte Abrechnung selbst bei den kompliziertesten Einsätzen zum Kinderspiel – und du bleibst immer auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen zum L-GAV Gastgewerbe

Im Alltag tauchen immer wieder die gleichen Fragen zum L-GAV auf. Hier gebe ich dir schnelle und praxisnahe Antworten auf die häufigsten Unklarheiten, damit du genau weisst, was Sache ist.

Gilt der L-GAV für mich wirklich immer?

Ja, in den allermeisten Fällen. Der Bundesrat hat den L-GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Das heisst: Er gilt für praktisch alle gastgewerblichen Betriebe in der Schweiz und ihre Mitarbeitenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Chef Mitglied in einem Verband ist oder nicht.

Die Ausnahmen sind sehr selten. Dazu gehören zum Beispiel reine Familienbetriebe, in denen nur direkte Verwandte arbeiten, oder Kantinen, die ausschliesslich für eine geschlossene Gesellschaft kochen.

Was passiert bei einer Kündigung in der Probezeit?

In der Probezeit – die meist einen Monat dauert – ist alles etwas unkomplizierter. Sowohl du als auch dein Arbeitgeber können den Vertrag jederzeit mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist von nur drei Tagen auflösen.

Ist die Probezeit erst einmal vorbei, gelten die längeren, im L-GAV festgelegten Fristen. Diese hängen dann davon ab, wie lange du schon im Betrieb arbeitest.

Muss mein Arbeitgeber die Arbeitskleidung bezahlen?

Wenn dein Arbeitgeber eine spezielle Uniform oder Berufskleidung vorschreibt, die du privat nicht tragen kannst – denk an eine Kochjacke oder ein Servicehemd mit Firmenlogo –, dann muss er auch die Kosten dafür übernehmen. Das gilt für die Anschaffung und für die Reinigung. Alternativ kann er dir dafür eine faire monatliche Entschädigung zahlen.

Eine klare Regelung dazu gehört unbedingt in den Arbeitsvertrag. Das schafft von Anfang an Transparenz und verhindert spätere Diskussionen darüber, wer für die Kleidung aufkommt.

Bekomme ich den 13. Monatslohn, wenn ich mitten im Jahr kündige?

Absolut. Der 13. Monatslohn ist ein fester Teil deines Gehalts, keine freiwillige Geste des Chefs. Kündigst du oder wirst du unter dem Jahr gekündigt, hast du Anspruch auf eine anteilsmässige Auszahlung.

Ein einfaches Beispiel: Du verlässt den Betrieb Ende Juni, also genau nach sechs Monaten. In diesem Fall stehen dir exakt 50 % deines 13. Monatslohns zu. Dieser Betrag muss mit deiner letzten Lohnabrechnung überwiesen werden.


Bist du bereit, den L-GAV-Dschungel zu meistern und deine Personalplanung auf das nächste Level zu heben? lavoro.rocce gibt dir die digitalen Werkzeuge an die Hand, mit denen du Zeiterfassung, Einsatzplanung und Lohnabrechnung sauber und gesetzeskonform gestaltest. Entdecke jetzt auf https://job.rocks, wie du wertvolle Zeit sparst und gleichzeitig Rechtssicherheit gewinnst.


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