februari 16

Nachtzuschlag ab wann Du ihn bekommst und wie Du ihn berechnest

0  opmerkingen

Wann genau springt eigentlich der Nachtzuschlag raus? Wenn Du in der Schweiz nachts arbeitest, steht Dir eine zusätzliche Vergütung zu – mindestens aber 10 % Lohnzuschlag, wenn Du vorübergehend Nachtschichten übernimmst. Das ist kein Goodie vom Chef, sondern Dein gutes Recht.

Dieser Zuschlag ist als Ausgleich für die besondere Belastung gedacht, die die Arbeit gegen die innere Uhr mit sich bringt.

Dein Anspruch auf Nachtzuschlag einfach erklärt

Illustration eines Arbeiters, einer Uhr mit Tag- und Nachtanzeige und einer Waage für gerechte Entlohnung.

Du fragst Dich jetzt sicher, ab welcher Uhrzeit die Kasse für Dich klingeln sollte. Die Antwort darauf liefert uns direkt das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG). Es schützt Dich als Arbeitnehmer und legt unmissverständlich fest: Wer zu später Stunde arbeitet, muss dafür fair entlohnt werden.

Die Sache ist nämlich die: Nachtarbeit ist mehr als nur ein verschobener Tagesablauf. Sie kann den Körper ganz schön durcheinanderbringen. Viele, die regelmässig nachts arbeiten, kennen das Gefühl der Müdigkeit trotz ausreichend Schlaf, weil der natürliche Biorhythmus gestört ist. Der Zuschlag ist also weit mehr als nur ein finanzielles Pflaster – er ist eine wichtige Anerkennung für diese körperliche und soziale Zusatzbelastung.

Nachtzuschlag auf einen Blick

Damit Du nicht lange im Gesetzestext blättern musst, haben wir das Wichtigste für Dich in einer Tabelle zusammengefasst. Du siehst hier auf einen Blick, was das Gesetz als Minimum vorschreibt und was in der Praxis – oft durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) – noch obendrauf kommt.

Diese Tabelle zeigt die gesetzlichen Grundlagen und typischen Regelungen für Nachtzuschläge in der Schweiz.

Aspekt Gesetzliche Regelung (ArG) Typische Praxis in GAVs
Zeitfenster 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr Oft abweichend, z.B. 22:00 bis 06:00 Uhr
Anspruch Bei vorübergehender Nachtarbeit Gilt oft auch bei regelmässiger Nachtarbeit
Höhe Lohnzuschlag von mindestens 10 % Oft höhere Sätze, z.B. 25 % oder mehr
Alternative Zeitausgleich bei dauernder Nachtarbeit Kann durch höhere Zuschläge ersetzt werden

Sieh diese Übersicht als Deine erste Orientierungshilfe. Das Gesetz bildet die Basis, aber in vielen Branchen haben die GAVs deutlich grosszügigere Regelungen durchgesetzt.

In den nächsten Abschnitten gehen wir tiefer in die Details. Wir klären, was genau "vorübergehend" und "dauernd" bedeutet und wie Du Deinen Anspruch konkret berechnest und durchsetzt.

Die gesetzliche Grundlage: Genaue Uhrzeiten und Regeln

Um wirklich zu verstehen, ab wann Dir ein Nachtzuschlag zusteht, müssen wir direkt an die Quelle gehen: das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG). Dieses Gesetz ist Dein wichtigster Verbündeter, wenn es um Deine Rechte als Arbeitnehmer geht. Es legt glasklar fest, was als Nachtarbeit gilt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.

Die entscheidende Frage lautet also: Nachtzuschlag ab wann genau? Das Gesetz gibt darauf eine Antwort, die keinen Raum für Interpretationen lässt.

Das gesetzlich definierte Zeitfenster für Nachtarbeit

Laut Artikel 16 des Arbeitsgesetzes (ArG) umfasst die Nachtarbeit den Zeitraum zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr. Wenn Deine Arbeitszeit in dieses exakte Fenster fällt, leistest Du rechtlich gesehen Nachtarbeit. Diese klare Abgrenzung ist das Fundament für jeden Anspruch auf einen Lohn- oder Zeitzuschlag.

Stell Dir vor, Du arbeitest in einer Bar und Deine Schicht dauert von 20:00 bis 04:00 Uhr. In diesem Fall gelten die Stunden von 23:00 bis 04:00 Uhr als gesetzliche Nachtarbeit. Für diese fünf Stunden steht Dir von Deinem Arbeitgeber ein Ausgleich zu.

Diese Regelung gibt es natürlich nicht ohne Grund. Sie soll Deine Gesundheit und Dein Sozialleben schützen, denn die Arbeit gegen den natürlichen Biorhythmus ist eine erhebliche Belastung für den Körper.

Warum gibt es diese Regeln überhaupt? Ein kleiner Blick zurück

Die Idee, Arbeitnehmer vor den Strapazen der Nachtarbeit zu schützen, ist keine Erfindung der Neuzeit. Sie hat in der Schweiz eine lange Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Bereits 1877 wurde mit dem eidgenössischen Fabrikgesetz ein internationaler Meilenstein gesetzt. Es verbot die Nacht- und Sonntagsarbeit strikt und begrenzte den Arbeitstag, um die Gesundheit der Arbeiter zu schützen. Du kannst mehr über diese historischen Wurzeln des Arbeitnehmerschutzes nachlesen, die den Grundstein für unsere heutigen Regelungen legten.

Die damaligen Beweggründe sind heute noch genauso aktuell. Nachtarbeit kann den Schlaf-Wach-Rhythmus stören, die Konzentration beeinträchtigen und auf Dauer zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen. Deshalb sieht das Gesetz nicht nur einen Zuschlag vor, sondern knüpft die Zulässigkeit von Nachtarbeit an klare Bedingungen.

Wichtig zu wissen: Nachtarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich bewilligungspflichtig. Dein Arbeitgeber darf Dich also nicht einfach so für Nachtschichten einteilen, sondern braucht dafür eine behördliche Genehmigung.

Voraussetzungen und Schutzmassnahmen für Dich

Nicht jeder darf einfach so nachts arbeiten. Das Arbeitsgesetz koppelt die Bewilligung für Nachtarbeit an bestimmte Voraussetzungen. So soll sichergestellt werden, dass nur dort nachts gearbeitet wird, wo es aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen absolut unentbehrlich ist.

Für Dich als Nachtarbeiter gelten einige zentrale Schutzmassnahmen:

  • Ärztliche Untersuchung: Wenn Du regelmässig nachts arbeitest, hast Du Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung und Beratung. Damit wird sichergestellt, dass die Nachtarbeit für Dich gesundheitlich unbedenklich ist.
  • Besondere Fürsorgepflicht: Dein Arbeitgeber muss besondere Vorkehrungen zu Deinem Schutz treffen. Das kann zum Beispiel die Organisation des Heimtransports sein, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr fahren.
  • Informations- und Mitspracherecht: Du und Deine Kollegen müssen über geplante Nachtarbeit informiert werden und habt ein Recht, mitzureden.

Diese gesetzlichen Grundlagen sind das Fundament, auf dem alle weiteren Regelungen – wie etwa in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) – aufbauen. Sie sorgen dafür, dass Deine Arbeit in der Nacht nicht nur fair entlohnt, sondern auch sicher und gesundheitsverträglich gestaltet wird. In unserem umfassenden Leitfaden erfährst Du noch mehr über die Details zum Nachtzuschlag in der Schweiz und welche spezifischen Regeln für Dich gelten könnten.

Im nächsten Abschnitt machen wir es ganz konkret und zeigen Dir, wie Du Deinen Zuschlag ganz einfach selbst berechnen kannst.

So berechnest Du Deinen Nachtzuschlag richtig

Nachdem Du nun weisst, wann genau die Nachtarbeit beginnt, geht es ans Eingemachte: die Berechnung. Aber keine Sorge, das ist einfacher, als Du vielleicht denkst. Die Formel dahinter ist ziemlich unkompliziert.

Alles, was Du brauchst, sind drei Werte: Dein Brutto-Stundenlohn, die genaue Anzahl der Stunden, die Du in der Nachtzeit gearbeitet hast, und natürlich der Zuschlagssatz, der für Dich gilt.

Die Grundformel lautet:
Brutto-Stundenlohn × Anzahl der Nachtstunden × Zuschlagssatz = Dein Nachtzuschlag

Mit dieser simplen Multiplikation siehst Du auf den Franken genau, was Dir zusätzlich zu Deinem normalen Lohn zusteht.

Einfache Rechenbeispiele aus dem Alltag

Machen wir es an ein paar praktischen Beispielen fest. So siehst Du direkt, wie sich der gesetzliche Mindestzuschlag von 10 % auf Deinen Lohn auswirkt.

Beispiel 1: Arbeit im Sicherheitsdienst
Stell Dir vor, Du arbeitest für einen Sicherheitsdienst und Dein Stundenlohn beträgt CHF 25.00. Deine Schicht geht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

  • Die gesetzliche Nachtzeit (23:00 – 06:00 Uhr) deckt in Deiner Schicht 7 Stunden ab.
  • Der gesetzliche Mindestzuschlag liegt bei 10 % (also 0.10).
  • Rechnung: CHF 25.00 × 7 Stunden × 0.10 = CHF 17.50

Für diese eine Nachtschicht bekommst Du also CHF 17.50 zusätzlich zu Deinem Grundlohn.

Beispiel 2: Einsatz in der Gastronomie
Du hilfst in einem Restaurant aus und verdienst CHF 23.00 pro Stunde. Deine Schicht endet um 02:00 Uhr morgens, begonnen hat sie um 18:00 Uhr.

  • Deine Nachtarbeit beginnt um 23:00 Uhr und endet um 02:00 Uhr, das sind also 3 Stunden.
  • Auch hier gilt der Mindestzuschlag von 10 %.
  • Rechnung: CHF 23.00 × 3 Stunden × 0.10 = CHF 6.90

Für diesen Abend verdienst Du zusätzlich CHF 6.90. Es ist also entscheidend, die genaue Dauer Deiner Nachtstunden zu kennen. Falls Du unsicher bist, wie Du das machst, findest Du hier Infos, wie Du Deine tägliche Arbeitszeit berechnen kannst, um alles korrekt zu erfassen.

Um Dir ein noch besseres Gefühl dafür zu geben, wie sich unterschiedliche Stundenlöhne und Zuschlagssätze auswirken, haben wir eine kleine Übersichtstabelle für Dich zusammengestellt.

Beispielberechnungen für Nachtzuschläge

Dein Stundenlohn Nachtstunden Zuschlagssatz Zusätzlicher Verdienst pro Nacht
CHF 24.00 8 10 % CHF 19.20
CHF 28.50 6 10 % CHF 17.10
CHF 32.00 7 25 % (GAV) CHF 56.00
CHF 25.00 4 30 % (GAV) CHF 30.00

Wie Du siehst, machen tariflich vereinbarte, höhere Zuschlagssätze einen erheblichen Unterschied auf Deiner Lohnabrechnung aus.

Was passiert bei überlappenden Zuschlägen?

Manchmal wird es etwas komplexer. Was ist zum Beispiel, wenn Deine Nachtschicht auf einen Feiertag fällt? Grundsätzlich können Nacht- und Feiertagszuschläge zusammenkommen, man spricht dann von einer Kumulierung. Ob das bei Dir der Fall ist, steht meist in Deinem Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

Visuelle Erklärung des gesetzlichen Nachtzuschlags. Es zeigt den Beginn der Nachtarbeit ab 23:00 Uhr.

Diese Grafik verdeutlicht noch einmal den simplen Startpunkt: Der gesetzliche Nachtzuschlag greift pünktlich um 23:00 Uhr.

Ein GAV kann zum Beispiel festlegen, dass Du für Nachtarbeit an einem Feiertag sowohl den Nachtzuschlag als auch einen Feiertagszuschlag erhältst. Es lohnt sich also immer, einen genauen Blick in Deine vertraglichen Vereinbarungen zu werfen.

Wie Du Deine Lohnabrechnung prüfst

Mit diesem Wissen bist Du bestens gerüstet, um Deine Lohnabrechnung zu kontrollieren. Achte darauf, dass der Nachtzuschlag als separater Posten aufgeführt ist. Das macht es transparent und Du kannst genau nachvollziehen, für wie viele Stunden und mit welchem Satz der Zuschlag berechnet wurde.

  1. Stunden überprüfen: Gleiche die auf der Abrechnung ausgewiesenen Nachtstunden mit Deinen eigenen Aufzeichnungen ab. Stimmt das überein?
  2. Zuschlagssatz kontrollieren: Vergewissere Dich, dass der korrekte Prozentsatz (mindestens 10 % oder der höhere Satz aus Deinem Vertrag/GAV) angewendet wurde.
  3. Berechnung nachvollziehen: Rechne selbst kurz mit der Formel von oben nach, ob der ausgewiesene Betrag stimmt.

Sollten Unstimmigkeiten auftreten, sprich am besten zuerst mit Deiner Personalabteilung. Meistens handelt es sich um ein kleines Versehen, das schnell geklärt werden kann. Deine genaue Kenntnis der Berechnungsgrundlagen gibt Dir dabei die nötige Sicherheit im Gespräch.

Spezifische Regeln für Deine Branche

Das Gesetz steckt nur den groben Rahmen ab. In der Praxis hat fast jede Branche ihre eigenen, oft viel besseren Spielregeln. Diese finden sich meist in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und bieten Dir als Arbeitnehmer fast immer grosszügigere Konditionen als das gesetzliche Minimum. Deshalb ist es so wichtig, nicht nur das Arbeitsgesetz, sondern auch den für Dich gültigen GAV zu kennen.

Genau hier wird die Frage „Nachtzuschlag ab wann?“ oft anders und für Dich vorteilhafter beantwortet. Ein GAV kann das Zeitfenster für die Nachtarbeit erweitern oder den Zuschlagssatz kräftig anheben – eine faire Antwort auf die besonderen Belastungen, die in bestimmten Berufen anfallen.

Gesundheitswesen und Pflege

Im Gesundheitswesen gibt es keine Pause. Pflegefachkräfte, Ärzte und medizinisches Personal sind rund um die Uhr im Einsatz, um das Wohl der Patienten sicherzustellen. Klar, dass die körperliche und psychische Belastung hier besonders hoch ist.

Aus diesem Grund haben die GAVs im Gesundheitssektor oft grosszügigere Regelungen im Gepäck. Es ist keine Seltenheit, dass der Nachtzuschlag bereits ab 20:00 Uhr oder 22:00 Uhr fällig wird. Zuschläge von 25 % oder mehr sind hier die Regel, nicht die Ausnahme.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine Pflegefachfrau arbeitet von 21:00 bis 07:00 Uhr. Laut dem GAV ihres Spitals beginnt die Nachtzeit bereits um 22:00 Uhr, und der Zuschlag beträgt satte 25 %. Sie erhält also für acht Stunden den vollen Zuschlag, während das trockene Gesetz nur die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr abdecken würde. Ein gewaltiger Unterschied auf dem Lohnzettel.

Gastronomie und Hotellerie

Hier pulsiert das Leben, oft bis tief in die Nacht. Egal ob im Service, in der Küche oder an der Rezeption – Nachtarbeit gehört zum Alltag. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes trägt dem mit spezifischen Regelungen Rechnung.

Auch hier weichen die Vereinbarungen deutlich vom Gesetz ab. Der L-GAV legt nicht nur höhere Prozentsätze fest, sondern definiert die Nachtzeit oft anders, um den typischen Arbeitszeiten der Branche gerecht zu werden. Die Kompensation für Nachtarbeit hat sich in der Schweiz über die Jahre entwickelt, wobei Branchenverträge eine entscheidende Rolle spielten. Während das Arbeitsgesetz (ArG) einen Mindestzuschlag von 10 % vorschreibt, kann dieser in der Gastronomie bis zu 30 % und in der Hotellerie oft 25 % betragen. Mittlerweile arbeiten rund 15 % der Schweizer nachts – mit besonders hohen Anteilen im Gesundheitswesen (28 %), der Logistik (22 %) und bei Events (18 %). Mehr zur historischen Entwicklung dieser Regelungen kannst Du hier nachlesen.

Viele GAVs im Gastgewerbe nutzen eine Staffelung: Je später die Stunde, desto höher der Zuschlag. Das ist nicht nur fair, sondern motiviert auch und gleicht die steigende Belastung aus.

Logistik und Sicherheit

In der Logistik müssen Waren rund um die Uhr bewegt werden, damit sie am nächsten Morgen pünktlich beim Kunden sind. Ähnlich sieht es bei Sicherheitsdiensten aus, die nachts Objekte und Areale bewachen. In diesen Branchen ist die Nachtschicht ein fester und unverzichtbarer Teil der Arbeitsorganisation.

Deshalb gibt es auch hier branchenspezifische GAVs, die über das gesetzliche Minimum weit hinausgehen.

  • Früherer Beginn der Nachtzeit: In vielen Logistikzentren startet die Nachtzeit laut GAV schon um 22:00 Uhr, um die Übergänge zwischen den Schichten sauber abzudecken.
  • Höhere Zuschläge: Statt der gesetzlichen 10 % für nur vorübergehende Nachtarbeit werden oft pauschal 25 % oder mehr gezahlt, ganz egal, wie regelmässig die Einsätze sind.

Ein konkreter Fall:
Ein Mitarbeiter im Sicherheitsdienst hat eine Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr. Sein GAV sieht einen Nachtzuschlag von 25 % für die gesamte Schichtdauer vor, weil der Vertrag die Nachtzeit klar von 22:00 bis 06:00 Uhr definiert.

Diese Beispiele machen eines glasklar: Dein Arbeitsvertrag und der für Dich geltende GAV sind die entscheidenden Dokumente. Sie legen fest, ab wann der Nachtzuschlag fliesst und wie hoch er ausfällt. Bist Du unsicher, frag bei Deiner Gewerkschaft oder in der Personalabteilung nach, welcher GAV für Dich gilt. Nur so stellst Du sicher, dass Du auch die Vergütung bekommst, die Dir zusteht.

Wie moderne Zeiterfassungstools die Abrechnung vereinfachen

Wer Nachtzuschläge manuell berechnet, kennt den Schmerz: Es ist nicht nur eine mühsame Fleissarbeit, sondern auch extrem fehleranfällig. Ein kleiner Zahlendreher, eine vergessene Stunde – und schon stimmt die ganze Lohnabrechnung nicht mehr. Genau an diesem Punkt setzen moderne digitale Werkzeuge an und bringen endlich Ordnung ins Chaos.

Stell Dir vor, Du müsstest nicht mehr jede einzelne Schicht von Hand prüfen und die Zuschläge mit dem Taschenrechner ermitteln. Stattdessen erledigt das eine intelligente Software für Dich. Präzise, zuverlässig und vollautomatisch.

Smartphone-App mit Kalender und Stoppuhr, synchronisiert in der Cloud, zeigt erfolgreiche Terminplanung.

Moderne Workforce-Management-Plattformen wie job.rocks sind genau dafür gebaut, Dir diese Last von den Schultern zu nehmen. Sie bilden selbst komplexe Arbeitszeitmodelle sauber ab und machen die Lohnvorbereitung um ein Vielfaches einfacher.

Automatische Erkennung und korrekte Anwendung

Der grösste Hebel digitaler Systeme ist die Automatisierung. Du hinterlegst einmal die Regeln, die in Deinem Unternehmen gelten – sei es das gesetzliche Zeitfenster von 23:00 bis 06:00 Uhr oder eine abweichende Regelung aus Deinem GAV. Den Rest erledigt das System.

Und so sieht das in der Praxis aus:

  • Präzise Zeiterfassung: Deine Mitarbeitenden stempeln sich einfach per App auf dem Smartphone ein und aus. Jede Arbeitsminute wird so digital und lückenlos erfasst. Wenn Du mehr darüber wissen willst, schau Dir an, wie eine smarte Zeiterfassung per Time Tracking funktioniert.
  • Regelbasierte Berechnung: Die Software analysiert die gestempelten Zeiten im Hintergrund. Fällt eine Arbeitszeit in das definierte Nachtfenster, wendet das System den hinterlegten Zuschlagssatz automatisch an.
  • Fehlerfreie Lohnabrechnung: Die berechneten Zuschläge fliessen direkt in die Lohnvorbereitung ein. Manuelle Tippfehler oder Rechenfehler gehören damit der Vergangenheit an.

Einmal sauber eingerichtet, sorgt das System dafür, dass jede Nachtstunde fair und gesetzeskonform vergütet wird. Das schafft nicht nur Vertrauen bei Deinen Mitarbeitenden, sondern gibt Dir als Arbeitgeber auch die nötige rechtliche Sicherheit.

Ein praktisches Beispiel aus dem Eventbereich

Ein Event-Dienstleister plant sein Team für eine grosse Abendveranstaltung, die bis 03:00 Uhr morgens geht. In seinem GAV ist ein Nachtzuschlag von 25 % bereits ab 22:00 Uhr verankert.

Ohne digitale Hilfe wäre das ein riesiger administrativer Aufwand. Der Planer müsste am Monatsende für jeden einzelnen Mitarbeiter die Stundenzettel durchgehen, die Nachtstunden mühsam herausfiltern und den Zuschlag berechnen. Bei einem Team von 20 Personen kann das schnell einen ganzen Arbeitstag kosten.

Mit einem Tool wie job.rocks hinterlegt er die GAV-Regel nur ein einziges Mal. Die Mitarbeitenden stempeln sich per App. Das System erkennt sofort, dass ab 22:00 Uhr der 25 %-Zuschlag greift, und bereitet die Lohnabrechnung für jeden im Team korrekt vor. Der Planer spart Stunden an administrativer Arbeit und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Mehr als nur Abrechnung: Transparenz für alle

Gute Zeiterfassungssysteme können aber noch mehr als nur korrekt abrechnen. Sie schaffen Transparenz für beide Seiten – für Dich und Dein Team. Mitarbeitende können ihre erfassten Arbeitszeiten und die daraus resultierenden Zuschläge jederzeit in ihrer eigenen App einsehen.

Diese Klarheit beugt Missverständnissen von vornherein vor und stärkt das Vertrauen in Dich als Arbeitgeber. Für Dich bedeutet das weniger Rückfragen aus dem Team und eine saubere, nachvollziehbare Datengrundlage, die bei jeder Prüfung standhält. Die Frage «Nachtzuschlag ab wann?» wird so vom System automatisch und für jeden verständlich beantwortet.

Die häufigsten Fragen zum Nachtzuschlag – kurz und bündig geklärt

Okay, die rechtlichen Grundlagen und Rechenbeispiele haben wir durch. Aber im Arbeitsalltag tauchen oft ganz andere, viel greifbarere Fragen auf. Genau die wollen wir uns jetzt ansehen – ohne kompliziertes Juristendeutsch, sondern direkt auf den Punkt gebracht.

Dieser Abschnitt ist Dein Spickzettel für die Praxis. Hier findest Du klare Antworten auf die typischen Unsicherheiten, die bei Nachtarbeit immer wieder aufkommen.

Muss ich regelmässig nachts arbeiten, um einen Zuschlag zu bekommen?

Das ist einer der grössten Irrtümer und die Antwort ist ein klares Nein. Das Schweizer Arbeitsgesetz macht einen feinen, aber wichtigen Unterschied zwischen «dauernder» und «vorübergehender» Nachtarbeit.

  • Vorübergehende Nachtarbeit: Springst Du nur gelegentlich oder für einen befristeten Zeitraum für Nachtschichten ein, steht Dir ein Lohnzuschlag von mindestens 10 % zu. Das Gesetz definiert «vorübergehend» als eine Tätigkeit, die sich auf bis zu 24 Nächte pro Kalenderjahr beschränkt.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Stell Dir vor, Du arbeitest in einer Eventagentur und wirst für ein dreiwöchiges Projekt eingeteilt, bei dem Du Nachtschichten schieben musst. Da es sich klar um eine vorübergehende Sache handelt, hast Du für jede Stunde im gesetzlichen Nachtfenster Anspruch auf den Lohnzuschlag. Selbst ein einmaliger Einsatz am Wochenende fällt darunter.

Was ist der Unterschied zwischen dauernder und vorübergehender Nachtarbeit?

Diese Unterscheidung ist der Dreh- und Angelpunkt, denn sie entscheidet über die Art des Ausgleichs, der Dir zusteht. Es hängt alles davon ab, wie oft Du pro Jahr nachts im Einsatz bist.

Die Faustregel ist simpel: Sobald Du in einem Kalenderjahr 25 oder mehr Nächte arbeitest, gilt Deine Nachtarbeit vor dem Gesetz als dauernd.

Ab diesem Punkt ändert sich die Spielregel. Statt eines Lohnzuschlags bekommst Du nun Anspruch auf eine Zeitgutschrift von 10 % der geleisteten Nachtstunden. Diese Zeit muss Dir Dein Arbeitgeber innerhalb eines Jahres als Freizeit gewähren.

Ein Beispiel aus der Logistik:
Ein Lagerist, der regelmässig in der Nachtschicht arbeitet, kommt locker auf über 100 Nachteinsätze im Jahr. Seine Nachtarbeit ist also ganz klar «dauernd». Wenn er in einem Monat 40 Stunden in der Nacht arbeitet, bekommt er eine Zeitgutschrift von vier Stunden (10 % von 40) auf sein Arbeitszeitkonto.

Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber kann Dir bei dauernder Nachtarbeit nicht einfach weiter den Lohnzuschlag zahlen. Der Zeitausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben, weil hier der Gedanke der Erholung im Vordergrund steht. Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind aber grosszügiger und sehen eine Kombination aus Zeitausgleich und Lohnzuschlag vor.

Werden Pausen während der Nachtschicht bezahlt?

Die Pausenregelung nachts ist eine wichtige Schutzmassnahme und anders als am Tag. Wenn Du während Deiner Nachtschicht arbeitest und Deinen Arbeitsplatz in der Pause nicht verlassen darfst, muss diese Pause bezahlt werden.

Stell Dir vor, Du bist nachts allein an einer Hotelrezeption. Du kannst unmöglich für eine halbe Stunde das Hotel zuschliessen, um eine Pause zu machen. In so einem Fall zählt Deine Pausenzeit als Arbeitszeit und muss auch so vergütet werden.

Die Länge der Pausen bleibt dabei gleich wie bei der Tagesarbeit:

  • 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 5.5 Stunden
  • 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden
  • 60 Minuten bei mehr als 9 Stunden

Diese Regel sorgt dafür, dass Du auch nachts die nötige Erholung bekommst, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden, wenn der Betrieb es nicht zulässt, dass Du Deinen Arbeitsplatz verlässt.

Mein Arbeitgeber zahlt den Zuschlag nicht – was kann ich tun?

Das ist natürlich eine heikle Situation, aber Du bist dem nicht hilflos ausgeliefert. Der Anspruch auf den Nachtzuschlag ist im Gesetz verankert. Zahlt Dein Arbeitgeber ihn nicht, verletzt er seine Pflichten.

Bevor Du aber gleich die Kavallerie holst, geh am besten Schritt für Schritt vor:

  1. Such das Gespräch: Sprich zuerst in Ruhe mit Deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Oft ist es nur ein Versehen oder ein Fehler in der Lohnabrechnung, der sich schnell klären lässt. Nimm Deine Arbeitszeitnachweise mit und verweise auf die gesetzliche Regelung.
  2. Fordere es schriftlich ein: Wenn das Gespräch nichts bringt, solltest Du Deine Forderung schriftlich stellen. Setze eine klare Frist für die Nachzahlung. Ein eingeschriebener Brief ist hier der sicherste Weg, da Du so einen Nachweis hast.
  3. Hol Dir Unterstützung: Wird auch das ignoriert, ist es Zeit für professionelle Hilfe. Deine Gewerkschaft oder ein Rechtschutz sind jetzt die richtigen Ansprechpartner. Sie können Dich beraten und das weitere Vorgehen mit Dir planen.

Wichtig zu wissen: Dein Anspruch auf den Zuschlag verjährt in der Regel erst nach fünf Jahren. Du hast also genug Zeit, Deine Forderung durchzusetzen, solltest aber trotzdem nicht zu lange warten.

Gelten die Regeln auch für Teilzeitkräfte und Minijobber?

Ja, zu 100 %. Das Arbeitsgesetz macht da absolut keine Unterschiede. Ob Du Vollzeit, Teilzeit oder auf geringfügiger Basis arbeitest, spielt für den Anspruch auf den Nachtzuschlag überhaupt keine Rolle.

Entscheidend ist einzig und allein die Tatsache, dass Du Arbeit im gesetzlich definierten Nachtzeitraum leistest. Eine Kassiererin an einer Tankstelle, die nur zweimal im Monat eine Nachtschicht hat, hat denselben prozentualen Anspruch auf den Zuschlag wie ihr Kollege in Vollzeit.

Diese Gleichbehandlung ist ein zentraler Grundsatz im Schweizer Arbeitsrecht. Jeder Arbeitnehmer soll für die besondere Belastung durch Nachtarbeit fair entschädigt werden, ganz egal, wie hoch sein Arbeitspensum ist.


Die korrekte Erfassung und Abrechnung von Nachtzuschlägen kann ganz schön knifflig sein – aber mit dem richtigen Werkzeug wird es zum Kinderspiel. job.rocks automatisiert diesen gesamten Prozess für Dich. Unsere Plattform erfasst Arbeitszeiten millimetergenau, wendet hinterlegte Regeln aus Deinem GAV automatisch an und sorgt für eine blitzsaubere Lohnvorbereitung. Spare wertvolle Zeit und sichere Dich rechtlich ab. Erfahre mehr auf https://job.rocks.


Tags

arbeitsgesetz schweiz, lohnzuschlag, nachtarbeit schweiz, nachtzuschlag ab wann, schichtarbeit


Dit vind je misschien ook leuk