January 1

arbeitszeiterfassung l gav: Dein kompakter Guide

Fragst du dich, was genau die Arbeitszeiterfassung nach dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für deinen Betrieb wirklich bedeutet? Viele sehen darin nur eine lästige Pflicht, aber in Wahrheit ist sie viel mehr. Eine lückenlose Zeiterfassung ist das Fundament für faire Bezahlung, schützt dich vor teuren rechtlichen Problemen und schafft vor allem Vertrauen und Transparenz im gesamten Team.

Warum die L-GAV Zeiterfassung unverzichtbar ist

Eine saubere Arbeitszeiterfassung nach L-GAV ist für jeden Betrieb, der dem Vertrag untersteht, ein absolutes Muss. Dabei geht es nicht darum, Mitarbeitende zu kontrollieren, sondern darum, Fairness und Rechtssicherheit für beide Seiten zu garantieren. Stell es dir am besten wie ein gemeinsames Logbuch vor – klar, nachvollziehbar und ohne Raum für Missverständnisse.

Die Regeln sorgen dafür, dass jede geleistete Minute auch korrekt entlohnt wird. Das ist gerade in Branchen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, wie in der Gastronomie oder im Event-Bereich, Gold wert. Ohne eine saubere Dokumentation wird die Berechnung von Zuschlägen oder die Kompensation von Überstunden schnell zum Minenfeld. Ein praktisches Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet spontan eine Stunde länger, um den Ansturm am Abend zu bewältigen. Ohne Erfassung geht diese Stunde unter und wird nicht bezahlt. Mit Erfassung wird sie korrekt vergütet.

Eine Person überprüft Arbeitszeitdaten auf einem Tablet

Die Grundpfeiler der Erfassungspflicht

Die Basis einer L-GAV-konformen Zeiterfassung ist zum Glück einfach und klar strukturiert. Im Kern musst du sicherstellen, dass ein paar zentrale Daten systematisch erfasst werden. Sie sind die Grundlage für jede korrekte Lohnabrechnung und jeden Nachweis.

Folgende Punkte musst du immer dokumentieren:

  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende: Die exakten Uhrzeiten, wann die Arbeit aufgenommen und beendet wird. Zum Beispiel: Start 08:03 Uhr, Ende 17:05 Uhr.
  • Pausen: Dauer und Zeitpunkt aller Pausen müssen festgehalten werden. Ein Beispiel: Mittagspause von 12:15 Uhr bis 12:45 Uhr. Nur so kannst du die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten belegen.
  • Überstunden: Jede Minute, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, gehört erfasst. Ohne Ausnahme.

Diese einfache Dokumentation ist dein Schutzschild. Sie bewahrt dich und deine Mitarbeitenden vor Unklarheiten und schafft eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre, in der sich jeder fair behandelt fühlt.

Ein Blick auf die Arbeitsstunden in der Schweiz

Wie wichtig eine genaue Erfassung ist, wird sofort klar, wenn man sich die Arbeitsrealität in der Schweiz anschaut. Mit einer durchschnittlichen tatsächlichen Wochenarbeitszeit von 42 Stunden und 29 Minuten für Vollzeitbeschäftigte liegt die Schweiz im EU- und EFTA-Vergleich an der absoluten Spitze. Zum Vergleich: Der EU-Durchschnitt beträgt gerade mal 38 Stunden und 2 Minuten.

Diese Zahlen machen deutlich, wie schnell Überstunden anfallen können. Deren korrekte Erfassung ist für eine saubere Lohnabrechnung schlichtweg entscheidend.

Die korrekte Arbeitszeiterfassung nach L-GAV ist also nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch der Schlüssel zur fairen Entlohnung. Informiere dich hier weiter über die relevanten Stundenlöhne in der Reinigungsbranche.

Was gehört in einen L-GAV-konformen Rapport?

Damit deine Arbeitszeitrapporte bei einer Kontrolle nicht zum Bumerang werden, müssen sie ganz bestimmte Informationen lückenlos enthalten. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) ist da unmissverständlich. Er gibt klare Regeln vor, die du als Arbeitgeber kennen und vor allem umsetzen musst. Letztendlich geht es darum, Transparenz zu schaffen und die Rechte deiner Mitarbeitenden zu wahren.

Ein L-GAV-konformer Rapport ist weit mehr als nur eine simple Liste von Stunden. Er ist ein rechtsgültiges Dokument. Eines, das beweist, dass du dich an alle Vereinbarungen hältst. Von der genauen Startzeit bis zur korrekt dokumentierten Pause – hier zählt wirklich jedes Detail.

Die unverzichtbaren Pflichtangaben

Jeder einzelne Arbeitszeitrapport muss eine Handvoll Grundinformationen enthalten. Diese bilden das Fundament deiner Dokumentation und sind absolut nicht verhandelbar. Fehlt auch nur eine dieser Angaben, kann im schlimmsten Fall der gesamte Rapport als ungültig erklärt werden.

Geh also sicher, dass jeder Rapport diese Punkte klipp und klar ausweist:

  • Vollständiger Name des Mitarbeitenden: Für eine glasklare Zuordnung der geleisteten Stunden.
  • Datum des Arbeitstages: Sorgt für eine chronologische und nachvollziehbare Aufzeichnung.
  • Genaue Anfangs- und Endzeit der Arbeit: Minutengenaue Angaben sind hier das A und O. Ein schwammiges „ca. 8 Uhr“ reicht definitiv nicht.
  • Dauer und Zeitpunkt aller Pausen: Gesetzlich vorgeschriebene Pausen müssen sauber von der Arbeitszeit getrennt und dokumentiert werden.

Diese Daten sind die Basis für eine faire und korrekte Lohnabrechnung. Sie schützen nicht nur dich, sondern auch dein Team vor Unstimmigkeiten und schaffen von Anfang an Klarheit auf beiden Seiten.

Überstunden und Überzeit: Ein Unterschied, der Geld kostet

Ein klassischer Fallstrick ist der Umgang mit Mehrarbeit. Hier musst du aufpassen, denn der L-GAV unterscheidet ganz genau zwischen Überstunden and Überzeit. Das ist mehr als nur Wortklauberei – diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Kompensation und Vergütung.

Überstunden sind alle Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, aber noch unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 45 bzw. 50 Stunden pro Woche liegen.

Ein praktisches Beispiel: Ein Koch hat einen 42-Stunden-Vertrag. In einer besonders hektischen Woche leistet er 44 Stunden. Die zwei zusätzlichen Stunden sind klassische Überstunden.

Diese Überstunden müssen entweder durch Freizeit von gleicher Dauer kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % ausbezahlt werden.

Überzeit hingegen beginnt erst, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Und hier gelten deutlich strengere Regeln. Überzeit muss zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet werden, es sei denn, der Mitarbeitende wünscht explizit eine Kompensation durch Freizeit.

Diese feine, aber wichtige Abgrenzung muss sich natürlich auch in deiner arbeitszeiterfassung l gav widerspiegeln. Nur so erfüllst du die Ansprüche deiner Mitarbeitenden korrekt und bewegst dich auf rechtlich sicherem Terrain.

Checkliste für L-GAV-konforme Arbeitszeitrapporte

Um dir die praktische Umsetzung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Pflichtangaben in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst. Nutze diese Checkliste, um deine aktuellen Rapporte zu prüfen oder neue Vorlagen zu erstellen.

Checkliste für L-GAV-konforme Arbeitszeitrapporte

Pflichtangabe Beschreibung Warum es wichtig ist
Name des Mitarbeitenden Vollständiger Vor- und Nachname. Eindeutige Zuordnung der Arbeitsleistung zu einer Person.
Datum Der Kalendertag, an dem die Arbeit geleistet wurde. Chronologische Nachvollziehbarkeit und Grundlage für die Lohnperiode.
Arbeitsbeginn Genaue Uhrzeit (Stunde und Minute), wann die Arbeit aufgenommen wurde. Berechnung der exakten Arbeitsdauer und Einhaltung der Ruhezeiten.
Arbeitsende Genaue Uhrzeit (Stunde und Minute), wann die Arbeit beendet wurde. Essentiell für die korrekte Berechnung von Tages- und Wochenarbeitszeit.
Pausen Dauer und exakter Zeitpunkt jeder Pause (z. B. Mittagspause von 12:30-13:00). Gesetzliche Pausenregelungen müssen nachweislich eingehalten werden.
Total Arbeitsstunden Die reine Arbeitszeit des Tages (ohne Pausen). Basis für die Lohnabrechnung und die Kontrolle der Höchstarbeitszeit.
Überstunden/Überzeit Separate Ausweisung von Mehrstunden mit korrekter Kennzeichnung. Rechtliche Grundlage für die korrekte Kompensation oder Vergütung.

Mit einer Vorlage, die all diese Felder standardmässig enthält, minimierst du Fehlerquellen und stellst sicher, dass deine Dokumentation von Anfang an wasserdicht ist.

Arbeitszeitgestaltung in der Schweiz: Ein Blick auf die Zahlen

Die Relevanz einer genauen Erfassung wird auch deutlich, wenn man sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung anschaut. Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz insgesamt 8,117 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Spannend dabei: Die durchschnittliche tatsächliche Wochenarbeitszeit von Vollzeiterwerbstätigen ist im selben Zeitraum auf 40 Stunden und 4 Minuten gesunken. Das zeigt einen klaren Trend hin zu flexibleren Arbeitszeitmodellen, was eine präzise Erfassung umso wichtiger macht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der L-GAV-konformen Zeiterfassung sind die umfassenden Data protection regulations, die den Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten regeln. Allgemeine Informationen zum Thema Datenschutz findest du hier.

Szenarien aus dem Betriebsalltag

Die Theorie rund um die arbeitszeiterfassung l gav ist das eine, die tägliche Realität in einem lebhaften Betrieb das andere. Erst in der Praxis zeigt sich, wie die Regeln wirklich greifen. Spielen wir deshalb ein paar typische Szenarien aus dem Gastgewerbe durch, um die Anforderungen greifbar zu machen.

Stell dir vor, du führst ein Restaurant und dein Team steht vor Herausforderungen, die dir sicher bekannt vorkommen. Anhand dieser Beispiele siehst du, wie du die Vorgaben des L-GAV im Alltag korrekt umsetzt und die üblichen Fallstricke von vornherein vermeidest.

Ein Koch bereitet konzentriert ein Gericht in einer professionellen Küche zu

Szenario 1: Der Koch mit der Zimmerstunde

Dein Koch, nennen wir ihn Leo, arbeitet im Teildienst – ein Klassiker in der Branche. Seine Schicht beginnt morgens um 10:00 Uhr und geht bis 14:00 Uhr. Nach einer längeren Pause, der sogenannten Zimmerstunde, kommt er für den Abendservice von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr zurück.

Wie erfasst du das korrekt?

  • Erster Arbeitsblock: Beginn 10:00 Uhr, Ende 14:00 Uhr.
  • Zweiter Arbeitsblock: Beginn 18:00 Uhr, Ende 22:00 Uhr.
  • Pause: Die Zeit zwischen 14:00 Uhr and 18:00 Uhr ist unbezahlte Freizeit. Wichtig ist hier: Diese Unterbrechung muss klar als solche dokumentiert sein und Leo muss währenddessen frei über seine Zeit verfügen können.

Die grosse Herausforderung hier ist die getrennte und minutengenaue Erfassung der beiden Arbeitsblöcke. Eine simple Notiz wie "Leo, 8 Stunden" reicht nicht aus und würde bei einer Kontrolle sofort beanstandet werden. Warum? Weil so die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten nicht mehr nachvollziehbar ist.

Szenario 2: Die Servicekraft beim Grossanlass

Deine Servicekraft Sarah arbeitet bei einem grossen Bankett. Ihr Einsatz startet um 16:00 Uhr und weil die Stimmung bei den Gästen ausgelassen ist, dauert er bis 02:00 Uhr nachts. Das ist ein langer, anstrengender Einsatz, bei dem gleich mehrere L-GAV-Regeln ins Spiel kommen.

Hier musst du auf folgende Punkte achten:

  1. Pausenregelung: Bei einer Arbeitszeit von 10 Stunden hat Sarah Anspruch auf gesetzlich vorgeschriebene Pausen. Du musst sicherstellen, dass sie diese auch wirklich nimmt und die genauen Zeiten dokumentiert werden – zum Beispiel eine Pause von 19:00 bis 19:30 Uhr und eine weitere von 23:00 bis 23:30 Uhr.
  2. Nachtzuschlag: Die Arbeit zwischen 23:00 Uhr and 06:00 Uhr gilt als Nachtarbeit. Für die Zeit von 23:00 bis 02:00 Uhr – also für drei Stunden – steht Sarah ein Lohnzuschlag zu. Dieser muss separat auf dem Rapport und der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.
  3. Überstunden: Wenn Sarahs vertragliche Arbeitszeit an diesem Tag überschritten wurde, müssen die zusätzlichen Stunden als Überstunden erfasst werden. Das gibt ihr Anspruch auf Kompensation oder eine Vergütung mit Zuschlag.

Ein solch langer Einsatz erfordert eine absolut lückenlose Dokumentation. Jede Pause, jeder Zuschlag und jede Überstunde muss exakt erfasst sein. Eine digitale Zeiterfassung kann hier automatisch die korrekten Berechnungen durchführen und menschliche Fehler von vornherein ausschliessen.

Szenario 3: Das Housekeeping mit schwankendem Arbeitsanfall

Im Housekeeping ist der Arbeitsanfall oft unvorhersehbar. An einem Tag sind alle Zimmer belegt und es gibt viele Abreisen, am nächsten ist es ruhiger. Deine Mitarbeiterin Maria arbeitet an einem Tag 7 Stunden, am nächsten 9 Stunden, obwohl ihr Vertrag 8 Stunden pro Tag vorsieht.

So gehst du damit richtig um:

  • Tägliche Erfassung: Jeder Tag muss einzeln und genau erfasst werden. Am ersten Tag werden 7 Stunden notiert, am zweiten 9 Stunden.
  • Wochenbilanz: Am Ende der Woche zählst du die Gesamtstunden zusammen. Die eine Stunde "Minus" vom ersten Tag wird durch die eine Stunde "Plus" vom zweiten Tag ausgeglichen.
  • Monatsübersicht: Entscheidend ist, dass die Sollarbeitszeit am Ende des Monats oder der vereinbarten Abrechnungsperiode stimmt. Alle Plus- oder Minusstunden müssen transparent auf einem Stundenkonto geführt werden.

Diese Flexibilität ist im Gastgewerbe normal, aber sie verlangt eine umso genauere arbeitszeiterfassung l gav. Nur so behältst du den Überblick und garantierst eine faire Abrechnung. Die statistische Realität zeigt, wie unterschiedlich Arbeitszeiten geleistet werden. Im Jahr 2023 betrug die tatsächliche durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der Schweiz 31,2 Stunden, wobei Männer mit 35,5 Stunden deutlich länger arbeiteten als Frauen mit 26,3 Stunden. Mehr zur Verteilung der Arbeitszeit in der Schweiz bei Statista erfahren.

Typische Fehler bei der Zeiterfassung sicher vermeiden

Bei der Arbeitszeiterfassung nach L-GAV schleichen sich schnell kleine Fehler ein, die bei einer Kontrolle durch die paritätische Kommission grosse und vor allem teure Folgen haben können. Doch keine Sorge: Wer die typischen Fallstricke kennt, kann sie gezielt umgehen und seine Prozesse wasserdicht machen.

Die meisten Fehler entstehen nicht aus böser Absicht, sondern durch Unwissenheit oder weil etablierte Abläufe nie hinterfragt wurden. Ein klassisches Beispiel ist die ungenaue Erfassung von Arbeitsbeginn und -ende. Oft wird grosszügig gerundet oder die Zeit für das Umziehen und Vorbereiten des Arbeitsplatzes schlicht ignoriert.

Genau hier lauert aber eine der häufigsten Kostenfallen. Wenn das Tragen von Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und das Umziehen im Betrieb stattfinden muss, gehört diese Zeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Das Gleiche gilt für den Weg vom Umkleideraum zur eigentlichen Arbeitsstation.

Falsch dokumentierte Pausen und Ruhezeiten

Ein weiterer heikler Punkt sind die Pausen. Der L-GAV schreibt hier klare Regeln vor, die oft unterschätzt werden. Eine kurze Kaffeepause direkt am Arbeitsplatz? Gilt nicht als gesetzliche Pause. Eine Pause ist nur dann eine Pause, wenn dein Mitarbeitender den Arbeitsplatz verlassen und frei über seine Zeit verfügen kann.

Die Dokumentation muss dabei exakt sein. Es genügt nicht, pauschal 30 Minuten abzuziehen. Du musst den genauen Zeitpunkt und die Dauer der Pause festhalten, sonst ist der Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten nicht erbracht. Ein Beispiel wäre, wenn ein Mitarbeiter von 12:00 bis 12:30 Uhr Pause macht, dies aber nicht einträgt und stattdessen am Ende des Tages einfach eine halbe Stunde von der Gesamtzeit abzieht. Das ist nicht korrekt.

Ein typischer Fehler ist das „Vergessen“ von Pausen in stressigen Phasen. Auch wenn dein Team durcharbeitet – du musst die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen gewähren und dokumentieren. Alles andere ist ein klarer Verstoss gegen das Arbeitsgesetz und den L-GAV.

Unklare Abgrenzung von Überstunden

Überstunden sind ein Dauerthema und eine riesige Fehlerquelle. Oft werden sie mündlich vereinbart, aber nicht systematisch erfasst. Das Problem: Im Streitfall liegt die Beweislast bei dir als Arbeitgeber. Ohne saubere Aufzeichnungen hast du schlechte Karten.

Achte darauf, dass jede einzelne Überstunde dokumentiert und am besten täglich oder wöchentlich vom Mitarbeitenden schriftlich bestätigt wird.

Verwechsle ausserdem niemals Überstunden (Mehrarbeit über den Vertrag hinaus) mit Überzeit (Mehrarbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus). Beide haben unterschiedliche rechtliche Konsequenzen für Vergütung und Kompensation. Diese Unterscheidung muss in deiner Zeiterfassung glasklar ersichtlich sein.

Checkliste: So prüfst du deine Abläufe

Mit dieser Checkliste kannst du deine aktuellen Prozesse schnell auf die häufigsten Fehlerquellen abklopfen. Sei ehrlich zu dir selbst – jede Schwachstelle, die du jetzt findest, ist eine teure Beanstandung, die du in Zukunft vermeidest.

  • Arbeitsbeginn/-ende: Erfasst ihr die Zeit minutengenau ab dem Moment, wo die Arbeitspflicht beginnt (inkl. Umziehen)?
  • Pausendokumentation: Werden Zeitpunkt und Dauer jeder Pause lückenlos erfasst? Sind die Pausen korrekt als unbezahlte Zeit ausgewiesen?
  • Überstundenerfassung: Wird jede einzelne Überstunde sofort und nachvollziehbar dokumentiert und vom Mitarbeitenden bestätigt?
  • Zuschläge: Berechnet ihr Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge korrekt und weist sie separat aus?
  • Datenvollständigkeit: Enthält jeder Rapport den vollen Namen, das Datum und alle relevanten Zeitstempel?
  • Archivierung: Bewahrst du alle Rapporte mindestens fünf Jahre lang sicher und jederzeit zugänglich auf?

Geh diese Liste Punkt für Punkt durch. Wenn du bei einem Punkt zögerst, hast du eine potenzielle Schwachstelle gefunden.

Die systematische Vermeidung dieser Fehler schützt dich nicht nur vor Sanktionen. Sie schafft auch Transparenz und Fairness für dein Team, was die Mitarbeiterzufriedenheit spürbar steigert. Eine korrekte Arbeitszeiterfassung nach L-GAV ist somit eine direkte Investition in die Stabilität und Zukunft deines Betriebs.

Wie digitale Werkzeuge die Zeiterfassung vereinfachen

Papierchaos und unübersichtliche Excel-Tabellen? Das war gestern. Wenn du dich immer noch mit manuellen Stundenzetteln herumschlägst, kennst du den täglichen Kampf: Es kostet Zeit, es kostet Nerven und am Ende ist es trotzdem fehleranfällig. Moderne digitale Werkzeuge nehmen dir diese Last ab und machen die Arbeitszeiterfassung nach L-GAV nicht nur einfacher, sondern vor allem sicherer.

Stell dir eine Software vor, die für dich mitdenkt. Eine Plattform, die Arbeitszeiten ganz automatisch und lückenlos erfasst – egal, ob deine Mitarbeitenden per App auf dem Smartphone, an einem Terminal im Betrieb oder direkt am Computer einstempeln. Das ist kein Zukunftstraum, das ist heute der Standard.

Solche Systeme sind von Grund auf dafür gebaut, die komplexen Anforderungen des L-GAV zu meistern. Sie wissen genau, wann ein Nachtzuschlag fällig ist, berechnen Überstunden von selbst und erstellen auf Knopfdruck Rapporte, die jeder Prüfung standhalten.

Automatische Präzision statt manuellem Aufwand

Der grösste Gewinn bei der digitalen Zeiterfassung ist die Automatisierung. Das System rechnet im Hintergrund für dich, während du dich auf dein Kerngeschäft konzentrierst. Du musst nicht mehr mühsam kontrollieren, ob Pausen eingehalten wurden oder wie viele Überstunden am Monatsende anfallen.

Die Grafik hier zeigt sehr schön, wie der Wechsel von der manuellen Erfassung zur digitalen Lösung typische Fehlerquellen einfach ausmerzt.

Infographic about arbeitszeiterfassung l gav

Man sieht sofort: Vergessene Pausen, falsch notierte Überstunden oder unleserliche Handschriften gehören der Vergangenheit an. Stattdessen schaffst du eine saubere, faire und absolut genaue Datenbasis.

Ein ganz praktisches Beispiel: Deine Servicekraft arbeitet bis tief in die Nacht. Das System erkennt die Arbeitszeit nach 23:00 Uhr sofort und bucht den korrekten Nachtzuschlag. Ganz automatisch, ohne dass du einen Finger rühren musst. Alles ist fehlerfrei und L-GAV-konform erfasst.

Oder ein anderes typisches Szenario: Ein Mitarbeiter leistet spontan zwei Überstunden. Sobald er ausstempelt, landen diese Stunden auf seinem Zeitkonto. Transparent, nachvollziehbar und bereit für die Lohnabrechnung.

Mehr Transparenz für dich und dein Team

Eine digitale Plattform reduziert nicht nur deinen administrativen Aufwand – sie schafft vor allem Vertrauen. Jeder Mitarbeitende kann jederzeit über seine App die geleisteten Stunden, das Ferienguthaben oder die angesammelten Überstunden einsehen. Diese Transparenz nimmt Diskussionen am Monatsende von vornherein den Wind aus den Segeln.

Das stärkt die Fairness im Betrieb ungemein und zeigt deinem Team, dass ihre Leistung korrekt und nachvollziehbar gewürdigt wird.

  • Jederzeitiger Zugriff: Deine Leute sehen ihre persönlichen Arbeitszeitdaten direkt auf dem Smartphone.
  • Klare Übersicht: Überstunden, Feriensaldi und Zuschläge sind verständlich aufgeschlüsselt.
  • Weniger Rückfragen: Die transparente Darstellung beantwortet die meisten Fragen von selbst und entlastet so deine Administration.

The job.rocks Zeiterfassung zeigt, wie simpel und übersichtlich das Ganze für Mitarbeitende aussehen kann.

Screenshot from https://job.rocks/zeiterfassung/

Mit nur wenigen Klicks können deine Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit starten, stoppen oder Pausen eintragen. Das sorgt für maximale Genauigkeit bei minimalem Aufwand.

Nahtlose Weiterverwendung der Daten

Der wahre Zauber einer digitalen Lösung zeigt sich aber erst, wenn die Daten weiterfliessen. Die erfassten und geprüften Arbeitszeiten wandern direkt in die Lohnabrechnung. Manuelle Übertragungsfehler? Gibt es nicht mehr.

Du erstellst mit wenigen Klicks einen Export für deine Lohnbuchhaltung. Alle Stunden, Zuschläge und Abwesenheiten sind bereits korrekt berechnet und zugeordnet. Das spart dir nicht nur unglaublich viel Zeit, sondern gibt dir auch die Sicherheit, dass alles stimmt.

Gleichzeitig werden diese Daten zu einer Goldgrube für deine zukünftige Dienstplanung. Du siehst auf einen Blick, wo sich Überstunden häufen, und kannst deine Personalplanung gezielt anpassen. So wird die Arbeitszeiterfassung nach L-GAV vom lästigen Pflichtprogramm zu einem intelligenten Werkzeug, mit dem du deinen Betrieb aktiv steuerst.

Häufig gestellte Fragen zu L‑GAV und Zeiterfassung

Zum Schluss klären wir noch ein paar Fragen, die uns in der Praxis immer wieder begegnen, wenn es um die Arbeitszeiterfassung nach L-GAV geht. Hier gibt’s schnelle und klare Antworten für typische Probleme aus dem Betriebsalltag.

Muss ich die Arbeitszeit auch für Mitarbeitende im Monatslohn erfassen?

Ja, unbedingt. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus dem Arbeitsgesetz und dem L-GAV gilt für absolut alle Mitarbeitenden, egal ob sie im Stunden- oder Monatslohn angestellt sind.

Gerade bei Angestellten mit einem festen Monatslohn ist die lückenlose Erfassung entscheidend. Nur so können Überstunden oder Überzeit korrekt dokumentiert und am Ende auch fair kompensiert werden. Ohne diesen Nachweis stehst du bei Kontrollen oder Streitigkeiten schnell auf verlorenem Posten. Ein Beispiel: Eine Rezeptionistin mit Monatslohn bleibt regelmässig 15 Minuten länger, um die Übergabe zu machen. Ohne Erfassung gehen diese Stunden verloren. Mit Erfassung sammeln sich die Überstunden an und können abgegolten werden.

Zählt die Umkleidezeit zur Arbeitszeit?

Diese Frage sorgt oft für Diskussionen, aber die Regel ist eigentlich ziemlich klar: Ja, wenn das Tragen einer spezifischen Arbeitskleidung obligatorisch ist und das Umziehen zwingend im Betrieb stattfinden muss, dann ist diese Zeit auch Arbeitszeit.

Das bedeutet konkret: Die dafür benötigte Zeit muss erfasst und natürlich auch bezahlt werden. Das Gleiche gilt übrigens für den Weg vom Umkleideraum zum eigentlichen Arbeitsplatz. Eine saubere, betriebsinterne Regelung schafft hier von Anfang an Klarheit und verhindert unnötige Missverständnisse.

Die saubere Dokumentation solcher «Nebenarbeiten» ist ein klares Zeichen für eine L-GAV-konforme Zeiterfassung. Sie zeigt, dass du alle Aspekte der Arbeitsleistung deiner Mitarbeitenden ernst nimmst und fair abgilst.

Was passiert bei einer Kontrolle, wenn meine Zeiterfassung lückenhaft ist?

Eine unvollständige oder gar fehlende Zeiterfassung kann bei einer Kontrolle durch die paritätische Kommission richtig unangenehm werden. Die Konsequenzen reichen von einer einfachen Verwarnung mit der Auflage zur Nachbesserung bis hin zu empfindlichen Konventionalstrafen.

Noch kritischer wird es, wenn es zu einem Streitfall mit einem Mitarbeitenden kommt – etwa wegen offener Lohnforderungen oder nicht bezahlter Überstunden. Hier liegt die Beweislast ganz klar bei dir als Arbeitgeber. Ohne eine saubere Dokumentation wird es fast unmöglich, deine Position zu verteidigen, was schnell zu teuren Nachzahlungen führen kann.

Wie lange müssen die Arbeitszeitrapporte aufbewahrt werden?

In der Schweiz gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren für Arbeitszeitrapporte und alle dazugehörigen Dokumente. Wichtig dabei: Diese Frist beginnt immer erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu laufen.

Du musst die Unterlagen so archivieren, dass sie bei einer Kontrolle jederzeit zugänglich und lesbar sind. Digitale Systeme haben hier klar die Nase vorn, denn sie garantieren eine sichere, platzsparende und vor allem jederzeit durchsuchbare Archivierung.


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Arbeitsrecht Schweiz, arbeitszeiterfassung l gav, L-GAV Schweiz, Personalplanung Gastronomie, Zeiterfassung Gastgewerbe


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