January 23

Nachtzuschlag ab wann Schweiz: Dein guide für korrekte abrechnung

Fragst du dich auch, ab wann in der Schweiz eigentlich die Nacht beginnt – zumindest, was deinen Lohnzettel betrifft? Die Sache ist eigentlich klar geregelt: Arbeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr gilt offiziell als Nachtarbeit. Wenn du regelmässig in diesem Zeitraum im Einsatz bist, steht dir laut Arbeitsgesetz (ArG) eine faire Entschädigung zu. Meistens ist das ein Zuschlag auf deinen Lohn oder ein Ausgleich in Form von mehr Freizeit.

Was du über den nachtzuschlag wissen musst

Nachts zu arbeiten ist mehr als nur eine Verschiebung der Arbeitszeiten. Es ist eine besondere Belastung für Körper und Geist, und das sieht auch der Gesetzgeber so. Deshalb gibt es klare Spielregeln, die deine Rechte als Arbeitnehmer schützen und eine faire Kompensation für diesen anspruchsvollen Rhythmus sicherstellen.

Doch was heisst «regelmässig» genau? Und welcher Zuschlag steht dir konkret zu? Die Antwort ist nicht immer einheitlich, denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) legt zwar das Fundament, aber oft sind die Regelungen in deinem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für dich noch viel entscheidender – und meistens auch vorteilhafter.

Nachtszene in einer Stadt mit Schweizer Flagge, einer Person, die eine Nachtuhr hält, und einer Münze.

Gesetzliche grundlagen und GAV

Das Arbeitsgesetz bildet den Ausgangspunkt für alle Regelungen zur Nachtarbeit in der Schweiz. Es hält fest, dass Nachtarbeit grundsätzlich bewilligungspflichtig ist und eine Kompensation verlangt. Es definiert den exakten Nachtzeitraum und gibt die Mindeststandards für die Entschädigung vor.

The offizielle Informationsseite des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ist die wichtigste Quelle für die gesetzlichen Grundlagen zu Arbeits- und Ruhezeiten. Hier findest du die verbindlichen Definitionen, die für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gelten.

Diese Seite macht klar: Der Schutz der Arbeitnehmenden hat hohe Priorität, insbesondere bei Nacht- und Sonntagsarbeit. In der Praxis gehen aber viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) noch einen deutlichen Schritt weiter und übertreffen diese gesetzlichen Mindestvorgaben.

Ein GAV kann:

  • Höhere Lohnzuschläge festlegen (etwa 30 % statt der gesetzlich vorgeschriebenen 10 %).
  • Den Zeitraum für Nachtarbeit ausweiten (etwa bereits ab 22:00 Uhr).
  • Zusätzliche Ruhetage oder andere Vergünstigungen vorsehen.

Deshalb ist es absolut entscheidend, dass du nicht nur das Gesetz kennst, sondern vor allem den für deine Branche geltenden GAV. Oft stecken hier die wirklich relevanten Details für dich drin.

Kernregeln zum nachtzuschlag auf einen blick

Um die Unterschiede zwischen dem gesetzlichen Minimum und den branchenspezifischen Regelungen zu verdeutlichen, hilft ein direkter Vergleich. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Aspekt Gesetzliche Regelung (Arbeitsgesetz) Typische Regelung im GAV (z.B. Gastro, Events)
Nachtzeitraum 23:00 – 06:00 Uhr Kann erweitert sein (z.B. 22:00 – 07:00 Uhr)
Lohnzuschlag Mindestens 10 % des Bruttolohns (für vorübergehende Nachtarbeit) Oft höher, z.B. 25 %, 30 % oder sogar 50 %
Zeitausgleich 10 % der geleisteten Nachtstunden (für dauernde Nachtarbeit) Kann durch höhere Lohnzuschläge ersetzt oder ergänzt werden
Anspruch Nur bei regelmässiger or dauernder Nachtarbeit (ab 25 Nächten pro Jahr) Kann bereits ab der ersten Nachtstunde gelten

Diese Übersicht zeigt, wie wichtig es ist, den eigenen GAV zu prüfen. Während das Gesetz eine solide Basis schafft, sind es oft die vertraglichen Vereinbarungen, die den entscheidenden Unterschied für deinen Lohn und deine Erholung ausmachen.

Was das Arbeitsgesetz zur Nachtarbeit vorschreibt

Um zu verstehen, wann dir ein Nachtzuschlag in der Schweiz zusteht, führt kein Weg am schweizerischen Arbeitsgesetz (ArG) vorbei. Es ist das Fundament, das genau definiert, was als Nachtarbeit gilt und wie sie entschädigt werden muss. Ohne diese gesetzliche Basis wären viele Vereinbarungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) deutlich schwammiger.

Das Gesetz legt klipp und klar fest: Nachtarbeit ist die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr. Fällt deine Arbeitszeit in dieses Fenster, greifen besondere Schutzbestimmungen. Der Grund ist einfach: Nachts zu arbeiten, bringt den natürlichen Biorhythmus durcheinander und gilt als besondere Belastung, die ausgeglichen werden muss.

Schweizer Vorschriften zu Arbeitszeiten dargestellt mit Buch, Uhr, Kalender und Waage für Nacht- und Feiertage.

Gesetzliche mindestanforderungen für die entschädigung

Das Arbeitsgesetz macht einen entscheidenden Unterschied: Arbeitest du nur «vorübergehend» oder leistest du «dauernd» Nachtarbeit? Diese Unterscheidung ist zentral für die Art deiner Kompensation. Von dauernder Nachtarbeit spricht man, wenn du in 25 oder mehr Nächten pro Kalenderjahr im Einsatz bist.

  • Bei vorübergehender Nachtarbeit (also weniger als 25 Nächte pro Jahr) hast du Anspruch auf einen Lohnzuschlag von mindestens 25 %. Dieser Zuschlag kommt direkt auf deinen Bruttostundenlohn obendrauf.
  • Bei dauernder Nachtarbeit steht dir stattdessen ein Zeitausgleich von 10 % der geleisteten Nachtstunden zu. Wichtig ist hierbei, dass dieser Ausgleich innerhalb eines Jahres gewährt werden muss.

Stellen wir uns das kurz in der Logistik vor: Ein Lagerist springt während der Hochsaison in 15 Nächten ein, um die Auftragsspitzen zu bewältigen. Das ist vorübergehende Nachtarbeit, und er erhält für diese Stunden 25 % mehr Lohn. Seine Kollegin im Dauernachtdienst sammelt hingegen für jede geleistete Nachtstunde einen Zeitausgleich von 10 % an.

Ganz wichtig: Verwechsle den Nachtzuschlag nicht mit der Entschädigung für Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Beide können gleichzeitig anfallen. Fällt deine Schicht zum Beispiel in die Nacht auf einen Feiertag, kannst du Anspruch auf beide Zuschläge haben. Ein wichtiger erster Schritt ist es, genau zu wissen, wie du deine tägliche Arbeitszeit berechnen kannst, um solche Überschneidungen korrekt zu erfassen.

Warum nachtarbeit strenger reguliert ist

Die strengen Regeln zur Nachtarbeit sind kein Zufall, sondern das Ergebnis einer langen Entwicklung des Arbeiterschutzes, die bereits 1877 begann. Das moderne Arbeitsgesetz von 1964, das das alte Fabrikgesetz ablöste, hat diesen Schutz auf alle Branchen ausgeweitet.

Gerade in Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Reinigungsbranche oder bei Events, wo bis zu 30 % der Schichten nachts stattfinden, ist eine lückenlose und präzise Zeiterfassung absolut entscheidend. Moderne Plattformen wie job.rocks nehmen hier eine Menge Arbeit ab, indem sie die Lohnvorbereitung automatisieren und den administrativen Aufwand auf ein Minimum reduzieren.

Der Gesetzgeber ist sich der gesundheitlichen Risiken bewusst, die regelmässige Nachtarbeit mit sich bringt. Aus diesem Grund ist sie grundsätzlich bewilligungspflichtig und an strenge Auflagen geknüpft – alles, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Die Kompensation durch Lohn oder Zeit ist dabei nur ein Teil des Gesamtpakets an Schutzmassnahmen.

Die Rolle von GAV und kantonalen Unterschieden

Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) steckt nur das ganz grobe Spielfeld ab. Die wirklich entscheidenden Regeln, die am Ende über deinen Nachtzuschlag bestimmen, findest du fast immer in deinem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder in kantonalen Vorschriften.

Stell dir das Gesetz als das Fundament eines Hauses vor. Der GAV ist dann das eigentliche Gebäude, in dem alle wichtigen Details für deine spezifische Branche geregelt sind – oft viel besser als das gesetzliche Minimum. Ein GAV ist das Ergebnis harter Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und sichert einheitliche und fairere Bedingungen für alle.

Warum dein GAV fast immer besser ist

Das Gesetz schreibt bei dauernder Nachtarbeit einen Zeitausgleich von 10 % vor – also mehr Freizeit. Viele GAVs gehen aber einen anderen, für dich als Arbeitnehmer oft attraktiveren Weg: Sie sehen stattdessen einen direkten Lohnzuschlag vor. Das ist finanziell oft lukrativer und in der Lohnabrechnung deutlich unkomplizierter.

Ein Paradebeispiel dafür ist die Gastronomie. Hier regelt der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) die Bedingungen für unzählige Mitarbeitende. Wenn du genau wissen willst, was im Gastgewerbe gilt, findest du in unserem Detailartikel zum L-GAV für die Gastronomie alle wichtigen Fakten. Der L-GAV ist ein perfektes Beispiel dafür, wie branchenspezifische Verträge die gesetzlichen Vorgaben zum Vorteil der Angestellten anpassen.

In der Schweiz gibt es eben keine Einheitsregelung für Nachtzuschläge. Die Situation hängt massgeblich vom GAV und Kanton ab. Das SECO schätzt, dass rund 18 % aller Beschäftigten Nachtarbeit leisten, was mit einem um 25–30 % höheren Unfallrisiko einhergeht. Gerade in Branchen mit hohem Nachtanteil wie dem Sicherheitsgewerbe (ca. 40 %) oder der Hotellerie (35 %) sind glasklare GAV-Regelungen deshalb unverzichtbar. Mehr zur öffentlichen Debatte über die Nachtzuschläge kannst du übrigens hier im Tages-Anzeiger nachlesen.

Konkrete branchenbeispiele im vergleich

Die Unterschiede zwischen den Branchen sind gewaltig. Was für einen Industriemechaniker gilt, ist für einen Eventtechniker völlig irrelevant. Werfen wir einen Blick auf ein paar typische Beispiele:

  • Gastronomie (L-GAV): Die Regeln sind hier oft sehr detailliert. Zuschläge können gestaffelt sein, etwa mit höheren Sätzen für die Stunden nach Mitternacht. Statt des gesetzlichen Minimums sind Zuschläge von 25 % oder mehr keine Seltenheit.

  • Sicherheitsgewerbe: In dieser Branche gehört Nachtarbeit zum Alltag. Die GAVs sehen daher oft pauschale Lohnzuschläge oder spezielle Schichtzulagen vor, um die hohe Belastung durchgehend und fair zu kompensieren.

  • Eventbranche: Flexibilität ist hier das A und O. GAVs in diesem Sektor definieren oft erweiterte Nachtzeiträume, die schon um 22:00 Uhr beginnen, um den speziellen Arbeitszeiten bei Konzerten oder Grossveranstaltungen gerecht zu werden.

Kantonale besonderheiten beachten

Neben dem GAV können auch kantonale Gesetze mitreden, vor allem bei den offiziellen Feiertagen. Ein Feiertag im Kanton Zürich ist nicht automatisch auch im Kanton Bern einer. Fällt deine Nachtschicht auf einen kantonalen Feiertag, kann das einen zusätzlichen Feiertagszuschlag auslösen, der zum normalen Nachtzuschlag dazukommt.

Dein Praxis-Tipp: Prüfe immer diese drei Quellen: Was sagt das Arbeitsgesetz (das Minimum)? Was steht in deinem branchenspezifischen GAV (die Details)? Und welche kantonalen Feiertage gelten für deinen Arbeitsort? Erst das Zusammenspiel dieser drei gibt dir ein lückenloses Bild deiner Ansprüche.

Keine Frage, die Lohnabrechnung wird dadurch zur echten Herausforderung. Moderne Workforce-Management-Tools wie job.rocks sind genau dafür gebaut, diese Komplexität zu meistern. Sie hinterlegen die spezifischen GAV-Regeln und kantonalen Feiertagskalender direkt im System. So werden alle Zuschläge automatisch und fehlerfrei berechnet – das spart nicht nur Zeit, sondern stellt auch sicher, dass du genau die Entschädigung bekommst, die dir zusteht.

Deinen Nachtzuschlag selbst berechnen

Theorie ist gut und schön, aber wie wirkt sich der Nachtzuschlag ganz konkret auf deinem Lohnzettel aus? Schauen wir uns das mal genauer an. Hier führen wir dich Schritt für Schritt durch die Berechnung, damit du deine eigene Abrechnung jederzeit überprüfen kannst.

Wir fangen mit einem einfachen Fall an, um die Logik dahinter zu verstehen. Danach wird es etwas kniffliger, wenn wir uns gemischte Schichten oder die Kombination mit Feiertagen ansehen.

Grundlegende berechnung für eine reine nachtschicht

Stellen wir uns vor, du arbeitest im Sicherheitsdienst und verdienst CHF 32.00 pro Stunde. Dein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) schreibt für Nachtarbeit einen Zuschlag von 25 % vor. Deine Schicht geht von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr – also exakt 7 Stunden in der zuschlagspflichtigen Zeit.

Die Formel dafür ist simpel:

Stundenlohn × Anzahl Nachtstunden × Zuschlagssatz = Zusätzlicher Verdienst

Für dein Beispiel sieht die Rechnung also so aus:

  • CHF 32.00 (dein Stundenlohn)
  • × 7 (deine geleisteten Nachtstunden)
  • × 0.25 (entspricht dem Zuschlag von 25 %)
  • = CHF 56.00 zusätzlicher Verdienst allein für diese eine Nachtschicht.

Dein Gesamtverdienst für diese Nacht setzt sich also aus deinem normalen Lohn (7 Std. × CHF 32.00 = CHF 224.00) und dem Zuschlag von CHF 56.00 zusammen. Das macht unterm Strich CHF 280.00.

Beispielrechnungen für typische schichtszenarien

Um das Ganze noch greifbarer zu machen, haben wir hier eine Tabelle mit verschiedenen Szenarien vorbereitet. So siehst du auf einen Blick, wie sich unterschiedliche Arbeitszeiten und Zuschlagssätze auf den Lohn auswirken.

Scenario Arbeitszeit Stundenlohn (CHF) Anwendbarer Zuschlagssatz (%) Berechnung Zusätzlicher Verdienst (CHF)
Reine Nachtschicht (Logistik) 23:00–06:00 (7 Std.) 30.00 25% 30.00 × 7 × 0.25 52.50
Gemischte Schicht (Produktion) 20:00–04:00 (4 Std. Nacht) 35.00 20% 35.00 × 4 × 0.20 28.00
Nacht + Feiertag (Gastronomie) 22:00–05:00 (6 Std. Nacht) 26.00 25% (Nacht) + 50% (Feiertag) = 75% 26.00 × 6 × 0.75 117.00
Kurze Nachtarbeit (Reinigung) 04:00–07:00 (2 Std. Nacht) 28.00 30% 28.00 × 2 × 0.30 16.80

Diese Beispiele zeigen deutlich: Der Teufel steckt im Detail. Es ist entscheidend, die genauen Stunden und den korrekten Zuschlagssatz zu kennen, um eine faire Abrechnung sicherzustellen.

Berechnung für gemischte tag- und nachtschichten

Im Arbeitsalltag ist die klare Trennung selten. Viele Schichten fangen am Abend an und gehen nahtlos in die Nacht über. Genau hier musst du aufpassen, welche Stunden tatsächlich zuschlagspflichtig sind.

Nehmen wir an, du hilfst beim Aufbau eines Events und deine Schicht dauert von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr morgens. Dein Stundenlohn liegt bei CHF 28.00. Dein GAV definiert die Nachtzeit von 23:00 bis 06:00 Uhr und sieht einen Zuschlag von 30 % vor.

Jetzt musst du deine Schicht aufteilen:

  1. Tagarbeit: Von 20:00 bis 23:00 Uhr sind es 3 Stunden. Dafür erhältst du deinen normalen Lohn ohne Zuschlag.
  2. Nachtarbeit: Von 23:00 bis 03:00 Uhr arbeitest du 4 Stunden. Nur diese sind zuschlagspflichtig.

Der Zuschlag wird also ausschliesslich für die Nachtstunden berechnet:

  • CHF 28.00 × 4 Stunden × 0.30 = CHF 33.60

Dein Gesamtlohn für diese Schicht besteht aus dem Lohn für die Tagstunden (3 Std. × CHF 28.00 = CHF 84.00), dem Lohn für die Nachtstunden (4 Std. × CHF 28.00 = CHF 112.00) und dem Nachtzuschlag (CHF 33.60). Insgesamt ergibt das CHF 229.60.

Dieses Flussdiagramm fasst zusammen, welche Faktoren du prüfen musst, um deinen Anspruch korrekt zu ermitteln.

Flussdiagramm zur Prüfung eines Zuschlags, basierend auf Branche, GAV (Gesamtarbeitsvertrag) und Kanton, mit den Ergebnissen Zuschlag OK oder NICHT OK.

Das Schaubild macht klar: Ob und wie viel Zuschlag du erhältst, hängt immer von den spezifischen Regeln deiner Branche (GAV) und deines Arbeitsortes (Kanton) ab.

Was passiert bei sonn- und feiertagen?

Richtig interessant wird es, wenn deine Nachtschicht auf einen Sonntag oder einen offiziellen Feiertag fällt. In vielen Fällen hast du dann Anspruch auf beide Zuschläge – den für die Nacht and den für den Sonn- oder Feiertag.

Ein klassisches Beispiel aus der Gastronomie:
Du arbeitest in der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar (Neujahr ist ein Feiertag) von 22:00 bis 05:00 Uhr. Dein Stundenlohn beträgt CHF 25.00. Der L-GAV sieht Folgendes vor:

  • Nachtzuschlag (23:00–06:00): 25 %
  • Feiertagszuschlag (ganztags): 50 %

Deine Arbeitszeit von 23:00 bis 05:00 Uhr (also 6 Stunden) fällt sowohl in die Nacht als auch auf den Feiertag. Die gute Nachricht: Die Zuschläge werden in der Regel addiert. Das ergibt einen Gesamtzuschlag von 25 % + 50 % = 75 %.

Für diese 6 Stunden sieht deine Rechnung so aus:

  • CHF 25.00 × 6 Stunden × 0.75 = CHF 112.50

Für die eine Stunde von 22:00 bis 23:00 Uhr erhältst du nur den Feiertagszuschlag. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, die eigene Lohnabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Mit den richtigen Formeln stellst du sicher, dass deine anspruchsvolle Arbeit auch fair entlöhnt wird.

Wichtige Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht jede Arbeit, die in die Nacht fällt, löst automatisch einen Lohnzuschlag aus. Das Arbeitsgesetz kennt ganz bestimmte Situationen, in denen die üblichen Regeln nicht oder nur teilweise greifen. Wer diese Ausnahmen kennt, kann seine eigene Situation viel besser einschätzen und tappt nicht in die Falle falscher Erwartungen.

Klar, die Regeln zum Nachtzuschlag sollen dich vor Überlastung schützen. Aber für manche Berufsgruppen oder in besonderen Lebensphasen gelten entweder noch strengere Schutzmassnahmen oder die Vorschriften werden bewusst lockerer gehandhabt.

Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen

Nicht jeder im Betrieb fällt unter die strengen Vorschriften des Arbeitsgesetzes. Die bekannteste Ausnahme betrifft höhere leitende Angestellte. Wegen ihrer grossen Autonomie und der Freiheit, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten, sind sie oft von den gesetzlichen Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten ausgenommen.

Ein klassisches Beispiel: Die Geschäftsführerin eines Hotels, die oft bis spät in die Nacht arbeitet, um dringende Probleme zu lösen, hat in der Regel keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Nachtzuschlag. Ihr Salär und ihre Arbeitsbedingungen sind meist pauschal im Arbeitsvertrag geregelt und decken solche Sondereinsätze bereits ab.

Ähnliche Ausnahmen können auch für wissenschaftliches oder künstlerisches Personal gelten, deren kreative Arbeit sich einfach nicht in ein starres Zeitkorsett pressen lässt.

Besonderer Schutz für Jugendliche und Schwangere

Für besonders schutzbedürftige Gruppen geht der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Hier gelten so strenge Regeln, dass ein Nachtzuschlag meist gar nicht erst zum Thema wird, weil Nachtarbeit für sie grundsätzlich verboten ist.

  • Jugendliche (unter 18 Jahren): Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet die Beschäftigung von Jugendlichen in der Nachtzeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Die wenigen Ausnahmen sind sehr eng gefasst und gelten nur für bestimmte Ausbildungsberufe wie Bäcker oder Pflegefachkräfte.
  • Schwangere und stillende Frauen: In den acht Wochen vor der Geburt dürfen sie zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr gar nicht arbeiten. Davor und bis zur 16. Woche nach der Geburt ist eine Beschäftigung in dieser Zeit nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich.

Diese Schutzbestimmungen haben immer Vorrang vor betrieblichen Notwendigkeiten. Hier geht es einzig um die Gesundheit von Mutter und Kind.

Dauernde und vorübergehende Nachtarbeit

Ein weiterer Knackpunkt, der oft übersehen wird, ist die Unterscheidung zwischen dauernder and vorübergehender Nachtarbeit. Diese kleine Differenzierung hat direkte Auswirkungen auf die Art der Entschädigung.

Leistest du Nachtarbeit in 25 oder mehr Nächten pro Jahr, gilt das als dauernde Nachtarbeit. In diesem Fall sieht das Gesetz primär einen Zeitausgleich von 10 % vor. Bei weniger als 25 Nächten spricht man von vorübergehender Nachtarbeit – und hier steht dir ein Lohnzuschlag von 25 % zu.

Stell dir einen Eventtechniker vor, der über das Jahr verteilt bei 15 Veranstaltungen nachts arbeitet. Er leistet vorübergehende Nachtarbeit und erhält den Lohnzuschlag von 25 %. Eine Pflegefachperson im Dauernachtdienst hingegen sammelt mit jeder Schicht einen Zeitausgleich an, den sie für zusätzliche freie Tage nutzen kann.

Ein Blick in den GAV lohnt sich hier aber immer, denn oft sind dort grosszügigere Regelungen verankert.

Checkliste für Schichtplanung und Abrechnung

Wer Nachtarbeit plant und abrechnet, kann schnell den Überblick verlieren. Diese Checkliste ist dein praktischer Leitfaden, damit bei der Planung und in der Lohnabrechnung alles rund läuft – gesetzeskonform und fair.

Schichtplanung gesetzeskonform gestalten

Eine gute Planung ist die halbe Miete. Fehler, die hier gemacht werden, ziehen sich wie ein roter Faden bis zur Lohnabrechnung durch. Achte darauf, dass dein Arbeitgeber diese Punkte auf dem Radar hat:

  1. GAV-Regeln hinterlegen: Sind die spezifischen Nachtzeiträume und Zuschlagssätze aus deinem Gesamtarbeitsvertrag korrekt im Planungstool hinterlegt? Das ist die Basis für alles Weitere.
  2. Ruhezeiten einhalten: Werden die gesetzlichen und vertraglichen Mindestruhezeiten zwischen den Schichten penibel eingehalten? Gerade nach Nachtschichten braucht der Körper oft längere Erholungsphasen.
  3. Maximale Arbeitszeiten prüfen: Stellt dein Planer sicher, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird, auch wenn viele Nachtschichten anfallen?

Gerade bei flexiblen Einsätzen ist es eine echte Herausforderung, den Überblick zu behalten. Ein guter Leitfaden zur effizienten Schichtplanung kann dir helfen, die Zusammenhänge besser zu verstehen.

Lückenlose Arbeitszeiterfassung sicherstellen

Die beste Planung bringt nichts, wenn die tatsächlich geleisteten Stunden nicht sauber erfasst werden. Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine korrekte und faire Abrechnung.

  • Systematisches Ein- und Ausstempeln: Verwendest du ein zuverlässiges System – etwa eine App auf dem Handy oder ein Terminal – um Beginn und Ende deiner Arbeit minutengenau zu erfassen?
  • Pausen korrekt dokumentieren: Erfasst du auch deine Pausen? Nicht gebuchte Pausen können schnell zu falschen Lohnberechnungen führen.
  • Schichtübergaben festhalten: Gibt es einen klaren Prozess, um die genauen Übergabezeiten zu erfassen? Das ist besonders wichtig, wenn eine Schicht in die Nachtzeit hineinreicht oder dort beginnt.

Lohnabrechnung systematisch prüfen

Nimm dir jeden Monat kurz Zeit, deine Lohnabrechnung genau anzuschauen. Mit einem systematischen Blick fallen dir Unstimmigkeiten sofort auf.

Prüfe zuerst, ob alle geleisteten Nachtstunden korrekt ausgewiesen sind. Vergleiche dann den Zuschlagssatz mit den Vorgaben aus deinem Arbeitsvertrag oder dem GAV. Ein besonderes Augenmerk solltest du auf Schichten legen, die auf einen Sonn- oder Feiertag fielen.

Moderne Workforce-Tools wie job.rocks nehmen dir und deinem Arbeitgeber diese ganze Arbeit ab. Das System berechnet Nacht- und Feiertagszuschläge vollautomatisch, basierend auf den hinterlegten GAV-Regeln. Das minimiert Fehlerquellen und spart beiden Seiten enormen administrativen Aufwand.

Nachtzuschlag: Die häufigsten Fragen aus der Praxis

Rund um den Nachtzuschlag in der Schweiz tauchen immer wieder die gleichen Fragen auf. Hier geben wir dir kurze, aber präzise Antworten – quasi ein schneller Spickzettel für deine Lohnabrechnung und Personalplanung.

Ab wann gilt in der Schweiz eigentlich Nachtarbeit?

Der Gesetzgeber zieht eine klare Linie: Die Nachtarbeit beginnt um 23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Aber Achtung: Dein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann dieses Zeitfenster ausweiten, beispielsweise auf 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Ein Blick in den GAV ist also immer der erste Schritt.

Ist der Nachtzuschlag immer eine Auszahlung in Geld?

Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Gesetz macht hier eine wichtige Unterscheidung, die von der Häufigkeit deiner Nachteinsätze abhängt:

  • Vorübergehende Nachtarbeit (wenn du weniger als 25 Nächte pro Jahr leistest) muss mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet werden.
  • Dauernde Nachtarbeit (sobald es 25 Nächte oder mehr pro Jahr sind) wird gesetzlich mit einem Zeitausgleich von 10 % kompensiert. Du arbeitest also weniger für den gleichen Lohn.

In der Praxis sehen viele GAVs allerdings auch bei dauernder Nachtarbeit einen Lohnzuschlag vor. Warum? Weil es für die Lohnbuchhaltung oft einfacher zu handhaben ist als die komplizierte Zeitgutschrift.

Habe ich auch bei unregelmässigen Nachteinsätzen einen Anspruch?

Ja, absolut. Sobald du als Arbeitnehmer auch nur eine Stunde Nachtarbeit leistest, steht dir eine Kompensation zu. Die entscheidende Frage ist nur, welche Art von Kompensation greift – und das hängt davon ab, ob deine Tätigkeit über das Jahr gesehen als «vorübergehend» oder «dauernd» eingestuft wird.

Und was passiert, wenn ich in der Nacht an einem Feiertag arbeite?

Ein klassischer Fall aus der Gastronomie oder dem Gesundheitswesen. Hier können sich die Zuschläge summieren. Das heisst, du könntest für die gleichen Arbeitsstunden sowohl den Nachtzuschlag als auch den Feiertagszuschlag erhalten. Ob das bei dir der Fall ist, regelt aber ausschliesslich dein GAV – prüfe ihn also ganz genau.


Die korrekte Verwaltung von Nacht- und Feiertagszuschlägen kann schnell zu einer administrativen Stolperfalle werden. job.rocks nimmt dir diese Komplexität ab. Unser System hinterlegt die spezifischen Regeln deines GAV, berechnet alle Zuschläge vollautomatisch und sorgt so für eine absolut fehlerfreie Lohnabrechnung.

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