January 19

Was ist ein Prokurist und welche Macht hat er wirklich?

Stell Dir vor, Dein Unternehmen wächst, aber Du kannst als Geschäftsführer unmöglich an allen Fronten gleichzeitig sein. Genau hier springt der Prokurist ein: Er ist quasi Dein "zweites Ich" und wird vom Gesetz mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um das Geschäft am Laufen zu halten.

Was ein Prokurist für Dein Unternehmen bedeutet

Ein Prokurist ist so viel mehr als nur ein schicker Titel auf einer Visitenkarte. Er ist eine absolute Vertrauensperson, die Dein Unternehmen nach aussen rechtskräftig vertreten kann. Diese umfassende Vollmacht nennt sich Prokura.

Denk mal an eine erfolgreiche Eventagentur. Ein grosser Kunde will kurzfristig einen Vertrag für ein Festival unterzeichnen, aber Du selbst bist gerade im Ausland. Ohne einen Prokuristen könnte dieses Geschäft platzen. Mit einem Prokuristen an Deiner Seite hingegen kann Dein Stellvertreter den Vertrag sofort und rechtssicher abschliessen. Die Handlungsfähigkeit Deines Unternehmens ist damit jederzeit gesichert.

Zwei Geschäftsleute in einem Büro, einer übergibt einen goldenen Schlüssel, der andere hält eine Aktentasche.

Die rechtliche Grundlage der Prokura

In der Schweiz ist die Rolle des Prokuristen glasklar geregelt. Gemäss Art. 459 Abs. 1 OR ist er eine Person mit einer umfassenden Vertretungsbefugnis, die fast alle geschäftlichen Handlungen vornehmen darf, "die der Zweck des Unternehmens mit sich bringen kann".

Diese enorme Macht macht den Prokuristen zu einer Schlüsselfigur, besonders in Branchen wie Event-Dienstleistungen, Gastronomie oder Logistik, wo schnelle Entscheidungen gefragt sind. Die Prokura ist historisch tief im schweizerischen Obligationenrecht verankert, das bereits seit 1911 in Kraft ist. Wer tiefer in die historischen Hintergründe der Prokura eintauchen will, findet auf Wikipedia spannende Details.

Die Ernennung eines Prokuristen ist ein enormer Vertrauensbeweis. Er kann unter anderem:

  • Mitarbeitende einstellen und entlassen.
  • Wichtige Verträge mit Lieferanten oder Kunden abschliessen.
  • Bankgeschäfte im Namen des Unternehmens tätigen.

Ein Prokurist sorgt für Kontinuität und Schnelligkeit. Er stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen auch dann getroffen werden, wenn die Geschäftsführung nicht verfügbar ist – gerade im schnelllebigen Projektgeschäft ein entscheidender Vorteil.

Diese Befugnisse machen deutlich, warum die Auswahl des richtigen Prokuristen eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen für Dein Unternehmen ist. Du überträgst eine gewaltige Verantwortung, die direkt über Erfolg oder Misserfolg Deines Geschäfts mitentscheiden kann.

Der Prokurist auf einen Blick

Diese Tabelle fasst die Kernmerkmale eines Prokuristen zusammen und gibt Dir einen schnellen Überblick über seine Rolle und rechtliche Verankerung.

Merkmal Beschreibung
Definition Eine natürliche Person mit weitreichender, gesetzlich definierter Vollmacht (Prokura).
Rechtsgrundlage Schweizerisches Obligationenrecht (OR), insbesondere Art. 458 ff. OR.
Umfang der Vollmacht Darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Zweck des Unternehmens mit sich bringt.
Erteilung Nur durch Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens, ausdrücklich und persönlich.
Handelsregister Die Erteilung und das Erlöschen der Prokura müssen ins Handelsregister eingetragen werden.
Unterschrift Zeichnet mit dem Zusatz "ppa." (per procura).

Die Tabelle zeigt: Die Rolle des Prokuristen ist kein informeller Titel, sondern ein fest im Gesetz verankertes Instrument, das Stabilität und Handlungsfähigkeit sichert.

Nachdem wir geklärt haben, was ein Prokurist eigentlich ist, schauen wir uns die rechtlichen Spielregeln genauer an. Die Prokura ist keine lockere Absprache beim Kaffee, sondern eine formelle Vollmacht mit einem soliden Fundament im Schweizer Obligationenrecht (OR). Ihre Erteilung und ihr Umfang folgen daher klaren und strengen Regeln.

Gleich die wichtigste Hürde vorweg: Nur, wer Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens ist, darf überhaupt eine Prokura erteilen. Das kann der Inhaber einer Einzelfirma sein, der Verwaltungsrat einer AG oder die Gesellschafterversammlung einer GmbH. Entscheidend ist dabei, dass die Ernennung ausdrücklich erfolgen muss – eine stillschweigende Ernennung gibt es nicht, sie wäre rechtlich unwirksam.

Der Eintrag ins Handelsregister als Schutzmechanismus

Ein absolut zentraler Schritt ist die Eintragung der Prokura ins Handelsregister. Das ist weit mehr als nur Bürokratie. Dieser Eintrag ist ein Schutzschild für den gesamten Geschäftsverkehr.

Durch ihn wird die Vertretungsbefugnis öffentlich gemacht und ist für jeden einsehbar. Ein Geschäftspartner, der mit Deinem Prokuristen verhandelt, kann sich also mit einem schnellen Blick ins Handelsregister vergewissern, dass diese Person tatsächlich für Dein Unternehmen zeichnen darf. Das Gesetz schafft so ganz bewusst Transparenz und das nötige Vertrauen im Geschäftsalltag.

Einzel- oder Kollektivprokura – was ist der Unterschied?

Glücklicherweise bietet das Gesetz eine gewisse Flexibilität. Du kannst selbst entscheiden, wie viel Kontrolle Du abgeben oder behalten möchtest:

  • Einzelprokura: Der Prokurist darf das Unternehmen ganz allein vertreten. Diese Form bietet maximale Schnelligkeit und eignet sich perfekt für Schlüsselpersonen, denen Du blind vertraust.
  • Kollektivprokura: Hier müssen mindestens zwei Personen gemeinsam handeln, um das Unternehmen rechtsgültig zu vertreten. Das sichert das bewährte Vier-Augen-Prinzip und verteilt die grosse Verantwortung auf mehrere Schultern.

Stell Dir ein grosses Hotel vor. Mit einer Kollektivprokura könnten der F&B-Manager und der Einkaufsleiter nur gemeinsam Lieferverträge über 10'000 Franken abschliessen. Das verhindert teure Alleingänge und sichert strategisch wichtige Entscheidungen doppelt ab.

Erteilung und Widerruf der Prokura

Die Ernennung eines Prokuristen ist ein bewusster Akt – und genauso bewusst muss auch der Widerruf erfolgen. Eine Prokura kannst Du jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen, selbst wenn sie als Teil eines Arbeitsvertrags vereinbart wurde.

Wichtig zu wissen: Der Widerruf wird gegenüber Dritten, also Deinen Geschäftspartnern, erst dann wirksam, wenn die Prokura auch im Handelsregister gelöscht ist. Solange der Eintrag dort noch besteht, können sich Aussenstehende im guten Glauben auf die Vertretungsmacht des (ehemaligen) Prokuristen verlassen.

Die korrekte Handhabung dieser formalen Schritte ist entscheidend, um Missbrauch zu verhindern und Dein Unternehmen zu schützen. Wer hier die Regeln nicht kennt, riskiert erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen – ein klassisches Beispiel für die Tücken im Arbeitsrecht der Schweiz.

Was ein Prokurist darf und wo seine Grenzen liegen

Einem Prokuristen wird eine der weitreichendsten Vollmachten anvertraut, die ein Unternehmen überhaupt vergeben kann. Aber diese Macht ist nicht grenzenlos. Es ist absolut entscheidend, dass Du genau verstehst, welche Türen die Prokura öffnet und wo die gesetzlichen oder internen Schranken verlaufen.

Grundsätzlich umfasst die Prokura alle Arten von Rechtsgeschäften, die der Zweck Deines Unternehmens mit sich bringt. Das ist ein extrem breites Feld und verleiht dem Prokuristen eine enorme Handlungsfähigkeit im Alltag.

Der umfassende Handlungsspielraum

Stell Dir vor, Du führst eine Sicherheitsfirma. Dein Prokurist kann in diesem Rahmen fast alles tun, was für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendig ist. Das macht ihn zu einer echten Stütze, wenn Du selbst nicht vor Ort bist.

  • Personalentscheidungen treffen: Er darf ohne Weiteres neue Sicherheitskräfte einstellen oder bestehende Verträge kündigen. Der Abschluss von Arbeitsverträgen gehört klar zu seinem Zuständigkeitsbereich.
  • Verträge abschliessen: Er kann neue Überwachungsaufträge mit Kunden unterzeichnen, Dienstfahrzeuge leasen oder auch die Mietverträge für eure Büroräume verlängern.
  • Finanzgeschäfte tätigen: Er darf Kredite aufnehmen, um neue Ausrüstung zu finanzieren, oder das Firmenkonto verwalten und Überweisungen tätigen.

Dieser breite Spielraum sorgt dafür, dass das Unternehmen auch dann voll handlungsfähig bleibt, wenn die Geschäftsführung einmal ausfällt. Um sicherzustellen, dass solche Verträge auch rechtlich wasserdicht sind, lohnt sich ein Blick in unseren Leitfaden zum Arbeitsvertrag nach L-GAV.

Das nachfolgende Flussdiagramm verdeutlicht den formalen Weg von der Erteilung der Prokura durch die Geschäftsleitung bis zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit durch den Eintrag ins Handelsregister.

Flussdiagramm zur Hierarchie der Prokura-Erteilung, beginnend bei der Geschäftsleitung, über den Prokuristen bis zum Handelsregister.

Die Grafik macht eines klar: Die Prokura ist kein lockerer Handschlag, sondern ein formalisierter Prozess. Sie basiert auf dem tiefen Vertrauen der Geschäftsleitung und wird erst durch die öffentliche Eintragung für alle sichtbar und rechtlich bindend.

Die klaren gesetzlichen Grenzen

Trotz der grossen Machtfülle zieht das Gesetz ganz klare rote Linien. Ein Prokurist darf bestimmte grundlegende Handlungen, die das Fundament des Unternehmens berühren, nicht ohne eine spezielle, zusätzliche Ermächtigung vornehmen. Diese sogenannten "Grundlagengeschäfte" bleiben immer dem Inhaber oder der Geschäftsführung vorbehalten.

Dazu gehören vor allem:

  • Verkauf und Belastung von Grundstücken: Dein Prokurist kann nicht einfach das Firmengelände verkaufen oder eine Hypothek darauf aufnehmen. Das geht nicht.
  • Unternehmensverkauf: Er ist nicht befugt, das gesamte Unternehmen oder wesentliche Teile davon zu veräussern.
  • Erteilung einer Prokura: Ein Prokurist kann nicht selbst weitere Prokuristen ernennen. Diese Macht bleibt an der Spitze.
  • Anmeldung von Änderungen im Handelsregister: Auch das bleibt Aufgabe der Geschäftsführung.

Diese Beschränkungen sind kein Misstrauensvotum, sondern ein Schutzmechanismus. Sie bewahren die Substanz Deines Unternehmens vor unüberlegten oder unautorisierten Entscheidungen.

Wichtig zu wissen: Im Aussenverhältnis, also gegenüber Geschäftspartnern, ist der Umfang der Prokura gesetzlich festgeschrieben und kann nicht beschränkt werden. Interne Weisungen an den Prokuristen ändern daran absolut nichts.

Was heisst das konkret? Nehmen wir an, Du gibst Deinem Prokuristen die interne Anweisung, Verträge nur bis zu einem Wert von 50'000 CHF allein zu unterzeichnen. Er schliesst aber trotzdem einen Vertrag über 70'000 CHF ab. Dieser Vertrag ist für Dein Unternehmen vollkommen gültig und bindend!

Dein Geschäftspartner durfte und musste sich auf den Handelsregistereintrag verlassen. Intern kannst Du Deinen Prokuristen natürlich für die Missachtung der Weisung zur Rechenschaft ziehen – der Vertrag mit dem Dritten aber bleibt bestehen. Das ist das Risiko, das mit dem Vertrauen in einen Prokuristen einhergeht.

Die genauen Unterschiede zu anderen Vertretungsformen

In der Unternehmenshierarchie schwirren jede Menge Titel herum, die Vertretungsbefugnisse andeuten: Prokurist, Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigter. Auf den ersten Blick klingen sie vielleicht ähnlich, doch in der Praxis sind ihre Rechte und Pflichten messerscharf voneinander getrennt. Diese Unterschiede zu kennen, ist kein juristisches Detail, sondern absolut entscheidend, um Verantwortlichkeiten in Deinem Unternehmen sauber zu definieren und kostspielige Missverständnisse zu vermeiden.

Stell Dir die Rollen einfach als Ebenen einer Pyramide vor. Ganz oben thront der Geschäftsführer, in der Mitte steht der Prokurist und an der Basis der Handlungsbevollmächtigte. Jede Ebene hat ihren klar abgesteckten Handlungsspielraum.

Der Geschäftsführer als oberstes Organ

Der Geschäftsführer (bei einer AG der Verwaltungsrat) ist das ultimative Leitungsorgan des Unternehmens. Seine Befugnisse kommen direkt aus seiner Position als Organ der Gesellschaft – sie werden ihm nicht von jemand anderem übertragen. Er trägt die volle strategische Verantwortung und hat Aufgaben auf dem Tisch, die er schlichtweg nicht delegieren kann.

Dazu gehören die grossen strategischen Weichenstellungen, etwa die Festlegung der Unternehmensziele oder der Verkauf des gesamten Betriebs. Nur er darf Bilanzen unterzeichnen, die Generalversammlung einberufen oder im Ernstfall Insolvenz anmelden. Seine Macht ist ursprünglich und allumfassend.

Der Prokurist die abgeleitete Allzweckwaffe

Eine Stufe darunter finden wir den Prokuristen. Seine Macht ist nicht originär, sondern wird ihm von der Geschäftsführung verliehen. Trotzdem ist seine Vollmacht, die Prokura, ausserordentlich weitreichend und im Gesetz klar umrissen. Sie deckt praktisch alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Geschäfte ab, die der Zweck des Unternehmens mit sich bringt.

Ein Prokurist agiert quasi als verlängerter Arm der Geschäftsführung im operativen Geschäft. Seine Befugnisse sind so weitreichend, dass Geschäftspartner sich blind auf seine Unterschrift verlassen können müssen – eine Sicherheit, die der Eintrag im Handelsregister schafft.

Ein einfaches Beispiel macht den Unterschied glasklar: Ein Prokurist darf ohne Weiteres einen Mietvertrag für ein neues Lager unterzeichnen. Der Geschäftsführer hingegen ist der Einzige, der die Entscheidung treffen darf, das gesamte Lagergebäude zu verkaufen.

Der Handlungsbevollmächtigte für das Tagesgeschäft

Ganz anders sieht die Welt für den Handlungsbevollmächtigten aus. Seine Vollmacht ist im Vergleich zur Prokura deutlich enger gefasst. Sie beschränkt sich auf Geschäfte, die für einen bestimmten Geschäftsbereich gewöhnlich und alltäglich sind. Wichtig ist auch: Seine Vollmacht wird nicht ins Handelsregister eingetragen.

Ein Einkäufer in einem Gastronomiebetrieb ist hier das perfekte Beispiel. Er darf täglich Lebensmittel bei den bekannten Lieferanten bestellen. Was er aber nicht darf, ist einen langfristigen Exklusivvertrag über 100'000 Franken abschliessen oder einen neuen Firmenwagen anschaffen. Das wäre ein aussergewöhnliches Geschäft und ganz klar die Aufgabe des Prokuristen oder Geschäftsführers.

Diese klare Abgrenzung der Kompetenzen bringt Struktur und Sicherheit in den Geschäftsalltag. Jeder weiss genau, wofür er zuständig ist und wo seine Befugnisse enden.

Wie ein Prokurist Dein Unternehmen praktisch unterstützt

Die Theorie zur Prokura ist eine Sache, aber was bringt sie Dir wirklich im täglichen Geschäftschaos? Ganz einfach: Gerade in Branchen, die von hohem und flexiblem Personalbedarf leben – denk an die Event-Branche, die Gastronomie oder Sicherheitsdienste – wird ein Prokurist zum entscheidenden Puzzleteil für reibungslose Abläufe. Er ist die Brücke zwischen Deiner strategischen Vision und der operativen Umsetzung an der Front.

Eine Hand unterschreibt ein digitales Dokument mit dem Titel 'Prokurrist' auf einem Laptop, daneben ein Smartphone mit Häkchen. Im Hintergrund ist eine Bühne mit Kameras und Publikum zu sehen.

Stell Dir eine ganz typische Situation vor: Du bist Inhaber einer Eventagentur und gerade auf dem Weg zu einem wichtigen Kundentermin. Plötzlich klingelt Dein Handy. Ein Lieferant ist dran – ein Vertrag für die Bühnentechnik eines Gross-Events muss sofort unterschrieben werden, sonst platzt die Lieferung.

Ohne Prokuristen müsstest Du jetzt alles stehen und liegen lassen oder das Geschäft platzen lassen. Mit einem Prokuristen an Deiner Seite bleibt die Lage entspannt. Er kann den Vertrag im Büro rechtssicher unterzeichnen und sichert damit den Erfolg Deines Projekts. Du bleibst fokussiert.

Effizienz im Personalmanagement

In personalintensiven Betrieben liegt der grösste Hebel oft in der Verwaltung der Mitarbeitenden. Genau hier kann ein Prokurist mit Personalverantwortung für enorme Entlastung sorgen und Deine Prozesse massiv beschleunigen.

Ein Prokurist kann als autorisierter Nutzer einer Workforce-Management-Plattform wie job.rocks völlig selbstständig agieren. Das nimmt Dir im Tagesgeschäft direkt Arbeit ab.

  • Schichten bestätigen: Wenn kurzfristig Personal für eine Veranstaltung gebraucht wird, kann der Prokurist die Einsätze ohne Rückfrage bestätigen.
  • Arbeitszeiten validieren: Nach dem Event prüft und genehmigt er die erfassten Stunden der Mitarbeitenden direkt im System. Das Warten auf Dich entfällt.
  • Lohnabrechnung vorbereiten: Er gibt die validierten Daten für die Lohnbuchhaltung frei und sorgt dafür, dass alle pünktlich ihr Geld bekommen.

Diese Aufgabenübertragung ist viel mehr als nur eine Zeitersparnis. Sie stellt sicher, dass Dein Betrieb auch dann zu 100 % handlungsfähig bleibt, wenn Du selbst nicht vor Ort oder erreichbar bist. Entscheidungen fallen schneller, und die Zufriedenheit Deiner Mitarbeitenden steigt, weil administrative Hürden einfach verschwinden.

Indem Du einen Prokuristen ernennst, schaffst Du eine verlässliche zweite Führungsebene. Diese löst operative Engpässe auf und gibt Dir den Freiraum, Dich auf das strategische Wachstum Deines Unternehmens zu konzentrieren.

Am Ende des Tages geht es darum, Verantwortung klug zu verteilen. Ein Prokurist ist keine reine Absicherung für den Notfall, sondern ein aktiver Mitgestalter Deines Erfolgs. Er hält Dir den Rücken frei, damit Du Dich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren kannst: die Zukunft Deines Geschäfts zu sichern und neue Chancen zu ergreifen.

Checkliste zur Ernennung eines Prokuristen

Die Entscheidung, einem Mitarbeiter die Prokura zu erteilen, ist mehr als nur ein administrativer Akt – es ist ein enormer Vertrauensbeweis und ein strategischer Schritt. Damit Du dabei nichts übersiehst, haben wir eine praxisnahe Checkliste zusammengestellt. Sie führt Dich sicher von der ersten Überlegung bis zur rechtssicheren Umsetzung.

1. Kandidaten sorgfältig auswählen

Der erste und wohl wichtigste Schritt ist die Wahl der richtigen Person. Da ein Prokurist weitreichende Befugnisse erhält, die das Unternehmen nach aussen binden, sind absolute Vertrauenswürdigkeit und ausgeprägte fachliche Kompetenz nicht verhandelbar. Analysiere die bisherige Leistung, die Zuverlässigkeit und vor allem das unternehmerische Denken des Kandidaten. Passt die Person nicht nur fachlich, sondern auch menschlich zu dieser grossen Verantwortung?

2. Form der Prokura festlegen

Nicht jede Prokura ist gleich. Bevor Du handelst, musst Du entscheiden, welche Form für Deine Unternehmensstruktur und Risikobereitschaft am besten geeignet ist.

  • Einzelprokura: Die schlagkräftigste, aber auch riskanteste Variante. Eine Person kann allein und uneingeschränkt handeln.
  • Kollektivprokura: Hier gilt das Vier-Augen-Prinzip. Mindestens zwei Personen müssen gemeinsam zeichnen, was die Kontrolle erhöht und das Risiko von Fehlentscheidungen senkt.

3. Offiziellen Beschluss fassen

Die Ernennung eines Prokuristen geschieht nicht per Handschlag. Sie erfordert einen formellen Beschluss des zuständigen Organs – also beispielsweise des Verwaltungsrats bei einer AG oder der Gesellschafterversammlung bei einer GmbH. Dieser Beschluss muss unbedingt schriftlich protokolliert werden.

Ein sauber dokumentierter Beschluss ist die rechtliche Grundlage für die Anmeldung beim Handelsregister und vermeidet spätere Unklarheiten. Er beweist den offiziellen Willen des Unternehmens.

4. Notwendige Unterlagen vorbereiten

Für die Eintragung ins Handelsregister musst Du die richtigen Papiere parat haben. In der Regel sind das der Anmeldebrief an das Handelsregisteramt, eine Kopie des Ernennungsbeschlusses und eine beglaubigte Unterschrift des neuen Prokuristen. Diese Unterschrift dient dem Register als Referenz.

5. Beim Handelsregister anmelden

Zuletzt reichst Du alle Dokumente beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Dieser Schritt ist mehr als eine reine Formalität: Erst mit der Eintragung wird die Prokura gegenüber Dritten wirksam. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und schafft die nötige Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Ab diesem Moment darf und muss die Person mit dem Zusatz "ppa." (per procura) zeichnen.

Eine saubere Durchführung dieser Schritte ist entscheidend. Um den Überblick zu behalten und solche Prozesse effizient zu steuern, lohnt es sich zu prüfen, wie Du Deine HR-Prozesse digitalisieren und so auch Ernennungen und Kompetenzänderungen lückenlos verwalten kannst.


Die häufigsten Fragen zum Prokuristen in der Praxis

Im Unternehmensalltag tauchen immer wieder die gleichen Fragen rund um die Prokura auf. Hier klären wir die wichtigsten Punkte kurz und bündig, damit Du im entscheidenden Moment absolute Sicherheit hast.

Darf ein Prokurist eigentlich kündigen?

Ja, ganz klar. Ein Prokurist darf sowohl Mitarbeitenden kündigen als auch seine eigene Anstellung beenden. Das Aussprechen von Kündigungen gehört zu den gewöhnlichen Geschäftsvorgängen, die durch die Prokura voll abgedeckt sind. Wenn er selbst geht, gelten natürlich die ganz normalen Fristen und Bedingungen seines Arbeitsvertrags.

Was bedeutet dieses Kürzel «ppa.» unter der Unterschrift?

Sicher schon mal gesehen, oder? Der Zusatz ppa. steht für „per procura“ und ist mehr als nur eine Formalität – er ist gesetzlich vorgeschrieben. Setzt ein Prokurist seine Unterschrift mit diesem Kürzel darunter, signalisiert er jedem Geschäftspartner sofort: Achtung, ich handle mit der weitreichenden und im Handelsregister verankerten Vollmacht des Unternehmens.

Kann man die Prokura nicht irgendwie einschränken?

Nein, und das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt. Gegenüber Dritten – also im Aussenverhältnis – ist eine Beschränkung der Prokura gesetzlich ausgeschlossen. Geschäftspartner müssen sich blind darauf verlassen können, dass der eingetragene Umfang der Prokura gilt.

Natürlich kannst Du intern festlegen, dass Dein Prokurist Verträge nur bis zu einer bestimmten Summe abschliessen darf. Das Problem? Eine solche interne Weisung ist nach aussen komplett unwirksam.

Schliesst ein Prokurist einen Vertrag ab und ignoriert dabei eine interne Obergrenze, ist dieser Vertrag für das Unternehmen trotzdem voll bindend. Das Risiko für die Kompetenzüberschreitung trägt immer das Unternehmen, nicht der externe Geschäftspartner.

Ist es möglich, dass ein Prokurist gleichzeitig auch Gesellschafter ist?

Ja, das ist problemlos möglich. Die beiden Rollen haben rechtlich nichts miteinander zu tun und existieren unabhängig voneinander. Die Prokura regelt seine Vertretungsmacht nach aussen, während seine Gesellschafterstellung seine Eigentumsrechte und Mitbestimmung im Inneren des Unternehmens betrifft.

Wie wird man eigentlich zum Prokuristen ernannt?

Prokurist wird man nicht einfach so. Der Weg führt über eine ausdrückliche Ernennung durch die Geschäftsführung oder den Inhaber. Eine stillschweigende Ernennung, nur weil jemand bestimmte Aufgaben übernimmt, gibt es nicht. Dieser formelle Beschluss muss anschliessend zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden – erst dann ist die Prokura offiziell wirksam.


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Tags

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