februari 12

L-GAV Temps de travail et pauses : ton guide complet pour l’hôtellerie

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Bist du unsicher, wie du die Arbeitszeiten deiner Mitarbeitenden im Gastgewerbe korrekt planst und dabei alle Regeln des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) einhältst? Die richtige Handhabung vonL-GAV Arbeitszeit und Pausenist mehr als nur eine lästige Pflicht. Sie ist das Fundament für ein faires, produktives und erfolgreiches Arbeitsumfeld.

Was du über Arbeitszeit und Pausen im L-GAV wissen musst

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Gastgewerbe ist das zentrale Regelwerk, das die Spielregeln in der Branche festlegt. Er schafft einen verbindlichen Rahmen, um Fairness und Transparenz für dich und dein Team zu garantieren. Die Bestimmungen zur Arbeitszeit und zu den Pausen sind dabei das Herzstück.

Wenn du die L-GAV-Regeln im Griff hast, vermeidest du nicht nur rechtliche Scherereien und empfindliche Bussen. Du zeigst deinem Team echte Wertschätzung und baust eine positive Arbeitsatmosphäre auf. Klare Strukturen bei der Schichtplanung, bei den Pausen und der Vergütung von Überstunden sind die Basis für motivierte und loyale Mitarbeitende, die gerne bei dir arbeiten.

Warum ist das Thema für deinen Betrieb so wichtig?

Die Gastronomie lebt von ihrer Dynamik – und von oft unregelmässigen Arbeitszeiten. Genau deshalb ist ein solides Verständnis der L-GAV-Vorgaben unerlässlich. Eine fehlerhafte Planung oder eine lückenhafte Dokumentation kann schnell zu Konflikten im Team führen und bei Kontrollen richtig teuer werden.

Stell dir ein typisches Szenario vor: Ein grosses Event steht an, der Betrieb brummt und dein Team muss länger arbeiten als geplant. Ohne ein klares System zur Erfassung und Kompensation dieser Mehrarbeit riskierst du nicht nur Unzufriedenheit, sondern auch handfeste rechtliche Konsequenzen.

Eine genaue und L-GAV-konforme Zeiterfassung ist kein bürokratischer Mehraufwand. Sie ist ein Zeichen von Professionalität und Respekt gegenüber deinen Mitarbeitenden. Sie schafft Vertrauen und ist die einzige Grundlage für eine faire Lohnabrechnung.

Um dir den Einstieg zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Regeln in einer Übersichtstabelle zusammengefasst.

L-GAV Regeln für Arbeitszeit und Pausen im Überblick

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorgaben aus dem L-GAV, damit du die zentralen Punkte schnell erfassen kannst.

Thema Regelung laut L-GAV Praktischer Hinweis
Wöchentliche Arbeitszeit 42 Stundenim Durchschnitt (bei einer 5-Tage-Woche). Je nach Saison und Betriebstyp sind Abweichungen möglich. Plane vorausschauend, um saisonale Spitzen abzufedern und die durchschnittliche Arbeitszeit im Auge zu behalten.
Tägliche Höchstarbeitszeit Maximal14 Stundeninklusive Pausen. Die reine Arbeitszeit sollte9 Stundennicht überschreiten. Achte bei langen Schichten darauf, dass die Pausen korrekt eingeplant und auch wirklich genommen werden.
Pausenregelung Ab5.5 StundenArbeit:15 MinutenPause.
Ab7 StundenArbeit:30 MinutenPause.
Ab9 StundenArbeit:60 MinutenPause.
Pausen müssen effektiv frei sein. Ein schnelles Sandwich am Arbeitsplatz zählt nicht als Pause.
Tägliche Ruhezeit Mindestens11 Stundenununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Vermeide «Clopening»-Schichten (Spätdienst gefolgt von Frühdienst), wenn die 11-Stunden-Ruhezeit nicht garantiert ist.
Wöchentliche Ruhezeit 2 Ruhetagepro Woche, davon müssen mindestens1.5 Tage(36 Stunden) zusammenhängen. In Ausnahmefällen können Ruhetage verschoben werden, müssen aber innerhalb eines festgelegten Zeitraums kompensiert werden.
Nachtarbeit Zwischen23:00 und 06:00 Uhr. Erfordert eine Bewilligung und ist mit Lohn- oder Zeitzuschlägen verbunden. Dokumentiere Nachtarbeit penibel. Der Zuschlag von10%(Zeit) oder Lohn ist obligatorisch.

Diese Tabelle dient als schneller Spickzettel. Die Details sind aber entscheidend, und genau die schauen wir uns jetzt an.

Die zentralen Bausteine des L-GAV

Um die Regeln zu meistern, ist es hilfreich, die wichtigsten Begriffe zu kennen. Sie sind das Fundament für eine korrekte Einsatzplanung und Zeitwirtschaft in deinem Betrieb:

  • Höchstarbeitszeit:Sie legt die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit fest, die im Durchschnitt nicht überschritten werden darf. Im Gastgewerbe sind das normalerweise42 Stunden
  • Ruhezeiten:Das sind die ununterbrochenen Freizeitperioden, die deinen Mitarbeitenden zwischen zwei Arbeitseinsätzen zustehen. Die11 Stundensind hier die magische Zahl.
  • Pausenregelung:Der L-GAV definiert klar, ab welcher Arbeitsdauer Pausen gewährt werden müssen und wie lange diese zu sein haben.
  • Überstunden und Überzeit:Es ist extrem wichtig, diesen Unterschied zu kennen. Für beide gelten nämlich unterschiedliche Regeln, was den Ausgleich und die Vergütung angeht.

In den folgenden Abschnitten nehmen wir diese Punkte genau unter die Lupe. Du bekommst praktische Beispiele und klare Anleitungen, wie du die L-GAV-Regeln zu Arbeitszeit und Pausen in deinem Alltag sicher umsetzt und deine Personalplanung verbesserst.

Die Arbeitszeiterfassung im L-GAV richtig umsetzen

Eine lückenlose und korrekte Arbeitszeiterfassung ist das A und O, um die Regeln des L-GAV überhaupt einhalten zu können. Erst wenn du klar weisst, was als Arbeitszeit gilt und was nicht, kannst du Pausen, Überstunden und Ruhezeiten sauber planen und abrechnen. Das ist die absolute Grundlage.

Zur Arbeitszeit zählt dabei jede Minute, in der sich deine Mitarbeitenden für dich bereithalten müssen. Das fängt nicht erst am Herd oder an der Bar an. Schon das Umziehen in die Arbeitskleidung vor Schichtbeginn oder das kurze Team-Briefing gehören dazu und müssen erfasst werden.

Der Weg zur Arbeit hingegen ist Privatsache und zählt nicht zur Arbeitszeit. Beginnt die Schicht um14:00 Uhr, startet die Zeiterfassung auch genau dann – selbst wenn dein Mitarbeiter schon um13:45 Uhrim Betrieb ist und noch gemütlich einen Kaffee trinkt.

Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht?

Um hier Klarheit zu schaffen, brauchst du eine unmissverständliche Abgrenzung. Gerade im Gastgewerbe gibt es oft Grauzonen, die du mit einer klaren internen Regelung für dein Team von Anfang an auflösen solltest.

  • Zur Arbeitszeit gehört:

    • Die eigentliche Tätigkeit (Kochen, Servieren, Abräumen).
    • Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten, wie das Hochfahren der Kasse oder das Aufräumen nach Betriebsschluss.
    • Obligatorische Team-Meetings oder kurze Einweisungen.
    • Die Zeit für das An- und Ausziehen der Berufskleidung im Betrieb.
  • Nicht zur Arbeitszeit gehört:

    • Der Arbeitsweg von und zum Betrieb.
    • Freiwillige Pausen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
    • Private Erledigungen während der Arbeitszeit, auch wenn sie im Betrieb stattfinden.

Ein klassischer Fehler: Das tägliche Briefing vor der Schichtöffnung wird als selbstverständlich angesehen und einfach nicht erfasst. Diese10 bis 15 Minutenpro Tag summieren sich aber über das Jahr zu einer beachtlichen Anzahl an Arbeitsstunden, die bezahlt werden müssen.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit im Gastgewerbe

Der L-GAV legt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf42 Stundenfest, basierend auf einer 5-Tage-Woche. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit liegt für die meisten Betriebe im Gastgewerbe bei45 Stunden pro Woche. Diese Obergrenze darf nur in Ausnahmefällen und mit entsprechender Kompensation überschritten werden.

Je nach Betriebsart gibt es jedoch feine Unterschiede:

  • Ganzjahresbetriebe:Hier gilt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von42 Stunden. Deine Planung muss so ausgerichtet sein, dass dieser Schnitt über einen längeren Zeitraum auch erreicht wird.
  • Saisonbetriebe:In der Hochsaison kann die wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend auf bis zu45 Stundenerhöht werden, sofern das vertraglich so vereinbart ist. Wichtig: Diese Mehrstunden müssen in der Nebensaison zwingend durch Freizeit ausgeglichen werden.

Ein Beispiel aus der Event-Gastronomie: Du organisierst ein dreitägiges Festival und deine Crew arbeitet an diesen Tagen jeweils 12 Stunden am Stück. Diese massive Mehrarbeit musst du exakt dokumentieren. In den folgenden, ruhigeren Wochen muss diese Zeit durch zusätzliche freie Tage oder deutlich kürzere Schichten kompensiert werden, um den Durchschnitt von 42 Stunden wiederherzustellen.

Die hohe Arbeitsbelastung in der Schweiz, wo Beschäftigte im EU-Vergleich länger arbeiten, macht eine genaue Erfassung unverzichtbar. Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz insgesamt8,117 Milliarden Arbeitsstundengeleistet. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten sank zwar leicht auf40 Stunden und 4 Minuten, was aber vor allem auf weniger Überstunden und mehr Absenzen zurückzuführen ist.

Die Pflicht zur Zeiterfassung

Machen wir es kurz: Die Zeiterfassung ist keine nette Geste, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie dient dem Schutz deiner Mitarbeitenden und gibt dir als Arbeitgeber die nötige Rechtssicherheit. Ohne eine lückenlose Dokumentation kannst du bei einer Kontrolle nicht nachweisen, dass du die komplexen Regeln zuL-GAV Arbeitszeit und Pauseneinhältst.

Moderne Systeme machen die Erfassung heute einfach und transparent:

  1. Stationäre Terminals (Stempeluhr):Der Klassiker. Mitarbeitende stempeln sich beim Kommen und Gehen mit einem Badge oder PIN-Code ein. Ideal für Betriebe mit einem festen Standort.
  2. Mobile Apps:Dein Team erfasst die Arbeitszeiten direkt über das Smartphone. Das ist perfekt für Catering-Einsätze oder Mitarbeitende, die an verschiedenen Standorten arbeiten.
  3. Digitale Web-Terminals:Eine schlanke und kostengünstige Lösung, bei der die Erfassung über einen Computer oder ein Tablet im Betrieb erfolgt.

Die Zeiten von unleserlichen Stundenzetteln und mühsamen Excel-Listen sind vorbei. Eine digitale Lösung hilft dir nicht nur, gesetzeskonform zu bleiben, sondern vereinfacht auch die gesamte Lohnabrechnung. Wenn du tiefer in die Vorteile und Methoden moderner Systeme einsteigen möchtest, findest du in unserem Artikel zurArbeitszeiterfassung im L-GAValle wichtigen Infos.

Pausen und Ruhezeiten im Betriebsalltag clever planen

Pausen sind mehr als eine willkommene Unterbrechung. Sie sind eine gesetzliche Notwendigkeit und der Schlüssel zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit deines Teams. Eine bewusste Gestaltung von Pausen und Ruhezeiten ist entscheidend, um aktivMüdigkeit zu bekämpfenund die Konzentration hochzuhalten – gerade dann, wenn es im Betrieb mal wieder hektisch wird.

Die Regeln fürL-GAV Arbeitszeit und Pausensind klar definiert, um genau das sicherzustellen. Sie geben dir einen verlässlichen Rahmen an die Hand, mit dem du die Erholung deiner Mitarbeitenden systematisch in den Betriebsablauf einbauen kannst. Schauen wir uns die Details genauer an.

Die goldene Regel der Kurzpausen

Jeder, der lange am Stück arbeitet, braucht eine Unterbrechung. Das ist keine Meinung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Der L-GAV legt genau fest, wann eine Pause fällig ist.

Die wichtigste Marke sind hier5,5 Stunden ununterbrochene Arbeit. Sobald diese erreicht sind, hat dein Mitarbeiter Anspruch auf eine Kurzpause von mindestens15 Minuten. Diese Regel ist nicht verhandelbar und dient dem Schutz vor Überlastung im anspruchsvollen Arbeitsalltag.

Die Grafik macht deutlich: Ohne eine exakte Erfassung der Arbeitsstunden ist die Einhaltung von Pausen und Höchstgrenzen kaum nachweisbar und kann schnell zu Problemen führen.

Bezahlte vs. unbezahlte Pausen: Wer zahlt?

Eine der häufigsten Fragen ist, ob Pausen zur Arbeitszeit zählen und somit bezahlt werden müssen. Die Antwort hängt von einer einfachen Bedingung ab: Kann die Person ihren Arbeitsplatz verlassen oder nicht?

  • Unbezahlte Pausen:Wenn deine Mitarbeitenden während ihrer Pause den Betrieb verlassen oder sich in einem separaten Pausenraum aufhalten können, gilt die Pause nicht als Arbeitszeit. Das ist der Standardfall.

  • Bezahlte Pausen (Pausen am Arbeitsplatz):Muss ein Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen am Arbeitsplatz bleiben – um zum Beispiel das Telefon zu bedienen oder auf Gäste zu reagieren – zählt diese «Pause» vollständig als Arbeitszeit.

Stell dir ein Restaurant vor: Dein Koch hat während des ruhigeren Nachmittagsgeschäfts eine halbe Stunde Pause. Er kann in den Pausenraum gehen oder kurz nach draussen an die frische Luft. Diese Pause istunbezahlt. Deine Servicekraft an der Rezeption muss aber während ihrer Pause erreichbar bleiben, falls das Telefon klingelt. Ihre Pause zählt daher alsbezahlte Arbeitszeit

Die Unterscheidung ist simpel, aber entscheidend. Eine echte Pause bedeutet, dass man nicht zur Verfügung stehen muss. Sobald Bereitschaft gefordert wird, handelt es sich um Arbeitszeit.

Tägliche Ruhezeit: Der Akku muss wieder voll werden

Nach einem langen Arbeitstag braucht der Körper Zeit, um sich zu erholen. Der L-GAV schreibt deshalb eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens11 Stundenzwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten vor.

Diese Regel ist besonders wichtig, um die gefürchteten «Clopening»-Schichten zu vermeiden, bei denen ein Mitarbeiter den Laden spät abends schliesst und am nächsten Morgen direkt wieder öffnet. Solche Schichtwechsel sind nur dann zulässig, wenn die 11-Stunden-Ruhezeit vollständig eingehalten wird.

Wöchentliche Ruhezeit und freie Tage

Neben der täglichen Erholung haben deine Mitarbeitenden auch Anspruch auf längere, zusammenhängende Freizeit. Der L-GAV regelt die wöchentlichen Ruhetage wie folgt:

  • Zwei freie Tage pro Woche:Im Grundsatz stehen jedem Mitarbeiter zwei Ruhetage pro Woche zu.
  • 36 zusammenhängende Stunden:Mindestens einmal pro Woche muss eine zusammenhängende Ruhezeit von36 Stunden(also 1,5 Tage am Stück) garantiert sein.
  • Acht freie Tage pro Monat:Über den gesamten Monat verteilt müssen mindestens acht freie Tage gewährt werden.

Es ist kein Geheimnis: Die Schweiz ist Europameister bei der Lebensarbeitszeit. Männer arbeiten hier über72’000 Stundenin ihrem Leben, deutlich mehr als in unseren Nachbarländern. Dieser hohe Wert, kombiniert mit oft langen Wochenarbeitszeiten, erhöht den Druck auf eine funktionierende Pausen- und Erholungsregelung. Die gesetzliche Vorgabe von 15 Minuten Pause nach 5,5 Stunden Arbeit ist da nur das absolute Minimum.

Überstunden und Überzeit verstehen und korrekt abrechnen

In der Gastronomie läuft selten alles exakt nach Plan. Ein unerwarteter Gästeansturm, ein spontaner Grosseinsatz beim Catering – und schon ist klar: Das Team muss länger ran. Aber wie gehst du korrekt mit dieser Mehrarbeit um? Der Schlüssel liegt in der Unterscheidung zwischenÜberstundenetÜberzeit. Das ist kein Wortspiel, sondern ein rechtlich grundlegender Unterschied, der über Vergütung und Kompensation entscheidet.

Wer diese beiden Begriffe kennt und richtig anwendet, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit für den Betrieb, sondern sorgt auch für Fairness und Transparenz im Team. Packen wir das Thema an, damit du bei der nächsten Lohnabrechnung genau weisst, was Sache ist.

Der feine, aber entscheidende Unterschied

Auf den ersten Blick klingen die Begriffe fast identisch, doch rechtlich liegen Welten dazwischen. Diese Unterscheidung ist die Basis für jede korrekte Abrechnung.

  • Überstundensind Arbeitsstunden, die zwar über die vertraglich vereinbarte Zeit hinausgehen, aber noch unter der gesetzlichen Höchstgrenze liegen. Stehen im Vertrag deines Mitarbeiters42 Stunden pro Woche, er arbeitet aber44 Stunden, dann sind das2 Überstunden

  • Überzeitbeginnt erst, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit geknackt wird. Für die meisten Betriebe im Gastgewerbe liegt diese Grenze bei45 Stunden pro Woche. Arbeitet dein Mitarbeiter also47 Stunden, leistet er3 Überstunden(von 42 auf 45 Stunden) und2 Stunden Überzeit(alles, was über die 45 Stunden hinausgeht).

Warum diese Trennung so wichtig ist, zeigt sich sofort bei der Vergütung.

So werden Überstunden vergütet oder ausgeglichen

Wie du Überstunden abgelten musst, hängt stark davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Der L-GAV gibt hier einen klaren Rahmen vor, lässt aber auch Spielraum.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, Überstunden zu kompensieren:

  1. Ausgleich durch Freizeit:Wenn dein Mitarbeiter einverstanden ist, können Überstunden im selben Verhältnis (also 1:1) durch Freizeit kompensiert werden. Das sollte natürlich in einem angemessenen Zeitraum passieren.
  2. Auszahlung mit Zuschlag:Ist ein Freizeitausgleich nicht möglich oder nicht gewünscht, müssen die Überstunden ausbezahlt werden. Hier kommt der Lohnzuschlag von25 %ins Spiel.

Der 25 %-Zuschlag ist nicht in Stein gemeisselt. Wenn im Arbeitsvertrag schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (beispielsweise eine pauschale Abgeltung oder der Verzicht auf den Zuschlag) oder wenn die Kompensation durch Freizeit erfolgt, kann er entfallen. Eine glasklare Regelung im Vertrag schützt beide Seiten vor Missverständnissen.

Die strengeren Regeln für Überzeit

Bei der Überzeit geht es um den Gesundheitsschutz deiner Mitarbeitenden, weshalb die Regeln deutlich strenger und nicht verhandelbar sind. Vertragliche Abmachungen, die den Mitarbeiter schlechter stellen, sind hier ungültig.

Für jede geleistete Stunde Überzeit ist einLohnzuschlag von 25 % obligatorisch. Alternativ ist auch hier ein Ausgleich durch Freizeit möglich, aber ebenfalls nur mit Zuschlag. Das heisst: Für eine Stunde Überzeit müssen1 Stunde und 15 MinutenFreizeit gewährt werden.

Eine kleine Ausnahme gibt es für die ersten60 Stunden Überzeit pro Kalenderjahrfür Büro- oder kaufmännische Angestellte – hier entfällt der Zuschlag. Für dein operatives Personal an der Front ist diese Regelung aber in der Praxis kaum relevant.

Ein praktisches Fallbeispiel aus dem Event-Catering

Stell dir vor, du betreust mit deiner Agentur ein grosses Musikfestival. Dein Mitarbeiter Luca hat einen Vertrag über42 Stunden pro Woche. Die Festivalwoche ist intensiv und er arbeitet am Ende50 Stunden

So rechnest du das jetzt korrekt ab:

  • Vertragliche Arbeitszeit:42 Stunden
  • Gesetzliche Höchstarbeitszeit:45 Stunden
  • Effektiv geleistete Arbeit:50 Stunden

Die Rechnung ist einfach:

  • Überstunden: 3 Stunden(die Differenz von 42 auf 45 Stunden)
  • Überzeit: 5 Stunden(alles, was die 45 Stunden übersteigt)

Für die Lohnabrechnung bedeutet das:

  • De3 Überstundenkönnen entweder 1:1 mit Freizeit kompensiert oder mit einem Lohnzuschlag von 25 % ausbezahlt werden – je nachdem, was der Vertrag vorsieht.
  • De5 Stunden Überzeitmüssen zwingend mit einem Zuschlag von 25 % vergütet werden, entweder als Lohn oder als Zeitgutschrift.

Du siehst: Eine saubere, lückenlose Dokumentation jeder einzelnen Stunde ist hier das A und O. Eine digitale Zeiterfassung ist Gold wert, um den Überblick zu behalten und solche Fälle fehlerfrei abzurechnen. So stellst du sicher, dass dieL-GAV Arbeitszeit und PausenRegelungen jederzeit eingehalten werden.

Sonderfälle wie Nachtarbeit und Feiertage sicher handhaben

Die Arbeit im Gastgewerbe hat wenig mit einem klassischen Büroalltag gemeinsam. Einsätze in der Nacht, an Feiertagen oder in komplexen Schichtmodellen sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Doch genau diese Sondersituationen bringen auch spezielle Regeln mit sich, die du bei der Planung vonL‑GAV Arbeitszeit und Pausenauf dem Radar haben musst.

Wer diese Sonderfälle souverän meistert, schützt nicht nur sein Team vor Überlastung, sondern vermeidet auch empfindliche rechtliche Fallstricke. Es geht darum, Fairness zu garantieren – auch dann, wenn die Arbeitszeiten alles andere als gewöhnlich sind.

Was als Nachtarbeit gilt und wie sie vergütet wird

Nicht jede Schicht, die bis spät in den Abend geht, ist automatisch Nachtarbeit. Der L-GAV zieht hier eine klare Linie: Der offizielle Zeitraum für Nachtarbeit beginnt um23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Fällt die Arbeitszeit eines Mitarbeiters in dieses Fenster, greifen besondere Schutzbestimmungen und Vergütungsregeln.

Die wichtigste Regel betrifft den Ausgleich für diese besondere Belastung. Für geleistete Nachtarbeit hat dein Mitarbeiter Anspruch auf einen Zeitzuschlag von10 %. Das heisst: Für jede Stunde Nachtarbeit bekommt er sechs Minuten Zeit gutgeschrieben.

Ein Beispiel aus der Hotel-Praxis: Dein Nachtportier arbeitet von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Davon fallen sieben Stunden exakt in den definierten Nachtzeitraum (von 23:00 bis 06:00 Uhr). Für diese sieben Stunden erhält er einen Zeitausgleich von10 %, was pro Schicht42 Minutenzusätzlich ausmacht. Diese Zeit muss ihm als Freizeit gewährt werden.

Dieser Zeitausgleich ist der Standard und muss innerhalb eines Jahres kompensiert werden. Eine Auszahlung in Geld ist nur im Ausnahmefall und nach gemeinsamer Absprache möglich. Du willst tiefer in die Details eintauchen? Unser Beitrag zumNachtzuschlag in der Schweizerklärt dir alles, was du wissen musst.

Feiertage korrekt planen und abrechnen

Für die meisten sind Feiertage eine willkommene Pause – im Gastgewerbe gehören sie oft zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres. Umso wichtiger ist es, die Arbeit an diesen Tagen fair zu regeln und korrekt zu vergüten, damit sich im Team niemand benachteiligt fühlt.

Der L-GAV legt fest, dass Mitarbeitende Anspruch aufsechs bezahlte Feiertage pro Jahrhaben, inklusive des Bundesfeiertags am 1. August. Welche die restlichen fünf Tage sind, kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.

Hier die wichtigsten Punkte, die du bei der Planung beachten solltest:

  • Frei am Feiertag:Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag und dein Mitarbeiter hat frei, wird ihm dieser Tag normal wie ein gearbeiteter Tag bezahlt.
  • Arbeit am Feiertag:Muss jemand an einem seiner festgelegten Feiertage arbeiten, hat er Anspruch auf einen vollen Ersatzruhetag. Dieser muss innerhalb eines klar definierten Zeitraums gewährt werden.
  • Feiertag am freien Tag:Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem dein Mitarbeiter ohnehin frei hätte (beispielsweise sein fixer Ruhetag), entsteht daraus kein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag.

Eine offene Kommunikation darüber, welche Feiertage im Betrieb gelten und wie die Kompensation geregelt ist, schafft Klarheit und beugt Missverständnissen vor.

Schichtarbeit meistern und Belastung minimieren

Gerade in 24/7-Betrieben wie Hotels oder bei grossen Events ist Schichtarbeit unvermeidbar. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung, denn du musst nicht nur eine lückenlose Abdeckung sicherstellen, sondern auch die Gesundheit deines Teams im Auge behalten. Der unregelmässige Rhythmus kann auf Dauer an die Substanz gehen.

Ein clever durchdachter Schichtplan ist hier das A und O. Er muss nicht nur die betrieblichen Abläufe sichern, sondern auch die gesetzlichen Ruhezeiten penibel einhalten. Die11 Stunden ununterbrochene Ruhezeitzwischen zwei Einsätzen sind die absolute Untergrenze – die darf niemals unterschritten werden.

Um die Belastung für dein Team so gering wie möglich zu halten, gibt es ein paar einfache, aber wirkungsvolle Hebel:

  • Vorausschauend planen:Veröffentliche die Schichtpläne so früh wie möglich. Das gibt deinen Leuten die Chance, ihr Privatleben zu organisieren.
  • Fair rotieren:Achte auf eine gerechte Verteilung von beliebten und unbeliebten Schichten. Niemand sollte dauerhaft nur für die Nacht- oder Wochenendschichten eingeteilt werden.
  • Wünsche berücksichtigen:Gib deinem Team die Möglichkeit, Wünsche für Schichten oder freie Tage zu äussern. Eine Software, die Verfügbarkeiten abfragt, kann diesen Prozess enorm erleichtern.

Eine Schichtplanung, die nicht nur die Regeln des L-GAV zu Arbeitszeit und Pausen befolgt, sondern auch auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden eingeht, ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung. Sie trägt zu einem guten Betriebsklima und einer geringeren Fluktuation bei.

Deine Checkliste für die L-GAV-konforme Einsatzplanung

Maintenant, passons aux choses sérieuses. Nous regroupons toute la théorie dans une liste de contrôle concrète, avec laquelle tu peux passer en revue ta planification des interventions point par point et vérifier sa conformité avec le L-GAV. Considère-la comme ton guide personnel – ainsi, tu vois immédiatement où tu fais déjà tout correctement et où il pourrait encore y avoir des besoins d’action.

Enregistrement et documentation du temps de travail

Une documentation sans faille est la base absolue pour tout le reste. Sans données propres, tu ne peux jamais prouver le respect des règles relatives auL-GAV temps de travail et pausesen cas de besoin.

  • Enregistrement systématique :Enregistres-tu le temps de travail de chaque employé depuis le début du shift jusqu’à la fin de manière propre et sans lacunes ?
  • Définition du temps de travail :Tout le monde dans l’équipe sait-il ce qui fait partie du temps de travail rémunéré (par exemple, se changer sur le lieu de travail, briefings obligatoires) et ce qui n’en fait pas partie (par exemple, le trajet normal) ?
  • Accessibilité :Tes employés peuvent-ils consulter leurs heures enregistrées à tout moment de manière simple ? La transparence crée la confiance.
  • Archivage :Stockes-tu toutes les données horaires de manière sécurisée et de sorte que tu puisses encore les retracer danscinq ans?

Un système d’enregistrement du temps de travail numérique n’est pas un simple extra, mais une nécessité. Il prévient les erreurs d’inattention, te donne une sécurité juridique et te fait gagner énormément de temps à la fin du mois lors de la paie.

Pauses et temps de repos

Les pauses et temps de repos ne sont pas un «nice-to-have», mais une obligation légale. Ils protègent ton équipe contre le surmenage et ne sont pas négociables.

  • Réglementation des pauses :Chaque employé reçoit-il sa pause méritée après au maximum5,5 heuresde travail ? Les durées des pauses correspondent-elles à la durée du shift (c’est-à-dire 15, 30 ou 60 minutes) ?
  • Pauses non rémunérées :Est-il garanti que les employés peuvent quitter leur poste pendant les pauses non rémunérées et disposer librement de leur temps ? Ils ne doivent pas être en attente.
  • Temps de repos quotidien :Y a-t-il toujours au moins11 heuresde temps libre ininterrompu entre la fin du travail et le début du prochain shift ?
  • Jours de repos hebdomadaires :Garantis-tu deux jours de congé par semaine, dont au moins36 heuressont consécutives ?

Heures supplémentaires, heures supplémentaires et cas particuliers

Lorsque cela prend plus de temps, cela doit être géré de manière juste et correcte. Cela prévient non seulement des problèmes juridiques, mais c’est aussi une question de respect envers ton équipe.

  • Distinction :Fais-tu une distinction claire dans ton enregistrement entre les heures supplémentaires (tout ce qui dépasse le quota contractuel) et les heures supplémentaires (tout ce qui dépasse le maximum légal) ?
  • Rémunération des heures supplémentaires :Les heures supplémentaires sont-elles systématiquement rémunérées avec un supplément de25 %soit sous forme de salaire, soit sous forme de temps libre ?
  • Réglementation contractuelle :Le contrat de travail indique-t-il clairement et sans ambiguïté comment les heures supplémentaires sont traitées – c’est-à-dire compensation ou paiement ?
  • Travail de nuit :Enregistres-tu les interventions entre 23h00 et 06h00 séparément et accordes-tu le supplément de temps de10 %?
  • Jours fériés :La compensation pour le travail pendant les jours fériés est-elle clairement réglementée et est-elle systématiquement mise en œuvre ?

Cette liste de contrôle t’aide à garder un œil sur les principaux leviers. Tu souhaites améliorer ton enregistrement du temps de travail ? Alors regarde notremodèle d’enregistrement du temps de travail– c’est le point de départ parfait.

Questions fréquemment posées sur le L-GAV temps de travail et pauses

Dans la vie quotidienne au travail, les mêmes questions se posent encore et encore. Ici, nous te donnons des réponses claires et pratiques aux incertitudes les plus fréquentes concernant leL-GAV temps de travail et pauses, afin que tu puisses rapidement retrouver ta clarté.

Le fait de se changer compte-t-il comme temps de travail ?

Oui. Si le port d’un certain uniforme est obligatoire et que le changement doit se faire sur le lieu de travail, alors ce temps est également considéré comme temps de travail. Cela peut ne représenter que quelques minutes par jour, mais cela doit être enregistré et rémunéré.

Dois-je payer les pauses ?

Cela dépend. La question décisive est : ton employé peut-il quitter son poste pendant la pause ? Si oui, la pause est considérée comme non rémunérée. S’il doit rester à son poste pour des raisons opérationnelles – par exemple pour le service téléphonique – alors la pause est considérée comme temps de travail et doit être rémunérée.

Combien de pauses sont obligatoires ?

La durée de la pause dépend directement de la longueur du shift. La répartition est simple :

  • Pour plus de5,5 heuresde travail : au moins15 minutesde pause.
  • Pour plus de7 heuresde travail : au moins30 minutesde pause.
  • Pour plus de9 heuresde travail : au moins60 minutesde pause.

Ces pauses ne doivent pas être prises d’un seul coup. Elles peuvent être réparties tant que la durée totale à la fin de la journée est correcte.

Que se passe-t-il si les 11 heures de temps de repos ne sont pas respectées ?

Le temps de repos quotidien de11 heuresn’est pas une recommandation, mais une obligation de protection contraignante. On ne peut pas l’ignorer. Un non-respect n’est autorisé que dans des cas d’exception clairement réglementés par la loi et doit alors également être compensé. Dans le fonctionnement normal, le respect est obligatoire.

Les employés peuvent-ils renoncer au supplément de 25 % pour les heures supplémentaires ?

Oui, c’est possible, mais seulement sous des conditions strictes. Une renonciation au supplément ou une réglementation différente doit être impérativement consignée par écrit dans le contrat de travail individuel. Mais attention : cela ne s’applique qu’aux heures supplémentaires. Pour les heures supplémentaires, le supplément de25 %est toujours obligatoire et ne peut pas être exclu par contrat.


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Tags

Arbeitsrecht Gastronomie, l-gav arbeitszeit und pausen, L-GAV Schweiz, Pausenregelung Gastro, Zeiterfassung Gastgewerbe


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